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16.07.2008 
Streit beendet

Regierung beschließt Regelungen für Mindestlöhne

Das Bundeskabinett hat den Kompromiss über die Festlegung weiterer Branchen-Mindestlöhne gebilligt. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) sieht mit dem Kompromiss den Vorrang der Tarifautonomie gewahrt.

In der Mindestlohn-Debatte haben die Regierungsparteien einen Kompromiss erzielt. Foto: dpaLupe

In der Mindestlohn-Debatte haben die Regierungsparteien einen Kompromiss erzielt. Foto: dpa

HB BERLIN. Die Regierung stimmte am Mittwoch in Berlin den Gesetzentwürfen von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) zur Novellierung des Entsendegesetzes und des Gesetzes über Mindestarbeitsbedingungen zu. Erst in der Nacht zum Mittwoch hatte Scholz sich mit Wirtschaftsminister Glos auf Detail-Korrekturen an seinen Entwürfen verständigt. Damit einigte sich die Bundesregierung nach monatelangem Streit auf die Gesetzentwürfe zur Einführung von weiteren Mindestlöhnen.

Nach Aussage von Bundeswirtschaftsminister Glos sichert die Vorlage den Vorrang der Tarifautonomie. Es sei ein Kompromiss gefunden worden, der den Vorrang tarifvertraglicher Lösungen bewahre und einen staatlich festgesetzten einheitlichen Mindestlohn verhindere, erklärte Glos vor Beginn der Kabinettssitzung am Mittwoch in Berlin.

Glos unterstrich, dass die Vereinbarung die Position der kleineren Gewerkschaften nicht beeinträchtige. Hintergrund seiner Aussage ist, dass der Kompromiss auch eine Lösung der Streitfrage vorsieht, wenn es in einer Branche zwei konkurrierende Tarifverträge mit unterschiedlichen Lohnhöhen gibt.

Zuvor hatten Sozial- und Wirtschaftsministerium sowie das Kanzleramt am Dienstagabend noch einmal stundenlang über die Vorlagen verhandelt. Auf Wunsch von Wirtschaftsminister Michael Glos wurden dabei letzte Details geändert. Im Grundsatz seien das neue Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz aber vollständig erhalten geblieben, hieß es.

Nach Angaben aus den Kreisen setzte Glos durch, dass die Verordnung für einen Mindestlohn nach dem Mindesarbeitsbedingungengesetz zeitlich befristet werden kann. Beim Streitpunkt des Vorrangs für Tarifverträge erreichte Glos, dass an einem bestimmten Stichtag geltende Tarifverträge nach ihrem Auslaufen unberührt von einem möglichen Mindestlohn von den Tarifparteien verlängert werden können.

Das Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz regeln die Bedingungen, unter denen weitere branchenbezogene Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Welche Branchen in das Entsendegesetz aufgenommen werden, werde erst im Laufe des parlamentarischen Verfahrens entschieden, hieß es. Mit der Einigung geht ein monatelanger Streit innerhalb der großen Koalition zu Ende.

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