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28.03.2008 
Erhöhung viel teurer als erwartet

Rentenplan mit bitterem Nachgeschmack

von Karl Doemens

Die außerplanmäßige Anhebung der Renten wird deutlich teurer als die bislang vorgelegten Zahlen vermuten ließen. Der Plan, den Kosten dämpfenden Riester-Faktor für zwei Jahre aussetzen, bedeutet allein für die Rentenkassen bis 2011 eine Mehrbelastung von über neun Milliarden Euro.

Die Rentenpläne der Bundesregierung werden deutlich teurer als erwartet.

Die Rentenpläne der Bundesregierung werden deutlich teurer als erwartet.

BERLIN. Die außerplanmäßige Erhöhung der Renten wird die gesetzlichen Alterskassen bis 2011 mit 9,1 Mrd. Euro belasten. Weitere 2,9 Mrd. Euro muss in diesem Zeitraum der Bund zusätzlich für die Alterssicherung und die Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes aufwenden. Dies ergibt sich aus der 27-seitigen Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums für das neue Rentenwertgesetz, die dem Handelsblatt vorliegt.

Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hatte die Kosten des in der Koalition fest vereinbarten Vorhabens bislang auf 2,5 Mrd. Euro bis 2009 beziffert. Höhere Schätzungen der Arbeitgeber wurden von einem Regierungssprecher vor wenigen Tagen als „nicht nachvollziehbar“ zurückgewiesen.

Weil sich nach der bislang geltenden Rentenformel nur eine geringe Erhöhung der Altersbezüge ergeben würde, will die Bundesregierung für zwei Jahre den dämpfenden Riester-Faktor aussetzen. Eine Anhebung von 0,46 Prozent reiche nicht aus, „wenn auch die Rentnerinnen und Rentner am Wirtschaftsaufschwung teilhaben sollen“, heißt es in der Begründung des Gesetzes.


Tabelle  Infografik: Entwicklung der Rentenbeiträge nach geltender Rechtslage und nach den geplanten Maßnahmen der Bundesregierung


Durch die Änderung der Rentenformel springt nun ein Plus von 1,1 Prozent in diesem und 2 Prozent im kommenden Jahr heraus. Gleichzeitig will die Regierung die Rücklagen der Rentenkassen auf etwa 40 Mrd. Euro aufstocken. Dadurch kann der Beitrag von derzeit 19,9 Prozent nicht 2011, sondern erst 2014 gesenkt werden (siehe Grafik).

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte den Zuschlag für die Ruheständler, der bei einem Standardrentner monatlich 7,65 Euro in diesem und 15,30 Euro monatlich im nächsten Jahr ausmacht, als „Rentenwillkür“ scharf kritisiert. Trotz Protesten von Vertretern des CDU-Wirtschaftsflügels und der Jungen Union hat Kanzlerin Angela Merkel (CDU) dem Vorhaben zugestimmt.

In der Formulierungshilfe, die Grundlage eines Gesetzesentwurfs der Koalitionsfraktionen wird, heißt es, durch den Eingriff ergäben sich „langfristig keine unmittelbaren Belastungen“ der Rentenkassen. Dies trifft jedoch nur zu, wenn die unterbliebenen Kürzungen in den Jahren 2012 und 2013 nachgeholt würden. Daran hegen die Arbeitgeber Zweifel.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Wahlgeschenk für Ruheständler erzeugt bitteren Nachgeschmack

Rentnern drohen ab 2013 Einbußen: Entwicklung des aktuellen Rentenwerts. Grafik: HandelsblattLupe

Rentnern drohen ab 2013 Einbußen: Entwicklung des aktuellen Rentenwerts. Grafik: Handelsblatt

Nach dem Wahlgeschenk einer kräftigen Rentenerhöhung um 2,0 Prozent im kommenden Jahr müssen sich die 20 Millionen Ruheständler auf vergleichsweise magere Zeiten einstellen. Die Formulierungshilfe der Bundesregierung für das neue Rentenwertgesetz sieht für die folgenden Jahre Steigerungen der Altersbezüge um 1,0 Prozent (2010), 0,5 Prozent (2011), 1,3 Prozent (2012) und 0,7 Prozent (2013) vor. Durch die geplante Nachholung der ausgebliebenen Rentendämpfung wird 2014 die Standardrente eines Eckrentners nach 45 Beitragsjahren mit monatlich 1279 Euro sogar 14 Euro niedriger ausfallen als ohne den aktuellen Renten-Coup.

