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28.04.2008 
Ergebnis zweier Studien

„Rüttgers führt eine Phantomdebatte“

von Karl Doemens und Thomas Sigmund

NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) schlägt nicht nur der fast geschlossene Widerstand aus der eigenen Partei entgegen. Jetzt haben sich auch Rentenexperten seinen Vorschlag genauer angesehen und kommen dabei zu einem überraschenden Ergebnis: Die von Rüttgers geforderte Aufstockung von Mini-Renten würde derzeit ausschließlich Ruheständler begünstigen, die neben ihrer gesetzlichen Rente noch andere Einkünfte haben.

Ein Rentenbescheid: Die Zahl der Rentner, die gleichzeitig Leistungen der sozialen Grundscherungen beziehen, ist sehr gering. Foto: dpaLupe

Ein Rentenbescheid: Die Zahl der Rentner, die gleichzeitig Leistungen der sozialen Grundscherungen beziehen, ist sehr gering. Foto: dpa

BERLIN. Diese Erkenntnis wird nach Informationen des Handelsblatt unabhängig voneinander durch Untersuchungen der Arbeitgeber und des Beratungsinstituts Empirica belegt. „In der Realität dürfte es höchstens eine Handvoll Rentner geben, die 35 Jahre und mehr in die Rentenkasse eingezahlt haben und trotzdem auf die Grundsicherung angewiesen sind“, sagte Empirica-Vorstand Harald Simons: „Rüttgers führt eine Phantomdebatte“.

Der CDU-Vizechef hatte wiederholt angeprangert, es sei ein ein Missstand, dass „ein Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen, der sein Leben lang Rentenbeiträge zahlt“ im Alter trotzdem „zum Sozialamt gehen muss, weil seine Rente nicht zum Leben reicht“. Nach mindestens 35 Beitragsjahren solle die Rente daher über das Niveau der Grundsicherung angehoben werden.

Tatsächlich beziehen derzeit rund 370 000 Männer und Frauen über 65 Jahren Leistungen der sozialen Grundsicherung. Mit 2,3 Prozent liege der Anteil an der Gesamtheit der Ruheständler „sehr niedrig“, betont Simons. Tatsächlich handele es sich bei den Betroffenen aber „durchweg um Personen, die entweder nicht langjährig gearbeitet haben oder etwa als Selbstständige keine Beiträge geleistet haben“. Unter den 25 000 Personen, die im Sozioökonomischen Panel (SOEP) erfasst sind, befinde sich kein Rentner, der 35 Jahre Beiträge gezahlt hat und dennoch die Grundsicherung bezieht. „Der Fall existiert in der repräsentativen Stichprobe schlichtweg nicht“, sagt Simons.

Gleichwohl erhalten viele Senioren auch nach langen Beitragszeiten eine relativ geringe eigene Rente. Insgesamt 22 Prozent aller gesetzlicher Altersbezüge, denen 35 und mehr Beitrags- und Berücksichtigungsjahre zugrundeliegen, sind nach Informationen der Arbeitgeber niedriger als das Sozialhilfeniveau von etwa 600 Euro. Dabei handelt es sich jedoch praktisch ausschließlich um Ansprüche, die durch Teilzeitarbeit erworben wurden. Offenbar haben die Betroffenen oder ihre Ehegatten noch weitere Einkünfte, da sie die Grundsicherung nicht in Anspruch nehmen.

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