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12.06.2008 
Onlineaktivitäten

Rundfunkkommission verkündet neue Regeln für ARD und ZDF

Was dürfen ARD und ZDF im Internet? Diese Debatte wurde in den vergangenen Wochen hitzig geführt. Jetzt haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer geeinigt und neue Regeln für die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Medien festgelegt. Doch das Ergebnis wird für neuen Streit sorgen.

Startseite von tagesschau.de:  „Elektronische Presse“ darf nicht abgebildet werden. Foto: dpaLupe

Startseite von tagesschau.de: „Elektronische Presse“ darf nicht abgebildet werden. Foto: dpa

HB BERLIN. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich weitgehend auf Eckpunkte für den künftigen Umfang und die Inhalte der Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Medien geeinigt. Laut hessischem Ministerpräsidenten Koch sehen die Eckpunkte vor, dass die sogenannten Telemedien von ARD, ZDF und Deutschlandradio „sendungsbezogen“ sein sollen, also Beiträge auch immer in einem Zusammenhang zu Programmbeiträgen stehen müssen. Es dürfe keine „elektronische Presse“ abgebildet werden und Beiträge dürfen nur zeitlich begrenzt im Internet abrufbar sein.

Zu den „Tabus“ gehören Kontaktbörsen, Beratungsdienste und Freizeittipps. Laut Koch gibt es keine finanzielle Deckelung für die Internet-Aktivitäten der Sender. Sportliche Großereignisse, dazu gehört auch die Bundesliga, dürfen nur 24 Stunden abrufbar sein. Für andere Sportereignisse gilt die Sieben-Tage-Frist.

Eine finanzielle „Deckelung“ der Onlineaktivitäten soll es nicht geben. Die Internetauftritte von ARD und ZDF waren besonders von deutschen Verlegern kritisiert worden, weil diese Konkurrenz für ihre journalistischen Online-Produkte fürchten. Die EU- Kommission hatte die Bundesrepublik aufgefordert, den Programmauftrag des gebührenfinanzierten Rundfunks vor allem mit Blick auf das neue Medium Internet zu präzisieren.

Ministerpräisdent Koch teilte nach den Beratungen der Ministerpräsidentenkonferenz mit, ein Arbeitsentwurf eines 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages solle nun mit der EU-Kommission abgestimmt werden. Anschließend werde der Entwurf mit den Beteiligten, den öffentlichen-rechtlichen Anstalten, den Verlegern und privaten Anbietern diskutiert und im Oktober auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz in Dresden abschließend beraten.

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