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Rechtliche Bedenken: Thierse kritisiert neues Stasi-Gesetz

Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse meldet verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich des neuen Stasi-Gesetzes an, dass im Bundestag zur Abstimmung steht. Die SPD wird den Koalitionsvorschlag nicht unterstützen.

Der Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse zweifelt an der Verfassungsrechtlichkeit des neuen Stasi-Gesetzes. Quelle: AP
Der Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse zweifelt an der Verfassungsrechtlichkeit des neuen Stasi-Gesetzes. Quelle: AP

BerlinKurz vor dem 21. Jahrestag der Deutschen Einheit berät der Bundestag abschließend die umstrittene Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Nur die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben bislang Zustimmung angekündigt. Nach ihrem Willen sollen die Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst wieder ausgeweitet werden. Per Gesetz soll künftig auch die Beschäftigung von früheren Stasi-Leuten in der Stasi-Unterlagen-Behörde verboten werden.

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Die SPD kritisierte das von der Koalition vorgelegte Gesetz als „rechtspolitisch fragwürdig und verfassungsrechtlich bedenklich“. Die SPD-Fraktion werde die Vorlage deshalb ablehnen, sagte Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse. So sei die geplante Ausweitung der Überprüfung im öffentlichen Dienst ohne konkreten Verdacht völlig unverhältnismäßig.

Dies gilt nach Thierses Worten auch für das Vorhaben, durch ein rückwirkendes Gesetz ehemalige Stasi-Leute zu versetzen, die seit mehr als 20 Jahren bei der Stasi-Unterlagen-Behörde arbeiten. Sie seien damals eingestellt worden, weil sie dort gebraucht worden seien. Das Problem sei jetzt nicht dadurch lösbar, dass ihnen gleichwertige Arbeitsplätze in anderen Behörden zur Verfügung gestellt werden sollte, sagte Thierse.

Der neue Chef der Stasi-Unterlagen-Behörde, Roland Jahn, hatte die Beschäftigung ehemaliger Stasi-Leute bei seinem Amtsantritt im März als Schlag ins Gesicht der Opfer bezeichnet. In einem Gespräch mit dem „Weser-Kurier“ in Bremen bekräftigte er, die 40 früheren Stasi-Mitarbeiter seien „einfach nicht gut für die Glaubwürdigkeit unserer Einrichtung“. Er sei aber dagegen, ihnen grundsätzlich eine Arbeit im Staatsdienst zu verwehren. „Wir brauchen Lösungen, die auf einer rechtsstaatlichen Basis aufbauen und die ihnen eine zweite Chance geben.“ Die Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst sollen nach der Gesetzesnovelle bis zum Jahr 2019, dem 30. Jahr des Mauerfalls, möglich sein. Die jetzige Regelung, nach der nur ein kleiner Personenkreis von Spitzenpositionen im öffentlichen Dienst überprüft werden kann, läuft zum Jahresende aus.

Thierse bedauerte, dass erstmals eine Neufassung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ohne breite Mehrheit im Parlament verabschiedet werden soll. Die schwarz-gelbe Koalition sei aber nicht zu einem Konsens in den Streitpunkten bereit gewesen. Auch für die SPD sei es unbestritten, dass die Überprüfungsmöglichkeiten verlängert und der Zugang zu den Stasi-Akten verbessert werden müsse.

  • 30.09.2011, 11:20 UhrAnonymer Benutzer: WFriedrich

    Das Gesetzesvorhaben wird übertragbares Recht für die Gegenwart und Zukunft zu schaffen. Allen künftigen Generationen steht ein Rechtsrahmen zur Verfügung, mittels dem vergangenes politisches Handeln von politischen Akteuren ohne Beachtung des zeitgenössischen Rechts gerichtet werden kann. Aus der Vergangenheit unseres eigenen Volkes wissen wir, dass Recht oftmals im Eigeninteresse der jeweiligen Obrigkeiten geschaffen worden ist. Wir wissen aus über 3000jähriger Geschichte aber auch, dass Obrigkeiten sich stets wohlgefällig präsentierten und ihre Machtstrukturen unter eingeschränktes Haftungsrecht stellten – so auch die SED-Potentaten. Obwohl der Bundestag eine einzelfallbezogene Gesetzgebung berät, verändert er die Rechtskultur zum Besseren: auf das Rückwirkungsverbot neuen Rechts kann sich gescheiterte Obrigkeit künftig nicht mehr berufen. Obwohl unser demokratischer Staat generell nicht vor akutem Handlungsbedarf steht, sollten wir unsere Demokratie zukunftsweisend stärken. Künftige Generationen sollen sich auf gesichertes Recht stützen können, statt sich dem Vorwurf der Willkür erwehren zu müssen. Für die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit hat das Gesetzesvorhaben marginale Bedeutung, denn erstens konnte der höhere Dienst (Verwaltung, Justiz u.v.a.) auch nach über 20 Jahren dt. Einheit weitgehend von ostdeutschen Landsleuten erfolgreich frei gehalten werden und zweitens wurde in den westdeutschen Bundesländern vergleichbare Aufarbeiten durch das Zufallsprinzip ersetzt (wie tlw. bereits nach 1945). Gegner des Gesetzesvorhabens argumentieren mit der Gefahr einer dauerhaften Fragmentierung der Gesellschaft und verkennen dabei, dass Fragmentierung den Pluralismus stärkt. Ein Resultat ist die Belebung verknöcherter politischer Milieus durch junge Leute.

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