
FRANKFURT/BERLIN. Unklar ist, ob die von 2006 bis 2009 angewendeten Zeitarbeitstarifverträge des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) gültig waren. Falls nicht, hätten die betroffenen Firmen rückblickend zu niedrige Löhne und Sozialbeiträge gezahlt.
"Es ist Gefahr im Verzug", sagte IG-Metall-Justiziar Thomas Klebe dem Handelsblatt. Erste Ansprüche würden schon Ende 2010 verfallen, da die Sozialversicherung Beiträge für maximal vier Jahre nacherheben kann. Adressaten der Forderung wären zunächst die jeweiligen Zeitarbeitsfirmen. Falls sich die Beiträge dort nicht mehr eintreiben lassen, haften laut Gesetz auch ihre Kundenbetriebe - praktisch alle großen deutschen Konzerne - mit.
Gericht entscheidet im Dezember
Die genaue Höhe der möglichen Forderungen ist schwer bezifferbar, doch in jedem Fall besteht für die Firmen ein Millionenrisiko. Denn ohne gültigen Zeitarbeitstarifvertrag hätte sie den Zeitarbeitern laut Gesetz prinzipiell gleiche Löhne und Sozialbeiträge wie für entsprechendes Stammpersonal zahlen müssen. Vor allem in der Industrie ist das Gefälle zu den strittigen Zeitarbeitstarifen besonders groß.
Hintergrund des Vorstoßes der IG Metall ist ein seit 2008 laufender Rechtsstreit darüber, ob die christlichen Gewerkschaften mit ihrer Tarifgemeinschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) überhaupt gültige Tarifverträge abschließen konnten. Nachdem die Vorinstanzen dies schon verneint haben, will nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 14. Dezember final entscheiden. In der Sache geht es vor allem darum, ob die CGZP ein wirksames Mandat ihrer Einzelgewerkschaften hatte. Erst 2010 hat die CGZP ihre Struktur verändert.
Aus Sicht der IG Metall kommt es jetzt vor allem darauf an, dass die Sozialkassen frühzeitig vor dem Jahreswechsel Ansprüche für 2006 geltend machen, damit diese nicht verjähren. Fordere die Sozialversicherung dies nicht ein, "lässt sie die Gelder faktisch verfallen", warnte Klebe. Die Sozialkassen sehen sich indes die Hände gebunden. "Wir sind gesetzlich verpflichtet, uns gegenüber den Tarifparteien neutral zu verhalten", sagte Florian Lanz vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, der für den Beitragseinzug federführend zuständig ist. Solange der strittige Tarifvertrag nicht höchstrichterlich verworfen sei, könnte die Sozialkassen daher nichts tun.
Auch das entschärft die Lage für die Unternehmen aber nicht: Nach Auffassung der Sozialkassen würde die nahende Verjährung ihrer Ansprüche laut Sozialgesetzbuch bereits automatisch gestoppt, sofern das Bundesarbeitsgericht Mitte Dezember den Tarifvertrag für ungültig erklärt. Nach dieser Lesart wären die Unternehmen dann sogar direkt per Gesetz verpflichtet, sofort alle seit 2006 ausstehenden Sozialbeiträge nachzuzahlen - sonst handelten sie vorsätzlich rechtswidrig.
Boom durch Spaltung der Branche
Ausgangspunkt des Konflikts war die Zeitarbeitsreform von 2004: Seither müssen Zeit- und Stammkräfte im Prinzip gleich bezahlt werden - außer es gibt für die Zeitkräfte eigene Tarifverträge. Der DGB hatte damals in Verträgen mit dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) eigentlich nur kleine Abweichungen zulassen wollen. Der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) fand aber in der CGZP einen Tarifpartner, der größere Abweichungen unterschrieb.
Seither herrschte zum Leidwesen von DGB, IG Metall & Co. eine tarifpolitische Spaltung der Branche - der womöglich nun nachträglich die Basis entzogen wird. Die Branche selbst hat von der Spaltung indes profitiert: Die Zahl der Zeitarbeiter hat sich, ausgehend von damals unter 400 000, rasch verdoppelt und so wesentlich zur sinkenden Arbeitslosigkeit beigetragen.
Guten Tag den Herren des iQZ, mal wieder auf "Wahlkampftour"?
zum Thema: Teures Nachspiel durch die Zeitarbeit?
Es kann durchaus noch teurer werden, wenn auch die DGb-Tarifverträge für, gelinde gesagt, ungültig erklärt werden.
ich hoffe doch die ach so anständigen Anwender dieser arbeitgeberfreundlichen Tarife haben von den AMP-Anwendern gelernt und Rücklagen gebildet.
Frohes schaffen.
Gernoth Eltz
interessenverein der Zeitarbeitnehmer
99310 Arnstadt
Pressemitteilung Nr. 93/10
Die CGZP kann keine Tarifverträge schließen
Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist keine Spitzenorganisation, die in eigenem Namen Tarifverträge abschließen kann. Sie erfüllt die hierfür erforderlichen tarifrechtlichen Voraussetzungen nicht.
