Die Bundesregierung will in den Bundestagsberatungen darauf dringen, möglichst wenig an dem Konzept für die Erbschaftsteuerreform zu ändern. „Eine Salami-Taktik, mit der Punkt für Punkt so viel weggeschnitten wird, dass kaum noch etwas von den Eckpunkten übrig bleibt, werden wir nicht akzeptieren", sagte Finanzstaatssekretärin Nicolette Kressl (SPD).
BERLIN. „Die Eckpunkte zur Erbschaftsteuer sind ein kunstvoll geschnürtes Paket“, sagte die Parlamentarische Finanzstaatssekretärin Nicolette Kressl (SPD) dem Handelsblatt. „Die zentralen Grundzüge müssen Bestand haben.“ Wie es in Unionskreisen hieß, habe Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gegenüber Kritikern des Konzepts aus der Unionsfraktion diese Position „mit sehr klaren Worten“ unterstrichen.
Die Regierung will die Reform am 12. Dezember im Kabinett beschließen. Der Bundestag soll sie Anfang kommenden Jahres beraten. Nach dem bisher vorliegenden Referentenentwurf sollen Unternehmen dadurch begünstigt werden, dass 85 Prozent des Firmenwerts erbschaftsteuerfrei bleiben, wenn der Betrieb 15 Jahre fortgeführt wird und zehn Jahre die Lohnsumme nicht unter 70 Prozent sinkt.
Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts werden künftig alle Vermögensarten zunächst nach dem Verkehrswert bewertet. Immobilien und Betriebe sind so automatisch erbschaftsteuerlich mehr wert als bisher. Um weiterhin kleine Erbschaften – 90 Prozent aller Fälle – nicht zu belasten, wurden die Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Enkel erhöht. Damit das Steueraufkommen von jährlich vier Mrd. Euro, das den Ländern zusteht, nicht sinkt, steigen die Steuersätze für entferntere Verwandte und Familienfremde.
Vor allem Mittelständler hatten das Koch-Steinbrück-Konzept kritisiert: Die Frist von 15 Jahren sei zu lang. Unternehmen, die während dieser Zeit in Schwierigkeiten geraten, würden durch Steuernachzahlungen bestraft, und die Lohnsumme sei zu wenig flexibel, so die Kritik vor allem des Wirtschaftsverbandes DIHK. Gerade diese Punkte zählen laut Kressl aber zu den „Kernpunkten des Konzepts“. Es gehe nicht darum, „jemanden zu bestrafen, der das Unternehmen nach einigen Jahren nicht weiterführen kann, sondern darum, dass für die deutliche Begünstigung der Unternehmen verfassungsrechtlich gewisse Bedingungen eingehalten werden müssen“, sagte die Nachfolgerin der langjährigen Parlamentarischen Staatssekretärin Barbara Hendricks.
Das Privileg für Unternehmensnachfolger werde nur dann Akzeptanz finden, wenn die Erwartung erfüllt werde, Arbeitsplätze zu erhalten. Kressl sprach sich auch gegen Härtefallklauseln aus: „Einzelfälle können nicht dazu führen, das wir Tür und Tor für Missbrauch öffnen“, sagte sie. Unter dem Strich werde die Unternehmensnachfolge erleichtert. „In der Koch-Steinbrück-Arbeitsgruppe waren die Unionsfraktion, die Länder und auch die CSU mit vertreten und haben dem Konzept zugestimmt“, sagte Kressl. Es gehöre jetzt „auch zu den Aufgaben der neuen Führung in Bayern, dazu zu stehen“.
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Unionsfraktionsvize Michael Meister (CDU) betonte gegenüber dem Handelsblatt, dass er hinter den Eckpunkten stehe. Die Unionsfraktion prüfe derzeit, ob der Referentenentwurf den Eckpunkten entspreche. „Wir werden im Parlament innerhalb der Eckpunkte versuchen, Optimierungen zu erreichen“, so Meister.
In der Wirtschaft gibt es keine einheitliche Meinung zu dem Konzept. Kleinunternehmerverbände äußern sich zufrieden, weil die Freibeträge sie komplett entlasten. Große Mittelständler dagegen sind nach dem Anfangsversprechen der Koalition, sie komplett von der Erbschaftsteuer zu befreien, enttäuscht: Die vom Verfassungsgericht verlangte höhere Bewertung frisst in manchen Fällen die neuen Entlastungen auf.
Wie viele Unternehmen gegenüber heute schlechter dastehen werden, ist unklar. „Vor der Kommentierung steht die Analyse“, sagte denn auch BDI-Steuerexperte Berthold Welling dem Handelsblatt. „Viel Detailarbeit liegt noch vor uns, denn Fallstricke liegen im Kleingedruckten“, so Welling. Die Bestandsfristen seien auf jeden Fall zu lang. Der Referentenentwurf sei aber „ein erster akzeptabler Aufschlag“.

