
BerlinDer Weg für den neuen Rettungsschirm ESM ist endgültig frei. Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnete am Donnerstag die Urkunde zur Ratifizierung des Vertrags. Zuvor hatten die Europartner Deutschland schriftliche Zusicherungen geliefert. Damit waren die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt.
Die letzte Hürde für den 500 Milliarden Euro umfassenden ESM zur Stützung finanzschwacher Eurostaaten ist daher genommen. Er soll noch im Oktober aus der Taufe gehoben werden. An diesem Freitag will der Haushaltsausschuss des Bundestages die Leitlinien des ESM beschließen.
Die Finanzminister der 17 Euro-Länder unterzeichnen den Vertrag zur Schaffung des permanenten Rettungsfonds ESM (Europäischer Stabilisierungsmechanismus). Er soll ab Mitte 2013 stehen, einen Umfang von 700 Milliarden Euro haben und im Notfall Eurostaaten vor der Pleite bewahren. Der Betrag soll sich aufteilen in 620 Milliarden Euro sogenanntes abrufbares Kapital oder Garantien und ein eingezahltes Grundkapital von 80 Milliarden Euro.
Die Mitglieder der FDP können über die Haltung ihrer Partei zum ESM entscheiden. Der Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler übergibt in der Parteizentrale die Unterschriften von mehr als 3800 Mitgliedern und bringt damit das Verfahren auf den Weg. Schäffler und seine Mitstreiter wollen den dauerhaften Rettungsschirm verhindern.
Der FDP-Mitgliederentscheid bestätigt den Kurs der Parteiführung. Den Antrag der ESM-Gegner unterstützten lediglich 44,2 Prozent.
Die Finanzminister der Eurozone verständigen sich unter anderem darauf, dass der Krisenfonds am 1. Juli 2012 starten soll - und damit ein Jahr früher als ursprünglich geplant.
Das Bundeskabinett beschließt Gesetzentwürfe zur Ratifizierung des ESM-Vertrags und zur finanziellen Beteiligung an dem neuen Fonds. Deutschland finanziert den ESM mit Bareinlagen von 21,7 Milliarden Euro und übernimmt Garantien von 168,3 Milliarden.
Die Euro-Finanzminister einigen sich, den neuen Rettungsfonds auf rund 800 Milliarden Euro aufzustocken, indem auch verschiedene Töpfe aus dem bisherigen Fonds EFSF hinzugezählt werden.
Die Bundesregierung hat nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bei den ESM-Verhandlungen den Bundestag nicht ausreichend unterrichtet. Damit habe die Regierung die Informationsrechte des Parlaments verletzt, entscheidet Karlsruhe auf eine Klage der Grünen-Fraktion. Der Bundestag müsse frühzeitig und effektiv Einfluss auf die Willensbildung der Bundesregierung nehmen können.
Die Bundesregierung einigt sich mit SPD und Grünen auf ein Kompromisspaket zur Ratifizierung von europäischem Fiskalpakt und ESM. Für die Verabschiedung des Fiskalpakts ist die Regierung wegen der nötigen Zweidrittelmehrheit auf Stimmen der Opposition angewiesen. Gauck teilt mit, er werde die Gesetze auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts wegen angekündigter Klagen zunächst nicht unterzeichnen.
Bundestag und Bundesrat verabschieden jeweils mit Zweidrittelmehrheit die Gesetzentwürfe zum Fiskalpakt und zum ESM. Bei den drei Abstimmungen zum ESM verfehlt die schwarz-gelbe Koalition aber die Kanzlermehrheit. Im Bundesrat lehnt nur das von SPD und Linken regierte Brandenburg die Verträge ab. Beim Bundesverfassungsgericht gehen mehrere Klagen gegen die Gesetze ein.
In Karlsruhe findet die mündliche Verhandlung über Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Zustimmungsgesetze zum Fiskalpakt und zum ESM statt. Die Kläger - darunter die Bundestagsfraktion der Linken, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler - sehen mit dem ESM unkalkulierbare Risiken auf Deutschland zukommen. Sie befürchten, dass das Haushaltsrecht des Bundestags ausgehöhlt wird. Sie wollen verhindern, dass Gauck die Gesetze unterzeichnet, bevor das Gericht im Hauptsacheverfahren über ihre Rechtmäßigkeit entschieden hat.
Es bleibt dabei: Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil über die Eilanträge gegen die deutschen Gesetze zum dauerhaften Eurorettungsschirm (ESM) und zum Fiskalpakt wie geplant. Der Termin bleibe trotz des neuen Eilantrags des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler bestehen, entschied das Gericht. Gauweiler hält den am 6. September gefassten Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) für mögliche unbegrenzte Ankäufe von Staatsanleihen finanzschwacher Staaten für verfassungswidrig. Er hatte beantragt, den Urteilstermin vom 12. September zu verschieben, falls das Gericht nicht bis zu diesem Termin über seinen Antrag entscheiden könne.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts lehnt die Eilanträgen gegen den Rettungsschirm ab, der Weg ist frei.
Gauck hatte vor zwei Wochen bereits die Gesetze zum ESM unterzeichnet. Danach musste jedoch noch die Vorgabe des Verfassungsgerichts aus dem Urteil vom 12. September umgesetzt werden.
Die Bundesregierung hat gegenüber den Partnern in der Eurozone klargestellt, dass die deutschen Verpflichtungen 190 Milliarden Euro nicht ohne Genehmigung des Bundestages überschreiten dürfen - auch müsse der Bundestag ausreichend über die ESM-Aktivitäten informiert werden.
Dies haben die Partner am Donnerstag schriftlich in einer „Auslegungserklärung“ akzeptiert. Diese Erklärung diene der völkerrechtlichen Sicherstellung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts, betonte das Präsidialamt.
Die erste Zusicherung der Euro-Partner bezieht sich auf den Artikel 8 des ESM-Vertrags, wonach die Zahlungsverpflichtungen der Mitglieder begrenzt sind. Die zweite Zusicherung betrifft den Artikel 32, wo es um die Unterrichtung der nationalen Parlamente geht.

So ist es.-Und der Hai lauert schon im Goldfischbecken.-Ent-
sprungen aus dem Imperium Goldmann-Sachs

Deutschlands Austritt aus der EU würde die anderen Länder politisch und wirtschaftlich retten. Deutschland sei ein Hegemonialstaat, so Berlusconi:http://de.nachrichten.yahoo.com/berlusconi-deutscher-euroaustritt-k%C3%B6nnte-krise-beenden-190853893.html

Europäischer Rettungsschirm: Richterbund warnt vor Ausstieg aus dem Rechtsstaat! Ob Herr Gauck das auch wusste?
http://www.drb.de/cms/index.php?id=783
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