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Prozess wegen Steuerhinterziehung: Max Strauß freigesprochen

In der Neuauflage des Prozesses um Steuerhinterziehung ist der Politikersohn Max Strauß vom Landgericht Augsburg freigesprochen worden. In der ersten Instanz war der 48-Jährige 2004 noch zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Max Strauß vor der Urteilsverkündung. Foto: ap Quelle: ap
Max Strauß vor der Urteilsverkündung. Foto: ap Quelle: ap

HB AUGSBURG. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 48-Jährigen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert. Die Anklage sah es als erwiesen an, dass Strauß rund 338 000 Euro Steuern hinterzogen hat. Dafür sah das Gericht aber keine ausreichenden Beweise. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Für eine Hausdurchsuchung erhält Strauß eine Entschädigung.

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Der Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß war ursprünglich angeklagt, von dem nach Kanada geflüchteten Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber über ein Tarnkonto mit der Bezeichnung „Maxwell“ 2,7 Millionen Euro Provisionen erhalten und nicht versteuert zu haben.

Die Staatsanwaltschaft ließ jedoch bei ihrem Schlussplädoyer vergangene Woche wegen der schwierigen Beweislage einen Teil der Vorwürfe gegen Strauß fallen und beschränkte sich auf ein Airbusgeschäft mit Kanada. Daraus soll Strauß ein Provisionsanspruch gegenüber Schreiber in Höhe von 896 000 Euro entstanden sein, den er dem Finanzamt verschwiegen haben soll.

Das erste Urteil hatte der Bundesgerichtshof wegen Rechtsmängeln in der Beweiswürdigung aufgehoben und das Verfahren nach Augsburg zurückverwiesen. Strauß hatte stets bestritten, vom Waffenhändler Karlheinz Schreiber Geld erhalten zu haben.

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