Derzeit leben rund 682 000 Männer und Frauen von dieser Leistung auf Sozialhilfeniveau. Eigenes Einkommen und auch etwaige Bezüge aus einem Riester-Vertrag werden bei der Grundsicherung voll angerechnet. Diese Konstruktion schrecke viele Geringverdiener ab, rechtzeitig zu sparen, moniert Rürup: „Wenn jemand damit rechnet, im Alter auf die Grundsicherung angewiesen zu sein, ist es individuell durchaus rational, nicht privat vorzusorgen.“ Dadurch aber steige die Gefahr der Altersarmut vor allem nach längeren Zeiten der Arbeitslosigkeit. Seit 2007 erhalten Hartz-IV-Empfänger für ein Jahr Bezug von Arbeitslosengeld II nämlich nur noch einen monatlichen Rentenanspruch von 2,19 Euro. „Das ist sehr gering“, hatte kürzlich Herbert Rische, der Präsident der Deutschen Rentenversicherung moniert und die Koalition zum Handeln aufgefordert.
Mit der Sockelrente ließen sich gleich „drei Probleme gleichzeitig lösen“, glaubt Rürup. So werde die Akzeptanz des gesetzlichen Rentensystems erhöht, weil langjährige Beitragszahlungen auf jeden Fall eine höhere Leistung als die Sozialhilfe begründen würden. Geringere eigene Ansprüche würden vom Staat entsprechend aufgestockt, sofern der Versicherte 35 Beitragsjahre nachweisen kann. Dadurch werde möglicher Altersarmut begegnet. Vor allem aber gewinne die private Vorsorge auch für Geringverdiener an Attraktivität, argumentiert Rürup: „Im Unterschied zur Grundsicherung würde bei der Sockelrente auf die Bedürftigkeitsprüfung verzichtet.“ Eine Riester-Rente bliebe also unangetastet.
Die Aufstockung müsse „ordnungspolitisch korrekt aus Steuermitteln finanziert werden“, fordert der Chef des Sachverständigenrats. Die Kosten ließen sich noch nicht genau beziffern, aber: „Billiger für den öffentlichen Haushalt dürfte dieses Konzept wahrscheinlich nicht werden“, räumt Rürup ein. Dies könne jedoch kein Argument sein, dem Exodus der Geringverdiener aus der gesetzlichen Rentenversicherung und den drohenden Versorgungsproblemen der Zukunft tatenlos zuzusehen.


