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Rundfunk-Urteil: Gebühren dürfen nicht zu Armut führen

Die GEZ darf Einkommen mit den Rundfunkgebühren nicht unter das Existenzminimum drücken. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. die Betroffenen müssen teilweise befreit werden.

Eine Sozialhilfeempfängerin und ein Rentner waren betroffen gewesen. Quelle: dpa
Eine Sozialhilfeempfängerin und ein Rentner waren betroffen gewesen. Quelle: dpa

KarlsruheMenschen mit einem Einkommen nur knapp oberhalb des Existenzminimums müssen von den Rundfunkgebühren teilweise befreit werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss. Die Entscheidung betrifft alle Empfänger von Sozialleistungen, die einen geringfügigen Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld erhalten, sowie Rentner mit einem Einkommen knapp oberhalb der sozialen Regelleistungen. Wenn in diesen Fällen der übersteigende Betrag die Rundfunkgebühren nicht abdeckt, müssen die öffentlich-rechtlichen Sender laut Beschluss auf den fehlenden Rest verzichten.

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Die Richter kritisierten, dass Menschen in den beiden Fallgruppen zur Zahlung der Rundfunkgebühren auf Gelder zurückgreifen müssen, die „zur Deckung des Existenzminimums“ dienen. Deshalb seien auch kleine Beträge,
die dafür fehlten, für die Betroffenen eine „intensive und wiederkehrende Belastung“. Für die Sender sei es demgegenüber ein Leichtes, diese Härten zu beseitigen. Sie könnten anhand der Bescheide für Sozialleistungen, Rente oder Wohngeld die fehlende Differenz zur vollen Höhe der Rundfunkgebühren ermitteln und den Betroffenen erlassen.

In den konkreten Fällen lagen eine alleinerziehende Sozialhilfeempfängerin und ein Rentner nur knapp über dem Existenzminimum. Weil sie einen geringen Zuschlag erhielten, der sie über sie über festgesetzte Mindestgrenze hob, verlangte der öffentlich-rechtliche Rundfunk die volle Gebühr. Die Öffentlich-Rechtlichen hatten ursprünglich bei jeder Überschreitung des Existenzminimums die Gebühr erhoben.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte das für verfassungswidrig, weil die Betroffenen dann unter das gesetzlich anerkannte Minimum fallen würden. Die Gebühr darf künftig maximal so hoch bemessen werden, dass das Existenzminimum verschont bleibt.

Nachdem die Alleinerziehende und der Rentner Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten, zogen die Öffentlich-Rechtlichen die Gebührenerhebung zurück. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Rahmen des Kostenersatzes nun dennoch über die beiden Fälle.

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 3269/08, 1 BvR 665/10 und 1 BvR 656/10)

  • 22.12.2011, 21:10 Uhrmargrit117888

    Man sieht, dass das BVG auch in polit. Hand ist, denn sonst hätten sie das Gesetzt gekippt.
    GEZ-GEbühren für alle Haushalte auch wenn diese keien Geräte ahben, ist dreist.
    Und ein Rentner mit gerade mal 1000 € dem tun diese GEZ-GEbühren auch weh.

  • 22.12.2011, 12:24 UhrAnonymer Benutzer: Marc

    deshalb müssen Sie ALLES tun, um abzulenken:
    wulff
    Iraq
    Russland

    komme, was wolle, egal wie kaputt, bloss nix davon sagen, dass Belgien unser Nachbarland ist.

    Bilderberger fürchten sich vor organisierten Widerstand

    »[...] Am meisten befürchtet der Bilderberg-Club einen organisierten Widerstand. Seine Mitglieder wollen nicht, dass die einfachen Leute dieser Welt dahinterkommen, welche Zukunft sie für die Welt planen, nämlich eine Weltregierung bzw. ein Weltunternehmen mit dem einzigen, weltweiten Marktplatz, der von einer Weltarmee beaufsichtigt und von einer Weltbank mit einer globalen Währung geregelt wird. [...]«

  • 22.12.2011, 12:11 Uhrihr

    Zum Thema Öffentlich rechtliche ist doch heute sehr interessant, wie das private Handelsblatt den generalstreik in Belgien ignoriert:

    Wieso schreibt das HB nicht vom


    - Generalstreik in Belgien? -


    Endlich tut sich mal wieder was gegen die Allmacht der Banken!!!!

    Passt das den Eignern des HB nicht ins Bild???

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