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16.07.2008 

Die Details müssen durch spätere Gesetzentwürfe festgelegt werden. Aus der Union meldete sich bereits Widerstand gegen die ausländerrechtlichen Regelungen.

In der Lockerung der Zuwanderungsregeln sieht die Regierung eine Antwort auf den drohenden Fachkräftemangel. Akademiker aus den neuen EU-Staaten können demnach vom 1. Januar kommenden Jahres an leichter nach Deutschland kommen. Für sie entfällt dann die Vorrangprüfung, mit der bislang belegt werden muss, dass sie keine einheimischen Arbeitsuchenden verdrängen. Auch für Akademiker aus Drittstaaten wird der Arbeitsmarkt geöffnet, für sie bleibt es aber bei der Vorrangprüfung.

Zudem wird die Mindestverdienstgrenze für hoch qualifizierte Fachkräfte von 86 400 auf 63 600 Euro gesenkt. Zuwanderer mit diesem Einkommen bekommen von Anfang an ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.

Für in Deutschland lebende, aber nur geduldete Ausländer soll eine neue „Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung“ eingeführt werden. Diesen „sicheren Aufenthaltsstatus“ sollen Hochschulabsolventen und Fachkräfte bekommen, die zwei Jahre lang durchgängig beschäftigt waren. Dies gilt auch für „Geduldete, die gut integriert sind“, und hier eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert haben.

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann kritisierte diese Erleichterung für Geduldete. Der CDU-Politiker nannte es in der „Osnabrücker Zeitung“ „erstaunlich, dass Herr Schäuble auch in dieser Frage von der bewährten Unionspolitik abweicht“. Wenn geduldeten Ausländern nach zwei Jahren Tätigkeit als Fachkraft ein sicherer Aufenthaltsstatus eingeräumt werde, entstehe ein „Anreizsystem, mit der Familie illegal nach Deutschland zu kommen, sich irgendwie durchzuschlagen, um dann nach zwei Jahren ein Daueraufenthaltsrecht zu bekommen“. Dies werde im Bundesrat auf heftigen Widerstand der Union stoßen.

Die bislang Ende April 2009 auslaufende Abschottung des Arbeitsmarktes gegen Billig-Arbeiter aus den neuen EU-Ländern wird letztmalig um zwei weitere Jahre bis 2011 verlängert. Dies gilt für die zum 1. Mai 2004 beigetretenen Staaten wie Polen, außer Zypern und Malta. Deutschland ist mit diesem Kurs weitgehend allein.

Bis auf Österreich haben die übrigen EU-Staaten ihren Arbeitsmarkt weitgehend geöffnet. Für die 2007 beigetretenen Rumänen und Bulgaren wird die Ausnahme von der Freizügigkeit bis Ende 2011 verlängert.

Zudem will die Regierung per monatlicher Umfrage bei den Unternehmen den Fachkräftebedarf ermitteln. Das Arbeitsministerium will zudem eine neue Allianz mit Vertretern der Sozialpartner, der Wissenschaft und der Länder einberufen, die die Bundesregierung „bei Entscheidungen zur arbeitsmarktadäquaten Zuwanderung beraten“ soll.

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