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26.03.2008 
Rechtsweg verkürzt

Regierung beschleunigt Netzausbau

von Klaus Stratmann

Das Bundeswirtschaftsministerium will den dringend erforderlichen Ausbau der Stromnetze mit Hilfe eines neuen Gesetzes beschleunigen. Besonders eilbedürftige Projekte können den Plänen zufolge künftig nur noch eingeschränkt gerichtlich angefochten werden.

Das deutsche Stromnetz gilt als zuverlässig. Aber es hat seine Kapazitätsgrenze erreicht. Foto: apLupe

Das deutsche Stromnetz gilt als zuverlässig. Aber es hat seine Kapazitätsgrenze erreicht. Foto: ap

BERLIN.Die Zeit drängt: Wenn in den kommenden Jahren in Deutschland nicht mehrere Hundert Kilometer neuer Höchstspannungsleitungen gebaut werden, wächst die Gefahr von Blackouts. Dem will das Bundeswirtschaftsministerium jetzt mit einem neuen Gesetz entgegenwirken.

Der Gesetzentwurf, der dem Handelsblatt vorliegt, befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Kern der Regelung ist die Verkürzung des Rechtsweges auf eine Instanz. Noch ist allerdings nicht geklärt, ob diese erste und zugleich letzte Instanz ein Oberverwaltungsgericht oder das Bundesverwaltungsgericht sein soll.

Die Verkürzung des Rechtsweges soll für solche Stromleitungen gelten, deren Bau die Deutsche Energieagentur (Dena) in einer Studie zum Netzausbau bereits 2005 für vordringlich erklärt hatte. Außerdem sollen die von der EU-Kommission definierten transeuropäischen Stromnetze erfasst werden, die den grenzüberschreitenden Stromaustausch erleichtern sollen. Hinzu kommen verschiedene Leitungen, die erforderlich werden, um neue Kraftwerke ins Netz zu integrieren.

Der Bau neuer Höchstspannungsleitungen in Deutschland ist nach übereinstimmender Einschätzung von Politik und Energieunternehmen dringend erforderlich, um auch in Zukunft eine reibungslose Stromversorgung zu gewährleisten. Viele Vorhaben kommen aber nicht vom Fleck. Der Hauptgrund dafür sind die überaus langwierigen Genehmigungsverfahren, die bis zu zehn Jahre in Anspruch nehmen können. Außerdem gibt es vielerorts massive Widerstände in der Bevölkerung, die Verzögerungen zur Folge haben – oder dazu führen, dass Projekte nicht weiterverfolgt werden.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Kapazitätsgrenze erreicht

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, hatte jüngst einen Bericht zum Stand des Netzausbaus vorgelegt und vor Engpässen gewarnt. Auch die Netzbetreiber schlagen Alarm: „Die Übertragungsnetze in Nord-Süd-Richtung haben ihre Kapazitätsgrenze bereits heute erreicht“, sagte Klaus Kleinekorte, Geschäftsführer der RWE Transportnetz Strom GmbH, dem Handelsblatt. Bei starkem Wind, wenn viel Windkraft eingespeist wird, könne „bereits heute nur durch massive und kostenintensive Eingriffe in den marktbasierten Kraftwerkseinsatz ein Netzzusammenbruch verhindert werden“. Auch Eon-Chef Wulf Bernotat spricht von einer ernst zu nehmenden Situation. Allein sein Unternehmen plane 500 Kilometer Stromleitungen, komme bei der Umsetzung aber nicht voran. Der Eon-Chef hat bereits eigene Konsequenzen gezogen und stellt sein Übertragungsnetz – auch auf Druck der EU-Kommission – zum Verkauf.

Mit der geplanten Neuregelung will der Bundesgesetzgeber jetzt den Genehmigungsbehörden vor Ort die Beantwortung der Frage abnehmen, ob ein bestimmtes Vorhaben erforderlich ist oder nicht: Die Grundsatzfrage, ob eine bestimmte Leitung überhaupt gebaut werden muss, stellt sich nicht mehr, sobald die Leitung in der Auflistung des Gesetzes enthalten ist. Zusammen mit der Verkürzung des Rechtsweges kann das ein oder im Idealfall sogar mehrere Jahre Zeit sparen. RWE-Manager Kleinekorte begrüßte es „außerordentlich“, dass der Gesetzgeber Maßnahmen ergreift.

Zu dem Bau neuer Höchstspannungsleitungen gibt es keine Alternative, weil sich in Deutschland Stromproduktion und -verbrauch geografisch zunehmend auseinanderentwickeln: In küstennahen Bereichen hat es einen sprunghaften Anstieg der Zahl der Windkraftanlagen gegeben. Darüber hinaus soll in den nächsten Jahren eine Vielzahl leistungsstarker Windkraftanlagen im offenen Meer entstehen. Der im Norden produzierte Windstrom muss in die Verbrauchszentren im Westen und Südwesten gelangen. Die Dena war schon 2005 zu dem Ergebnis gekommen, dass in Deutschland bis 2020 allein 850 Kilometer Höchstspannungsnetze gebaut werden müssen, um die Windenergie in das Stromnetz aufzunehmen. Bislang konnten die vier Übertragungsnetzbetreiber – Eon, RWE, EnBW und Vattenfall – davon noch keinen Kilometer realisieren.

Lesen Sie weiter auf Seite 3: Unterirdische Verkabelung als Alternative

Zwar belegt das deutsche Stromnetz hinsichtlich seiner Zuverlässigkeit in Europa Spitzenplätze; allerdings stoßen die Netzbetreiber immer häufiger an Grenzen. Sie müssen die Leistungen konventioneller Kraftwerke drosseln, damit Windstrom aufgenommen werden kann, ohne die Systemsicherheit zu gefährden.

Nicht alle Beteiligten sind mit dem Gesetzentwurf rundum zufrieden. „Eine Zeitersparnis von einem Jahr löst kein Problem“, sagt Ralf Bischof, Geschäftsführer des Bundesverbandes Windenergie. Er fordert, die Höchstspannungsleitungen im Zweifelsfall auch unterirdisch zu verlegen, um Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung zu reduzieren. In dieser Frage steckt noch Zündstoff für eine koalitionsinterne Debatte: Auch Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) plädiert für die unterirdische Verkabelung. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) lehnt aber die Erdverkabelung wegen der damit verbundenen hohen Kosten und einer Vielzahl ungelöster technischer Fragen ab.

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