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03.09.2008 
Gipfel bei Schäuble

Regierung berät Maßnahmen gegen illegalen Datenhandel

Der illegale Handel mit Millionen von Verbraucherdaten hat die Bundesregierung und die Datenschützer alarmiert. Für Donnerstag hat Innenminister Wolfgang Schäuble einen Datengipfel in Berlin angesetzt. Einig sind sich alle, dass der Datenschutz verbessert werden muss - die Frage ist nur, wie?

Verbraucher sollen bei Datenklau künftig umgehend informiert werden. Foto: dpaLupe

Verbraucher sollen bei Datenklau künftig umgehend informiert werden. Foto: dpa

HB BERLIN. Für die Bundesregierung nehmen Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), Wirtschaftsminister Michael Glos und Verbraucherminister Horst Seehofer an dem Treffen im Innenministerium teil. Die Länder vertritt der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Jörg Schönbohm (CDU). Eingeladen sind auch die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern.

Der Bundesverband der Verbraucherschützer (vzbv) forderte bereits, die Bürger dürften angesichts der brisanten Lage nicht "mit Beschwichtigungen und weichen Maßnahmen zur Verbesserung der Datensicherheit" abgespeist werden. Der Skandal mit Millionen von aufgetauchten Bankdaten, die unerlaubten Abbuchungen von Privatkonten, die Ausspionierung von Mitarbeitern bei Telekom und Lidl und der Datenklau im Internet schürten die Sorgen der Verbraucher vor einem Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

Wie leicht man an Verbraucherdaten kommt, bewiesen die Verbraucherschützer. Innerhalb von 44 Stunden gelang es ihnen, über einen Mittelsmann sechs Millionen Datensätze für 850 Euro zu kaufen. Darunter waren laut vzbv vier Millionen Kontoverbindungen.

An Vorschlägen, wie der Datenschutz verbessert werden kann, mangelt es nicht: Sie reichen von der Verankerung des Datenschutzes im Grundgesetz, wie es der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar verlangt, bis zu einem generellen Verbot des Datenhandels, wie Glos es fordert. Aber aus der Wirtschaft gibt es bereits Warnungen, wegen "krimineller Machenschaften Einzelner" dürfe nicht "mit fatalen Folgen dramatisch in einen funktionierenden Markt" eingegriffen werden.

Erst unmittelbar vor dem Gipfel bei Schäuble wollen sich die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern auf einen gemeinsamen Forderungskatalog verständigen. Dietmar Müller, Sprecher des Bundesbeauftragten, sagte der AP, der Datenschutz werde sicher nicht von heute auf morgen ins Grundgesetz aufgenommen. Es müsse aber eine Informationspflicht eingeführt werden, damit die Bürger wüssten, woher die Daten beispielsweise für Werbebriefe stammten. Darüber hinaus seien bessere Sanktionsmöglichkeiten nötig. Die Datenfahnder müssten personell und materiell besser ausgestattet werden.

Für bessere Sanktionsmöglichkeiten ist auch Justizministerin Zypries offen. Der Bußgeldrahmen für illegalen Datenhandel von 250 000 Euro werde derzeit bei weitem nicht ausgeschöpft. Deshalb sollte im Datenschutzgesetz die Möglichkeit einer Gewinnabschöpfung verankert werden, regte die SPD-Politikerin an. Auch könnten im Datenschutzrecht Offizialdelikte eingeführt werden. Anders als bisher könnten dann Behörden auch von sich aus und nicht nur auf Antrag aktiv werden.

Ein zentrale Forderung ist für Zypries wie für die Verbraucherschützer die Umkehr der Rechtslage in einem Punkt: Damit Daten zulässig weitergegeben werden dürfen, sollen die Verbraucher künftig ausdrücklich und schriftlich einwilligen. Heute müssen die Kunden dieser Weitergabe ausdrücklich widersprechen.

Die Wirtschaft protestiert dagegen. "Eine generelle Einwilligungserfordernis oder das Verbot bestimmter Daten sind kein probates Mittel, um kriminellen Datenmissbrauch zu verhindern", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der großen Spitzenverbände, darunter der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE). Viele Unternehmen würden bei einer entsprechenden Gesetzesänderung in massiver, teilweise sogar Existenz bedrohender Art und Weise betroffen. "Auch dient Dialogmarketing der Kundeninformation und ist damit der maßgebliche Impuls für die Binnenkonjunktur."

Unbefugt Geld von Konten abbuchen

Da immer häufiger Datenklauer auch unbefugt Geld von Konten abbuchen, haben Verbraucher- und Datenschützer die Banken zu mehr Sorgfalt aufgefordert. Würden Lastschriften gehäuft und wegen fehlender Einzugsermächtigungen zurückgereicht, müssten Banken die Staatsanwaltschaft informieren. Doch diesen Vorschlag hält die Branche für praxisfremd.

Nach Angaben des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) von Banken und Sparkassen gibt es pro Jahr sieben Milliarden Lastschriften. "Deutschland ist ein Lastschriftland", sagte Sprecherin Kerstin Liesem. Diese Abbuchungen zu überprüfen, wäre eine "Riesenaktion" und viel zu aufwendig.

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