Die überraschenden Einbußen in den Jahren 2013 bis 2018 dürften die politische Debatte über die außerplanmäßige Rentenerhöhung in diesem und im nächsten Jahr neu anfachen. Linkspartei und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) dringen seit längerem darauf, den in der Rentenformel vorgesehenen Riester-Faktor ganz abzuschaffen. Dieser Faktor mindert die jährliche Erhöhung des sogenannten Rentenwerts, der Grundlage für die Berechnung des individuellen Anspruchs ist, um etwa 0,6 Prozent. Die Bundesregierung will ihn nur 2008 und 2009 aussetzen, die unterbliebenen Kürzungen aber 2012 und 2013 nachholen.

Um das langfristige Ziel eines Rentenbeitrags von maximal 22 Prozent im Jahr 2030 nicht zu verfehlen, muss die Regierung zudem noch etwa 3,5 Mrd. Euro einsparen, die wegen einer Sicherungsklausel in den Jahren 2005 und 2006 bereits zu viel an die Ruheständler überwiesen wurden. Dazu wurde der sogenannte Nachholfaktor eingeführt, der eigentlich ab 2011 wirken sollte. In diesem Jahr ergibt sich nach den Prognosen aber nur eine höchst bescheidene Rentenanpassung von 0,5 Prozent. Deshalb wird der Nachholfaktor erneut verschoben und soll nun wie der Riester-Faktor ab 2013 wirken.

In der Konsequenz ergeben sich für das nächste Jahrzehnt höchst bescheidene Rentenanpassungen. Die Standardrenten werden dann nach den Prognosen des Gesetzentwurfs bis 2018 regelmäßig niedriger ausfallen als ohne die geplante Veränderung der Rentenformel. Langfristig gleichen sich Beitragssatz, Finanzlage der Rentenkassen und Höhe der Altersbezüge bei einem Vergleich der Entwicklung mit und ohne den Eingriff Mitte der zwanziger Jahre des Jahrhunderts wieder an. Doch werden diese Werte nur erreicht, wenn die kommenden Regierungen den Ruheständlern tatsächlich eine Durststrecke von mehreren Jahren zumuten.

Lesen Sie weiter auf Seite 3: Der Eingriff kommt die Rentenkassen teuer zu stehen

Zunächst kommt der Eingriff die Rentenkassen und den Bundesfinanzminister teuer zu stehen. Der Entwurf weist Belastungen der Alterskassen von 709 Mill. Euro (2008), 2,1 Mrd. Euro (2009), 2,9 Mrd. Euro (2010) und 3,3 Mrd. Euro (2011) aus. Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) hatte vor wenigen Tagen ganz ähnliche Zahlen veröffentlicht. Diese waren von einem Regierungssprecher als „nicht nachvollziehbar“ zurückgewiesen worden.

Der Finanzminister muss vor allem bluten, weil der Beitragssatz durch den Eingriff erst drei Jahre später sinken kann als bislang geplant. Über den Bundeszuschuss muss er deswegen allein im Jahr 2011 knapp 1,5 Mrd. Euro mehr an die Alterskassen überweisen als geplant. Außerdem ist die Entwicklung des Hartz-IV-Regelsatzes und der Grundsicherung im Alter an die Steigerung der Renten gekoppelt. So klettert der Regelsatz von derzeit 347 Euro im Monat bis 2011 automatisch auf 364 Euro im Monat. Dafür muss der Bund insgesamt 730 Mill. Euro und müssen die Länder knapp 200 Mill. Euro aufwenden.

Offenbar um der Kritik an dem unsystematischen Eingriff zu begegnen, will Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) nicht nur – wie angekündigt – die Höchstrücklage der Rentenkassen von 1,5 auf 2,5 Monatsausgaben erhöhen. Erst wenn der entsprechende Betrag von etwa 40 Mrd. Euro angespart ist, können die Beiträge gesenkt werden. Gleichzeitig will Scholz nun auch die Mindestrücklage von 0,2 auf 0,5 Monatsausgaben anheben. Wenn die Reserve unter den Wert fällt, müsste künftig der Beitrag angehoben werden.

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