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13.08.2008 
Kabinettsbeschluss

Regierung will Zeitkonten besser sichern

von Dietrich Creutzburg

Die Bundesregierung will Zeitguthaben auf Arbeitszeitkonten besser vor dem Pleitefall schützen. Nach langer Vorbereitung billigte das Bundeskabinett heute einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD). Allerdings ist die Vorlage nicht unumstritten.

BERLIN. Unternehmen sollen damit stärker dazu angehalten werden, Guthaben ihrer Arbeitnehmer gegen Wert- oder gar Totalverlust bei Insolvenz abzusichern.

Zwar schreibt das Sozialgesetzbuch prinzipiell auch schon heute einen Insolvenzschutz für Langzeitkonten vor, doch sind die aktuellen Regelungen besonders nach Ansicht von SPD und Gewerkschaften nicht zwingend genug. Als entscheidende Verschärfung ist nun geplant, Arbeitnehmern einen Schadensersatzanspruch gegenüber Vorstand oder Geschäftsführer einzuräumen, falls ein Guthaben auf dem Zeitkonto nicht richtig abgesichert war und daher im Pleitefall verloren geht. Parallel soll die konkrete Ausgestaltung von Zeitkonten stärker reglementiert werden.

Formal setzt die Regierung damit ein Projekt um, das Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag vereinbart hatten. In Details ist die Vorlage aber noch umstritten. Eine erste Version von Ende Mai haben Scholz? Beamte noch gründlich überarbeitet und dabei unter anderem einige aus Sicht von Arbeitgebern und Betriebspraktikern besonders kritische Punkte abgemildert. Vor allem die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte die Ursprungsversion heftig kritisiert und gewarnt, dass damit die Nutzung von Arbeitszeitkonten generell behindert würde.

Anders als im ersten Entwurf geplant, sollen Unternehmen die Absicherung nun jedoch weiterhin auch per Bankbürgschaft leisten können. Ursprünglich sollten Guthaben der Zeitkonten zwingend vom Betriebsvermögen getrennt und von einem externen Treuhänder verwaltet werden, etwa einer Versicherung. Da bei dieser Variante Liquidität aus dem Unternehmen abfließt, hätte eine solche Vorgabe vor allem kleineren Firmen Probleme bereiten können.

Während Arbeitgeber und Gewerkschaften bei dem Thema ansonsten unterschiedliche Positionen vertreten, hatte in diesem Punkt auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) für eine flexiblere Regelung plädiert. Dies liege "im Interesse betrieblicher Flexibilität und damit auch der Akzeptanz der Insolvenzsicherung", so der DGB in seiner Stellungnahme.

Abweichend von der ersten Fassung unterscheidet der Gesetzentwurf nun zudem klarer zwischen reinen Flexi-Konten und langfristigeren Wertkonten. Die strengeren Anforderungen sind nun auf die zweite Variante beschränkt, bei der Arbeitnehmer Mehrarbeit ansparen, um das Guthaben später etwa für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Beruf oder für Weiterbildung einzusetzen. Flexi-Konten zum Ausgleich von vorübergehenden Arbeitszeitschwankungen bleiben dagegen explizit ausgenommen. Anders als die Arbeitgeber drängt der DGB jedoch weiter darauf, auch für diese Konten mehr Insolvenzschutz vorzuschreiben.

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