Zunächst kommt der Eingriff die Rentenkassen und den Bundesfinanzminister teuer zu stehen. Der Entwurf weist Belastungen der Alterskassen von 709 Mill. Euro (2008), 2,1 Mrd. Euro (2009), 2,9 Mrd. Euro (2010) und 3,3 Mrd. Euro (2011) aus. Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) hatte vor wenigen Tagen ganz ähnliche Zahlen veröffentlicht. Diese waren von einem Regierungssprecher als „nicht nachvollziehbar“ zurückgewiesen worden.
Der Finanzminister muss vor allem bluten, weil der Beitragssatz durch den Eingriff erst drei Jahre später sinken kann als bislang geplant. Über den Bundeszuschuss muss er deswegen allein im Jahr 2011 knapp 1,5 Mrd. Euro mehr an die Alterskassen überweisen als geplant. Außerdem ist die Entwicklung des Hartz-IV-Regelsatzes und der Grundsicherung im Alter an die Steigerung der Renten gekoppelt. So klettert der Regelsatz von derzeit 347 Euro im Monat bis 2011 automatisch auf 364 Euro im Monat. Dafür muss der Bund insgesamt 730 Mill. Euro und müssen die Länder knapp 200 Mill. Euro aufwenden.
Offenbar um der Kritik an dem unsystematischen Eingriff zu begegnen, will Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) nicht nur – wie angekündigt – die Höchstrücklage der Rentenkassen von 1,5 auf 2,5 Monatsausgaben erhöhen. Erst wenn der entsprechende Betrag von etwa 40 Mrd. Euro angespart ist, können die Beiträge gesenkt werden. Gleichzeitig will Scholz nun auch die Mindestrücklage von 0,2 auf 0,5 Monatsausgaben anheben. Wenn die Reserve unter den Wert fällt, müsste künftig der Beitrag angehoben werden.

