Das Bundeskabinett hat den Kompromiss über die Festlegung weiterer Branchen-Mindestlöhne gebilligt. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) sieht mit dem Kompromiss den Vorrang der Tarifautonomie gewahrt.
HB BERLIN. Die Regierung stimmte am Mittwoch in Berlin den Gesetzentwürfen von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) zur Novellierung des Entsendegesetzes und des Gesetzes über Mindestarbeitsbedingungen zu. Erst in der Nacht zum Mittwoch hatte Scholz sich mit Wirtschaftsminister Glos auf Detail-Korrekturen an seinen Entwürfen verständigt. Damit einigte sich die Bundesregierung nach monatelangem Streit auf die Gesetzentwürfe zur Einführung von weiteren Mindestlöhnen.
Nach Aussage von Bundeswirtschaftsminister Glos sichert die Vorlage den Vorrang der Tarifautonomie. Es sei ein Kompromiss gefunden worden, der den Vorrang tarifvertraglicher Lösungen bewahre und einen staatlich festgesetzten einheitlichen Mindestlohn verhindere, erklärte Glos vor Beginn der Kabinettssitzung am Mittwoch in Berlin.
Glos unterstrich, dass die Vereinbarung die Position der kleineren Gewerkschaften nicht beeinträchtige. Hintergrund seiner Aussage ist, dass der Kompromiss auch eine Lösung der Streitfrage vorsieht, wenn es in einer Branche zwei konkurrierende Tarifverträge mit unterschiedlichen Lohnhöhen gibt.
Zuvor hatten Sozial- und Wirtschaftsministerium sowie das Kanzleramt am Dienstagabend noch einmal stundenlang über die Vorlagen verhandelt. Auf Wunsch von Wirtschaftsminister Michael Glos wurden dabei letzte Details geändert. Im Grundsatz seien das neue Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz aber vollständig erhalten geblieben, hieß es.
Nach Angaben aus den Kreisen setzte Glos durch, dass die Verordnung für einen Mindestlohn nach dem Mindesarbeitsbedingungengesetz zeitlich befristet werden kann. Beim Streitpunkt des Vorrangs für Tarifverträge erreichte Glos, dass an einem bestimmten Stichtag geltende Tarifverträge nach ihrem Auslaufen unberührt von einem möglichen Mindestlohn von den Tarifparteien verlängert werden können.
Das Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz regeln die Bedingungen, unter denen weitere branchenbezogene Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Welche Branchen in das Entsendegesetz aufgenommen werden, werde erst im Laufe des parlamentarischen Verfahrens entschieden, hieß es. Mit der Einigung geht ein monatelanger Streit innerhalb der großen Koalition zu Ende.
Beim Entsendegesetz ging es vor allem um die Frage, welcher Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden kann, wenn mehrere Verträge mit unterschiedlicher Lohnhöhe gelten. In dem Kompromiss heißt es nun, es solle dann ein sogenannter schonender Ausgleich gefunden werden. Details zu der Regelung wird die Bundesregierung im Laufe des Tages bekanntgeben. Mit den Gesetzentwürfen setzt die Regierung einen grundsätzlichen Kompromiss um, auf den sie sich bereits auf der Kabinettsklausur von Meseberg im September vergangenen Jahres geeinigt hatte.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sieht sich durch zwei Rechtsgutachten in ihrer Kritik an den Mindestlohnplänen von Arbeitsminister Scholz bestärkt. Dessen Gesetzentwürfe seien nicht haltbar, da der Vorrang von Tarifverträgen vor staatlich festgesetzten Löhnen beseitigt würde, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner. In den Gutachten legen der Verfassungsrechtler Helge Sodan und der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing dar, dass die von Scholz geplanten Regelungen einen unzulässigen Eingriff in die Tarifautonomie darstellten.
Dies betrifft beim Entsendegesetz den Fall, dass in einer Branche mehrere Tarifverträge nebeneinander bestehen und nicht der niedrigste Tariflohn für verbindlich erklärt wird. Beim Mindestarbeitsbedingungengesetz könnte ein Fachausschuss Mindestlöhne festlegen, die Tariflöhne verdrängen. Arbeitsrechtler Thüsing kritisierte, die Regelung führe zu einer „staatlichen Parteinahme“ gegen und für bestimmte Tarifparteien. Bei Tarifverträgen, die auf Basis der verfassungsrechtlich geschützten Koalitionsfreiheit geschlossen seien, stehe dem Staat dies aber nicht zu.
