Eine höhere Rentensteigerung könne ohne Beitragserhöhungen und auch ohne höhere Steuerzuschüsse des Bundes finanziert werden, betonten Steg und das Finanzministerium. Die Rentenanpassung sei dank der finanziellen Lage der Rentenkassen und ihrer wieder höheren Reserven möglich. Der Sprecher des Finanzministeriums, Torsten Albig, sagte, am Steuerzuschuss zur Rente ändere sich nichts. Die Anpassung auch der Grundsicherung würden den Bundeshaushalt aber belasten. Eine Rentenanhebung um zusätzliche 0,6 Prozentpunkte würde mit rund 150 Millionen Euro zu Buche schlagen, hieß es.
Auf die Frage, warum die Anhebung auf den Tag genau zum fünften Jahrestag der umstrittenen Reform-„Agenda 2010“ verkündet wurde, sagte Steg, der Grund sei vielmehr, dass erst am Freitagmorgen wichtige Zahlen des Statistischen Bundesamtes vorgelegt worden seien. Diese spielten eine Rolle bei der Rentenanpassung. „Ich habe jetzt keinen Hinweis darauf, dass es irgendwie Absprachen gegeben hat, das gerade heute an diesem 14. März zu machen“, sagte Steg.
Der „Riester-Faktor“ sorgt bei Rentenerhöhungen für einen Abschlag um 0,6 Prozentpunkte. Ohne gesetzliche Korrektur würde es zum 1. Juli wahrscheinlich nur eine Rentenerhöhung in der Größenordnung von 0,5 Prozent geben. Dies wäre ein Aufschlag wie im vergangenen Jahr. Steg zufolge ist diese Berechnungsformel kein Naturgesetz, sondern eine politisch beschlossene Formel. Es sei jederzeit möglich, eine politische Entscheidung zu ändern. Steg widersprach der Vermutung, dass künftig der Grundsatz „Rentenpolitik nach Kassenlage“ gelte.


