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13.11.2008 
Pläne des Arbeitsministeriums

Rentenreform kommt noch vor der Wahl

von Peter Thelen

Trotz der gereizten Stimmung in der großen Koalition will die Bundesregierung das Rentensystem weiter reformieren. Noch vor dem Wahlkampf solle das Thema vom Tisch sein, findet der Arbeitsminister. Das stößt nicht nur auf Zustimmung.

Damit die Rente sicher bleibt, will die Bundesregierung ihre Reformen fortsetzen. Foto: APLupe

Damit die Rente sicher bleibt, will die Bundesregierung ihre Reformen fortsetzen. Foto: AP

BERLIN. Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode weitere Reformen beim Rentenrecht vornehmen. Dabei geht es zum einen um die Angleichung des ost- und westdeutschen Rentenrechts. Zum anderen sucht der Gesetzgeber nach Wegen, wie man auf eine vor allem in den neuen Bundesländern drohende Altersarmut angemessen reagieren kann. Das verlautete aus dem Bundesarbeitsministerium. Ein erstes Konzept sei im Januar oder Februar 2009 zu erwarten. Noch vor der heißen Wahlkampfphase soll das Thema vom Tisch sein.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) schloss aus, dass die Rentenangleichung zu Kürzungen führen werde. "Kein Rentner muss Sorge haben, dass er weniger bekommt," sagte Merkel nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der neuen Länder. Um dies sicher zu stellen, verständigten sich die ostdeutschen Länderchefs mit der Kanzlerin auf gemeinsame Beratungen auf Bund-Länder-Ebene über die notwendigen Reformschritte. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit begrüßte diesen Entschluss. Nur so sei eine vernünftige Lösung zu erreichen. Zuvor hatten mehrere ostdeutsche Regierungschefs wegen möglicher Nachteile für Ostrentner vor einer Angleichung gewarnt.

Grund für die Reform ist, dass es zwischen der Rentenberechnung im Osten und Westen auch 19 Jahre nach der Einheit noch erhebliche Unterschiede gibt. So liegt der aktuelle Rentenwert Ost wegen der niedrigeren Einkommen in den neuen Ländern um zwölf Prozent unter dem Niveau im Westen. Um diesen Nachteil der Ostrentner auszugleichen, werden ihre Rentenbeiträge derzeit um 18 Prozent aufgewertet. Dies führt dazu dass Ostdeutsche für gleiche Beitragszahlungen höhere Rentenansprüche als Westdeutsche erhalten. Eigentlich wollte die Bundesregierung diese Ungleichbehandlung bereits 2010 beseitigen. Der Sachverständigenrat mahnte gestern eine Reform an, die sicher stellt, dass spätestens 2019, wenn der Solidarpakt ausläuft, Ost- und Westrentner gleich behandelt werden.

Die Linken wollen dieses Ziel dadurch erreichen, dass der Rentenwert Ost auf den Rentenwert West angehoben wird. Dies würde aber nach Berechnungen der Wirtschaftsweisen nicht nur 6,4 Mrd. Euro kosten und den Rentenbeitrag von 19,9 auf 20,5 Prozent erhöhen. Eine solche Regelung verstieße vor allem gegen das Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz, weil sie ostdeutsche Rentner dauerhaft besser stellen würde. Die Sachverständigen schlagen stattdessen eine "besitzstandswahrende Umbasierung" der für die Rentenberechnung maßgeblichen Größen vor.

Danach würde für Alt- und Neurentner ein einheitlicher gesamtdeutscher Rentenwert gelten. Auch die Entgeltspunkte, die jeder Versicherte für einen Jahresbeitrag auf seinem Rentenkonto gut geschrieben bekommt, würden auf die gleiche Weise also ohne den heutigen Höherbewertungsfaktor Ost berechnet. Der gesamtdeutsche Rentenwert würde allerdings niedriger als der heutige westdeutsche Rentenwert ausfallen. Um dadurch entstehende Rentenkürzungen im Westen zu vermeiden, schlagen die Sachverständigen vor, die Entgeltpunkte dort einmalig nach oben zu korrigieren.

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