
Handelsblatt: Die Bundesregierung und die Landesregierungen versuchen, ihre überbordende Verschuldung zu begrenzen. Können Sie einen Rat geben, wie ethisch gespart werden kann?
Reinhard Marx: Grundsätzlich ist der Weg in die Staatsverschuldung ethisch bedenklich, weil man dann über seine Verhältnisse lebt, auf Kosten kommender Generationen. Ich kann aber nicht einsehen, warum für den Staat nicht grundsätzlich das gelten sollte, was für einen ehrbaren Kaufmann gilt: sich mit den verfügbaren Einnahmen zu bescheiden. Wir reden in der derzeitigen Diskussion über die öffentlichen Haushalte ja gar nicht über Sparen, wir reden lediglich darüber, die Verschuldung weniger schnell steigen zu lassen.
Durch Minderausgaben oder Mehreinnahmen. Machen Sie sich Gedanken darüber, wo in diesem Sinne "gespart" werden darf?
Welche Aufgaben hat denn der Staat? Zum Beispiel Bildungschancen für alle zu ermöglichen, existenzielle Lebensrisiken abzusichern, Integration zu fördern. Es gibt Aufgaben, die der Staat nicht abwälzen kann auf Märkte, und auf die er aus Gerechtigkeitsgründen nicht einfach verzichten kann, weil er kein Geld mehr hat.
Also doch Verschuldung?
Verschuldung kommt nur in Ausnahmesituationen für Zukunftsinvestitionen infrage, aber nicht für konsumtive Zwecke, das würde ich ethisch für bedenklich halten. Sie muss dann anschließend zurückgefahren werden.
Jetzt haben wir doch die Schuldenbremse ...
Gott sei Dank haben wir sie! Die würden wir heute gar nicht mehr bekommen, das wäre politisch nicht mehr durchsetzbar. Jetzt müssen die Ausgabensenkungen und mögliche Mehreinnahmen so austariert werden, dass es dem Prinzip der Gerechtigkeit entspricht.
Was heißt das konkret?
Ich kann jetzt kein Sparprogramm für die Regierung erstellen. Wir müssen uns an der Frage der Gerechtigkeit orientieren, sowohl bei den Kürzungen als auch bei den Einnahmeerhöhungen. Ich habe selber als Bischof in Trier zehn Prozent des Haushaltes einsparen müssen. Da sagt einem jeder Betroffene: Bei mir geht es nicht! Trotzdem mussten wir unangenehme Dinge beschließen, bis hin zum Verzicht auf bestimmte Bildungshäuser.
Bildungschancen haben Sie aber eben noch als eine Aufgabe des Staates genannt.
Auch die Bildung gehört zu den Grundvoraussetzungen: Wir müssen jedem eine Chance geben. Und in den vergangenen Jahren ist es hier eher schlechter als besser geworden.
So viel Sympathie man für diese Überlegung haben kann: So landen wir dabei, dass alle Wege zum Sparen versperrt sind.
Nein, ich bin gegen ein Status-quo-Denken, wonach alle Ausgaben, die einmal erreicht sind, bleiben müssen. Schließlich haben wir auch neue Problemlagen, im Sozialen wie in der Bildungsarmut. Deshalb müssen wir umschichten: Manches ist nicht mehr nötig, anderes wird wichtiger. Diese Diskussion muss geführt werden, und dazu fehlt der Politik manchmal die Kraft.
Nochmal: Mit Herrn Marx wurde der bock zum Gärtner bestellt!
Wenn es sich um Vermögen aus korrekt versteuertem Geld oder um legal erworbenes Vermögen handelt, ist die zusätzliche Erhebung einer Vermögenssteuer nicht
gerechtfertigt.
Wenn der besitzer das Vermögen "unter der Matratze" hortet, verliert es durch die inflation. Wenn er es bei banken anlegt, zahlt er auf Zinsen und Dividenden, bei Aktien auch auf einen evtl. Kursgewinn Abgeltungsteuer, Soli und womöglich auch Kirchensteuer, ferner bankgebühren, An-u. Verkaufskosten. Wenn er sich von seinem Geld/Vermögen z. b. ein Auto oder eine immobilie kauft, zahlt er
Mehrwertsteurer, Grundsteuer und weitere Abgaben.
Der Rat von Erzbischof Reinhard Marx lautet eigentlich: Gib mir deinen Geldbeutel, ich will Gutes tun. Er weist mit dem Finger auf andere, anstatt auf sich selbst, bzw. die Kirche zu schauen.
Wenn er schon die idee einer Vermögenssteuer propagiert, dann sollten auch die Vermögen der Kirche einschließlich all ihrer immobilien bewertet und versteuert werden. Selbst wenn sein Hinweis stimmen sollte, dass der Staat für das Einziehen der Kirchensteuer davon 3 - 4% erhält, ist es nicht in Ordnung, dass zu den Kosten für den Steuereinzug
alle Steuerzahler herhalten müssen.
Aus wirtschaftlichen Gründen macht eine Vermögenssteuer keinen Sinn, da der Erhebungsaufwand aufgrund der engen Vorgaben des Verfassungsgerichts ( Stichworte 'Einbeziehung ALLER Vermögenswerte', 'Hälftigkeitsgrundsatz') sehr hoch ist. Ob Herr Marx und alle sich ihm anschliessende Politiker dann auch die kapitalisierten, vermögensrechtlichen (insbesondere auch die eigenen!) Ansprüche aller Pensionen oder Renten einbeziehen? Denn wie will man z.b. einem früher Selbstständigen ohne gesetzliche Rentenansprüche mit infolge der Kapitalmarktbedingungen nur noch geringem Einkommen erklären, daß nur seine Rente durch eine Vermögenssteuer dezimiert wird und z.b. nicht die Pensionen der entscheidenden Politiker oder die Rente von Herrn Marx? Wie will man eine Vermögensteuer auf eine teure immobilie durchsetzen, deren Eigentümer aufgrund ihres geringen Einkommens nicht zahlungsfähig sind? Es bleibt zu hoffen, daß die verantwortlichen Politiker sich nicht ideologisch von Herrn Marx verblenden lassen, ökonomische Vernunft und Fairness walten lassen und die Vorgaben des Verfassungsgerichts beachten werden.
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