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Reduzierte Mehrwertsteuer: Regierung überprüft erneut die Hotelsteuer

exklusiv Die Bundesregierung prüft bei der Reform des steuerlichen Reisekostenrechts auch Änderungen bei der reduzierten Hotel-Mehrwertsteuer. Zudem sollen Regelungen der doppelten Haushaltsführung überprüft werden.

Ein Zimmermädchen macht in einem Kölner Hotel das Bett. Quelle: dpa
Ein Zimmermädchen macht in einem Kölner Hotel das Bett. Quelle: dpa

BerlinDie geplanten Überprüfungen gehen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Markus Tressel zur Vereinfachung des Reisekostenrechts hervor. „Der Bürokratieabbau wird für alle Betroffenen gleichermaßen angestrebt, das heißt für die Unternehmen, die Verwaltung und die betroffenen Steuerpflichtigen“, teilt die Regierung in dem Schreiben mit, das dem Handelsblatt vorliegt.

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Anfang des Jahres wurde im Bundesfinanzministerium eine Projektgruppe gebildet, die Reformansätze erarbeiten soll. Es gehe dabei neben Bürokratieabbau um „weitere Rechtssicherheit, eine vereinfachte Handhabbarkeit sowie eine Entlastung bei den Aufzeichnungs- und Nachweispflichten“, gibt die Regierung in der Antwort auf die Anfrage an. Wichtige Aspekte beträfen die „regelmäßige Arbeitsstätte“ sowie Regeln zur „Auswärtstätigkeit“.

Zur Frage nach einer Vereinfachung bei Hotelübernachtungen mit Frühstück heißt es: Es „wird geprüft werden, ob und inwieweit sich Auswirkungen auf umsatzsteuerrechtliche Regelungen ergeben“. Die Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen war von Schwarz-Gelb zum 1. Januar 2010 von 19 auf sieben Prozent gesenkt worden, die Steuer auf das Hotelfrühstück blieb davon jedoch ausgenommen.

Voraussichtlich bis Jahresende will das Finanzministerium dem Bundestag einen Bericht vorlegen, der als Basis für weitere Beratungen dienen soll. Die aktuelle Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) wird dabei nach Auskunft der Regierung berücksichtigt. Der BFH hatte jüngst die Reisekostenabrechnung für Beschäftigte mit mehreren Arbeitsstätten erheblich vereinfacht und damit den Reformdruck auf die Regierung erhöht.

  • 13.10.2011, 21:31 UhrAnonymer Benutzer: stulle

    Ne 428902 , nur einer der eine sachliche Diskussion möchte.
    Aber sachlich über Probleme zu diskutieren, ist in Deutschland sowieso das größte Hindernis und Problem in allen Politikbereichen.
    Ich war in einer anderen Partei politisch aktiv. Nie wieder!
    Da habe ich die Menschen so richtig kennen gelernt, wie sie die Hacken zusammen schlagen, wenn sie einen kleinen Posten bekommen. Korrumpierbar ist sehr höfflich ausgedrückt.
    Einen schönen Abend noch!

  • 13.10.2011, 21:07 Uhr428902

    wer hat denn diesen inhaltsvollen artikel geschrieben ? das kann nur jemand aus der FDP sein ...

  • 13.10.2011, 21:03 UhrAnonymer Benutzer: stulle

    Allo Zep Tepi. Die Mehrwertsteuersenkung sollte die Hotelerie in D gegenüber dem Ausland stärken.
    Die Maßnahme als Konjunkturpaket zu bezeichnen hat funktioniert. Zu dem von Ihnen angesprochenen Erhöhung der Kosten für Geschäftsreisende folgendes:
    Die Preise wären ohne Absenkung der Mwst. sowieso erhöht worden. Das hätten Firmen dann auch bezahlen müssen. Vor der Mehrwertsteuersenkung haben die Geschäftsreisenden überwiegend das Frühstück nicht extra ausweisen lassen, sodass die Firmen das Frühstück voll übernommen haben. Das ging sogar soweit, dass einige Vertreter Ihr Abendessen in den Zimmerpreis „versteckt“ haben.
    Durch die Teilung von Übernachtung und Frühstück ist sogar mehr Steuerehrlichkeit erreicht worden, da der Hotellier sich hüten wird, das Frühstück nicht extra auszuweisen. Dann würde er nämlich Steuerbetrug begehen. Betrug zum Vorteil eines Gastes und als Risiko für den Betrieb wäre „richtig dumm“ für den Inhaber. Wenn die Mehrwertsteuer wieder erhöht wird geht der Betrug bei den Reisekosten zum Nachteil der Betriebe und des Finanzamtes wieder von vorne los. Vielleicht sollten Politiker und Finanzbehörden einmal richtig auf die Jugendherbergen durchleuchten. Da wird entgegen dem Zweck an Nichtmitglieder des Jugendherbergswerkes Zimmer vermietet. Da aber nur Leistungen nach dem satzungszweck der Jugendherbergen von der Mehrwertsteuer befreit sind, begehen die Einrichtungen Steuerbetrug, die nicht entsprechend den Satzungszwecken Beherbergung betreiben. Mit diesem Vorteil machen diese Einrichtungen verstärkt unlauteren Wettbewerb gegenüber dem Hotelgewerbe. Die Jungenherbergen bekommen dazu noch hohe staatliche Zuschüsse für Investitionen zur Betreibung der Einrichtungen. Anbieter von Ferienwohnungen bis 17500 € Jahresumsatz brauchen keine Mehrwertsteuer bezahlen. Ist das etwa gerecht? Auch bei diesen Rechnungen können Betriebe keine Vorsteuer absetzen.

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