Der Mittelstandskreis der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nahm den Kompromiss zur Schaffung weiterer Branchen-Mindestlöhne zwiespältig auf. „Es ist jetzt ziemlich schwer, kleine Gewerkschaften auszuhebeln“, sagte der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand, Michael Fuchs (CDU), am Mittwoch in Berlin. „Aber leider nicht unmöglich.“
Bislang gibt es in Deutschland in drei großen Branchen Mindestlöhne. Acht weitere Branchen mit 1,6 Millionen Beschäftigten haben bis zum Ablauf der Frist Ende März eine Aufnahme in das Entsendegesetz beantragt. Besonders umstritten in ein Mindeslohn für die Zeitarbeitsbranche, was die Union ablehnt.
Die Bundesregierung will zudem ausländischen Fachkräften den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Das Kabinett beschloss am Mittwoch ein entsprechendes Aktionsprogramm, das Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) ausgearbeitet haben. Die Abschottung gegen Billiglohn-Arbeiter aus den ost- und mitteleuropäischen EU-Beitrittsländern wird dagegen bis 2011 verlängert.
Die Details müssen durch spätere Gesetzentwürfe festgelegt werden. Aus der Union meldete sich bereits Widerstand gegen die ausländerrechtlichen Regelungen.
In der Lockerung der Zuwanderungsregeln sieht die Regierung eine Antwort auf den drohenden Fachkräftemangel. Akademiker aus den neuen EU-Staaten können demnach vom 1. Januar kommenden Jahres an leichter nach Deutschland kommen. Für sie entfällt dann die Vorrangprüfung, mit der bislang belegt werden muss, dass sie keine einheimischen Arbeitsuchenden verdrängen. Auch für Akademiker aus Drittstaaten wird der Arbeitsmarkt geöffnet, für sie bleibt es aber bei der Vorrangprüfung.
Zudem wird die Mindestverdienstgrenze für hoch qualifizierte Fachkräfte von 86 400 auf 63 600 Euro gesenkt. Zuwanderer mit diesem Einkommen bekommen von Anfang an ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.
Für in Deutschland lebende, aber nur geduldete Ausländer soll eine neue „Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung“ eingeführt werden. Diesen „sicheren Aufenthaltsstatus“ sollen Hochschulabsolventen und Fachkräfte bekommen, die zwei Jahre lang durchgängig beschäftigt waren. Dies gilt auch für „Geduldete, die gut integriert sind“, und hier eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert haben.
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann kritisierte diese Erleichterung für Geduldete. Der CDU-Politiker nannte es in der „Osnabrücker Zeitung“ „erstaunlich, dass Herr Schäuble auch in dieser Frage von der bewährten Unionspolitik abweicht“. Wenn geduldeten Ausländern nach zwei Jahren Tätigkeit als Fachkraft ein sicherer Aufenthaltsstatus eingeräumt werde, entstehe ein „Anreizsystem, mit der Familie illegal nach Deutschland zu kommen, sich irgendwie durchzuschlagen, um dann nach zwei Jahren ein Daueraufenthaltsrecht zu bekommen“. Dies werde im Bundesrat auf heftigen Widerstand der Union stoßen.
Die bislang Ende April 2009 auslaufende Abschottung des Arbeitsmarktes gegen Billig-Arbeiter aus den neuen EU-Ländern wird letztmalig um zwei weitere Jahre bis 2011 verlängert. Dies gilt für die zum 1. Mai 2004 beigetretenen Staaten wie Polen, außer Zypern und Malta. Deutschland ist mit diesem Kurs weitgehend allein.
Bis auf Österreich haben die übrigen EU-Staaten ihren Arbeitsmarkt weitgehend geöffnet. Für die 2007 beigetretenen Rumänen und Bulgaren wird die Ausnahme von der Freizügigkeit bis Ende 2011 verlängert.
Zudem will die Regierung per monatlicher Umfrage bei den Unternehmen den Fachkräftebedarf ermitteln. Das Arbeitsministerium will zudem eine neue Allianz mit Vertretern der Sozialpartner, der Wissenschaft und der Länder einberufen, die die Bundesregierung „bei Entscheidungen zur arbeitsmarktadäquaten Zuwanderung beraten“ soll.


