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08.01.2009 
Konjunktur

Rettungsschirm für die Realwirtschaft

von Sven Afhüppe, Daniel Goffart und Klaus Stratmann

Nach dem milliardenschweren Rettungspaket für die Banken sollen nun auch die Unternehmen Staatshilfen erhalten. Derzeit arbeitet die Regierung an verschiedenen Modellen für Firmen. Am weitesten gediehen sind die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums, das den Kreis der Adressaten möglichst weit fassen will.

Das Wirtschaftsministerium hat ein Konzept für einen 100 Mrd. Euro schweren Unternehmens-Schutzschirm vorgelegt. Foto: apLupe

Das Wirtschaftsministerium hat ein Konzept für einen 100 Mrd. Euro schweren Unternehmens-Schutzschirm vorgelegt. Foto: ap

BERLIN. In einem Konzept, das dem Handelsblatt vorliegt, schlägt das Wirtschaftsministerium einen Schutzschirm für Unternehmen mit einem Volumen von 100 Mrd. Euro vor. Daraus sollen Bürgschaften, Garantien und Haftungsfreistellungen für alle Arten von Krediten und Beteiligungen bereitgestellt werden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel will das Thema am morgigen Freitag auf dem Mittelstandsgipfel diskutieren. An dem Treffen nehmen neben Unternehmern und Verbandsvertretern auch Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) teil. Die endgültige Entscheidung über den Rettungsschirm soll auf dem Treffen der Koalitionsspitzen am kommenden Montag fallen.

In dem Papier des Wirtschaftsministeriums heißt es, Deutschland sei „mit der größten Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten konfrontiert“. Unternehmen hätten es wegen dieser Krise immer schwerer, an Kredite zu kommen. Vor diesem Hintergrund sei es notwendig, nach dem Schutzschirm für die Banken „jetzt auch einen Schutzschirm für die Unternehmen aufzuspannen“.

Das Bundeswirtschaftsministerium will den Kreis der Adressaten der Hilfen möglichst weit fassen: „Die Maßnahmen richten sich an alle Unternehmen mit Finanzierungsbedarf“, heißt es in dem Papier. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Angebote sei ein tragfähiges Geschäftskonzept.

Über die Bewilligung der Hilfe soll ein Ausschuss befinden, dem Vertreter des Wirtschaftsministeriums, des Finanzministeriums und der KfW sowie beratend auch Vertreter der Finanzwirtschaft angehören. „Die Entscheidungen werden durch eine bei der KfW einzurichtende Verwaltungseinheit – gegebenenfalls mit externer Unterstützung – vorbereitet“, heißt es in dem Konzept des Wirtschaftsministeriums. Die Unternehmen sollen sich an ihre Banken wenden, Anträge auf Gewährung von Hilfen leitet die Bank dann an die KfW weiter. Nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums würde sich der geplante Rettungsschirm komplett im Rahmen des europäischen Beihilferechts bewegen. Die EU-Kommission hatte die Beihilferegeln Ende 2008 gelockert.

In Regierungskreisen hieß es allerdings, endgültige Entscheidungen über die Konstruktion des Schirms seien noch nicht gefallen. Denkbar sei auch, den Fonds mit den Hilfen statt bei der KfW bei der Finanzagentur des Bundes anzusiedeln.

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