
BerlinDie schwarz-gelbe Bundesregierung strebt nicht nur bei der Abstimmung über den europäischen Fiskalpakt, sondern auch zum EU-Rettungsschirm ESM im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit an. Das sei eine besondere Vorsichtsmaßnahme, um etwaige verfassungsrechtliche Risiken auszuschließen, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Das ändere nichts an der Rechtsauffassung der Regierung, dass auch eine einfache Mehrheit der Abgeordneten für den ESM ausreichen würde.
Im Gegensatz zum ESM ist die Bundesregierung für den Fiskalpakt auf eine Zweidrittelmehrheit im Parlament angewiesen, weil dieser Pakt zu mehr Haushaltsdisziplin Regelungen im Grundgesetz berührt. Den Fiskalpakt haben die Staats- und Regierungschefs von 25 der 27 EU-Staaten unterschrieben.
Die Abstimmung über den Vertrag sowie über den ESM ist an diesem Freitag in Bundestag und Bundesrat vorgesehen. Die Regierung hat in Gesprächen mit SPD und Grünen sowie mit den Bundesländern grünes Licht für beide Finanzinstrumente bekommen. Seibert betonte erneut, der ESM stehe für Solidarität, der Fiskalpakt für Stabilität. Er versicherte, dass der Bund das Risiko möglicher Sanktionszahlungen auf EU-Ebene trage.
Der geplante dauerhafte Rettungsschirm ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) soll nach den neuesten Plänen der Euro-Länder Mitte 2012 starten und damit ein Jahr früher als bisher geplant. Der ESM löst den Rettungsschirm EFSF ab.
Der ESM soll über eine effektive Darlehenskapazität von 500 Milliarden Euro verfügen. Bei diesem maximalen Darlehensvolumen soll es unabhängig von den Verpflichtungen des auslaufenden Rettungsfonds EFSF bleiben. Um das Volumen tatsächlich zu erreichen, soll der ESM mit 700 Milliarden Euro ausgestattet sein. Davon entfallen 80 Milliarden Euro auf Bareinlagen und 620 Milliarden auf abrufbares Kapital in Form von Garantien. So soll die Bestnote bei der Kreditwürdigkeit („AAA-Rating“) garantiert sein.
Deutschland springt nicht mehr nur als Bürge ein: Berlin steuert rund 21,7 Milliarden Euro Bareinlagen und 168,3 Milliarden Euro an Garantien bei. Bisher soll die Bareinlage in fünf gleichen Raten von je rund 4,3 Milliarden Euro gezahlt werden. Wegen des früheren ESM-Starts wird die erste Rate aber schon Mitte 2012 fällig. Dafür muss Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Nachtragshaushalt für 2012 vorlegen. Die erste Rate könnte auch weit höher ausfallen, sollte der ESM rascher aufgefüllt werden. Einige Euro-Staaten könnten ihren gesamten - weit geringeren - Betrag für den Kapitalstock auf einen Schlag schon 2012 einzahlen. Im Extremfall kann der Bundesetat mit 190 Milliarden Euro belastet werden.
Private Geldgeber und Inhaber von Staatsanleihen wie Banken und Versicherer sollen an Rettungsmaßnahmen nach den Regeln des Internationalen Währungsfonds (IWF) beteiligt werden. Es geht um Praktiken, die die Märkte und Mitgliedstaaten kennen. Auf schärfere Vorgaben wurde verzichtet. Die Umschuldungsklauseln in Staatsanleihen der Euro-Länder (Collective Action Clauses/Cacs), sollen weiter in den ESM eingebracht werden. Die Entschuldung Griechenlands mit einem freiwilligen Verzicht der Gläubiger auf ihre Forderungen soll aber ein Einzelfall bleiben.
Ist die Finanzstabilität der Eurozone bedroht, kann der ESM mit einer Mehrheit von 85 Prozent des Kapitalschlüssels entscheiden. (Quelle: dpa)
Eine Verabschiedung des ESM-Vertrages mit der für Verfassungsänderungen notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit könnte Einfluss haben auf die angekündigten Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Unter anderem hatte die Linke angekündigt, nach dem Beschluss in Karlsruhe zu klagen.
Der Finanzexperte der FDP-Bundestagsfraktion Frank Schäffler hält bei Bundestagsabstimmungen zu Fragen der Euro-Rettung generell eine Zweidrittelmehrheit für nötig. "Das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur die verschleiernde Verschleppungspolitik der Bundeskanzlerin bei der Unterrichtung des Parlaments über Rettungsschirmen kritisiert. Es hat auch klargestellt, dass die Rettungsschirmpolitik sich nach den grundgesetzlichen Vorschriften für Europapolitik richtet", sagte das FDP-Bundesvorstandsmitglied Handelsblatt Online. "Damit steht fest, dass nicht nur der Fiskalpakt, sondern auch ESM-Vertrag und die Änderung der europäischen Verträge mit einer Zweidrittel-Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossen werden müssen."
Aufgrund des anstehenden Verfahrens hatte das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten Joachim Gauck gebeten, das Gesetz zunächst noch nicht zu unterschreiben. Die Kammer brauche mehr Zeit, um sich in die Thematik einzuarbeiten. Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte bereits am Wochenende empfohlen, auch den ESM-Vertrag mit der breiten Mehrheit zu beschließen.

@ Hermann.12
Klingt nachvollziehbar. Können Sie mir dann auch sagen wie man ein verfassungsfeindliches Verhalten der Regierung strafrechtlich einordnet?

@BerndM
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Wir können froh sein, daß hier jemand ohne Angst vor Repressalien wagt die Wahrheit in all ihrer Schrecklichkeit auszusprechen.
Gleichzeitig bedrückt einen dieser Vortrag aber derartig, daß man schreien könnte. Wir hatten eine Politikerin, die ununterbrochen beschworen hat, daß es in der noch jungen Bundesrepublik niemals wieder zu einer Macht kommen darf, die das eigene Volk verrät!! Alle Beschwörungen haben aber leider nichts genützt, wie wir gerade erfahren müssen.

Sollte diese Zweidrittelmehrheit zustande kommen, verstehe ich die Welt nicht mehr. Von Zypern bis Portugal stehen alle da und halten die Hand auf. Und letztlich wird die Haftung Deutschland in vollem Umfang treffen. Das wird uns total überfordern. Die nächste Bundestagswahl wird zu einem Debakel für alle etablierten Parteien. So viel Unvernunft auf einem Haufen hat man selten gesehen!
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