Tarifverträge können auf Arbeitnehmerseite nur von einer tariffähigen Gewerkschaft oder einem Zusammenschluss solcher Gewerkschaften (Spitzenorganisation) abgeschlossen werden. Soll eine Spitzenorganisation selbst als Partei Tarifverträge abschließen, muss das zu ihren satzungsmäßigen Aufgaben gehören (§ 2 Abs. 3 TVG). Dazu müssen die sich zusammenschließenden Gewerkschaften ihrerseits tariffähig sein und der Spitzenorganisation ihre Tariffähigkeit vollständig vermitteln. Dies ist nicht der Fall, wenn die befugnis zum Abschluss von Tarifverträgen durch die Spitzenorganisation auf einen Teil des Organisationsbereichs der Mitgliedsgewerkschaften beschränkt wird. Zudem darf der Organisationsbereich einer Spitzenorganisation nicht über den ihrer Mitgliedsgewerkschaften hinausgehen.
Das gemeinsam von ver.di und dem Land berlin eingeleitete beschlussverfahren betrifft die Feststellung der Tariffähigkeit der im Dezember 2002 gegründeten CGZP. Deren alleinige satzungsmäßige Aufgabe ist der Abschluss von Tarifverträgen mit Arbeitgebern, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung betreiben wollen. Für diesen bereich sind Tarifverträge auch für Nichtgewerkschaftsmitglieder von bedeutung. Nach § 9 Nr. 2 AÜG haben Leiharbeitnehmer während der Zeit ihrer Überlassung an einen Entleiher Anspruch auf die dort geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen. Von diesem Gleichbehandlungsgebot kann zu Lasten der Leiharbeitnehmer nur durch einen Tarifvertrag oder aufgrund vertraglicher bezugnahme auf einen Tarifvertrag abgewichen werden.
Die Vorinstanzen haben festgestellt, dass die CGZP nicht tariffähig ist. Die dagegen gerichteten Rechtsbeschwerden hat der Erste Senat des bundesarbeitsgerichts zurückgewiesen. Die CGZP ist keine Spitzenorganisation nach § 2 Abs. 3 TVG, weil sich ihre Mitgliedsgewerkschaften (CGb, DHV und GÖD) nicht im Umfang ihrer Tariffähigkeit zusammengeschlossen haben. Außerdem geht der in der Satzung der CGZP festgelegte Organisationsbereich für die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung über den ihrer Mitgliedsgewerkschaften hinaus.
bundesarbeitsgericht, beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 AbR 19/10 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht berlin-brandenburg, beschluss vom 7. Dezember 2009 - 23 TabV 1016/09 -
ich kann Herrn Fuhrmann nur zustimmen. Wer gespeist hat, muß am Ende auch die Zeche zahlen.
Hallo zusammen,
liebe Kunden der deutschen Zeitarbeit,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
noch eine information zum leidigen Thema:
1600 Zeitarbeitsunternehmen drohen Nachforderungen
Arbeitskräfteverleiher müssen bis zu zwei Milliarden Euro Renten- und Krankenkassenbeiträge nachzahlen, falls das bundesarbeitsgericht der Zeitarbeitstarifgemeinschaft CGZP die Tariffähigkeit entzieht. Die Forderungen verjähren erst ab 2037.
bis zu 1600 Zeitarbeitsunternehmen müssen mit Milliarden-Nachforderungen der Sozialversicherungen rechnen, falls das bundesarbeitsgericht (bAG) am kommenden Dienstag der Zeitarbeitstarifgemeinschaft CGZP die Tariffähigkeit entzieht. Dies erfuhr die WirtschaftsWoche aus Kreisen der Sozialversicherungsträger. bis zu zwei Milliarden Euro Renten- und Krankenkassenbeiträge müssten die Unternehmen nachzahlen, schätzt der Münsteraner Arbeitsrechtsprofessor Werner Schüren. bei 1600 betroffenen Unternehmen wären das pro Zeitarbeitsfirma 1,25 Millionen Euro. Verjähren würden die Nachforderungen erst nach 30 Jahren – je nach beginn der Verjährungsfrist frühestens 2037.
Die CGZP ist eine Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften, die 2002 gegründet wurde und mit Stundenlöhnen unter fünf Euro die großzügigeren Zeitarbeitstarifverträge der DGb-Gewerkschaften unterboten hat. ihre Flächen- und Haustarifverträge wurden von den 1100 Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister und von hunderten weiterer Zeitarbeitsunternehmen genutzt. Angewandt haben die CGZP-Tarife auch umstrittene Zeitarbeitsunternehmen wie der Arbeitskräfteverleiher Meniar, der der Drogeriekette Schlecker nahestand.
im Dezember 2009 verneinte das Landesarbeitsgericht berlin die Tariffähigkeit der CGZP. ihr fehle es an der „sozialen Mächtigkeit“. bestätigt nun das bundesarbeitsgericht in Erfurt am 14. Dezember in letzter instanz diese Entscheidung, würden die rund 200.000 seit 2006 über CGZP-Tarife beschäftigten Zeitarbeiter im Nachhinein behandelt, als wären sie direkt bei den entleihenden Unternehmen beschäftigt gewesen. Nachträglich müssten die Arbeitgeber ihre Renten- und Krankenkassenbeiträge entsprechend aufstocken. Eingetrieben würden die Forderungen aller Sozialversicherungsträger zentral von den Krankenkassen.
Der Aderlass kann aber auch die Kunden der Zeitarbeitsunternehmen treffen. Denn manche Verleihbetriebe existieren nicht mehr, viele könnten die Nachforderungen in den Ruin treiben. Dann haftet der entleihende betrieb für die Forderungen der Sozialkassen.
Link:
http://www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/1600-zeitarbeitsunternehmen-drohen-nachforderungen-450065/
Na dann. Morgen, 14.12.2010, wird es spannend und die Frage gelöst.
Viele Grüße aus dem eisigen und verschneiten Regensburg
ihr
Michael Mulzer
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