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Sachsen: Verfassungsgericht kippt Versammlungsgesetz

Das sächsische Verfassungsgericht hat das umstrittene Versammlungsgesetz gekippt. Die Entscheidung könnte Folgen haben - denn nun könnten Nazis ungehindert an historischen Orten demonstrieren.

Mit dem Urteil des sächsischen Verfassungsgerichts ist der Weg frei für Demonstrationen an historischen Orten in Sachsen - vor allem Neonazis könnten davon Gebrauch machen. Quelle: dpa
Mit dem Urteil des sächsischen Verfassungsgerichts ist der Weg frei für Demonstrationen an historischen Orten in Sachsen - vor allem Neonazis könnten davon Gebrauch machen. Quelle: dpa

LeipzigNaziaufmärsche am Jahrestag der alliierten Luftangriffe auf Dresden am 13. und 14. Februar oder NPD-Demonstrationen am Leipziger Völkerschlachtsdenkmal - mit dem Urteil des sächsische Verfassungsgerichtshofs sind diese Szenarien wahrscheinlicher geworden. Denn das oberste sächsische Gericht hat das umstrittene Versammlungsgesetz der schwarz-gelben Staatsregierung gekippt. Das Gesetz sei nicht mit der Verfassung vereinbar, urteilten die Richter am Dienstag in Leipzig. Im Gesetzgebungsverfahren seien gravierende Formfehler begangen worden.   

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Mit dem Urteil hat eine Klage von 52 Landtagsabgeordneten der Linken, Grünen und SPD Erfolg. Sie hielten das Zustandekommen des Gesetzes für unrechtmäßig, weil der vorgelegte Entwurf nicht dem später verkündeten Gesetzestext entsprach. Damit sei für die Parlamentarier nicht transparent gewesen, worüber sie eigentlich entscheiden sollten. Die Staatsregierung hielt dem entgegen, ein solches Transparenzgebot sei aus der sächsischen Verfassung nicht ableitbar. Zudem werteten sie das Gesetz als Angriff auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit.  

Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) verwies auf die Urteilsbegründung. „Ich gehe davon aus, dass wir nach der Auswertung des Urteils ein neues Gesetzgebungsverfahren einleiten werden“, sagte Martens. Das Gesetz habe sich bislang bewährt und beispielsweise Rechtsextremisten von Aufmärschen an bestimmten Plätzen abgehalten. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Johannes Lichdi, sagte jedoch, es sei jetzt klar, dass den Abgeordneten vollständige Gesetzesvorlagen vorgelegt werden müssen. Er bemängelte zugleich, dass das Gericht keinerlei Aussagen zum Inhalt des Gesetzes getroffen habe. Denn auch dieser sei verfassungsrechtlich bedenklich. Er hoffe, „dass die Koalition nicht so wahnsinnig ist, das Gesetz erneut dem Landtag vorzulegen“. Der Linke-Abgeordnete Klaus Bartl fügte hinzu, es mache keinen Sinn, das Gesetz erneut in den Landtag zu bringen.

Die Rechtsexpertin der SPD-Fraktion, Sabine Friedel, erklärte, das Gesetz sei vor eineinhalb Jahren nicht nur im Husch-Husch-Verfahren von CDU und FDP durch den Landtag gejagt worden. Es habe auch weiterhin Aufmärsche von Rechtsextremen in Dresden gegeben. Die Regelung sei daher gescheitert.    

Die Verschärfung des Versammlungsrechtes war Anfang vergangenen Jahres mit den Stimmen der Koalition von CDU und FDP verabschiedet worden. Es sollte ermöglichen, Demonstrationen an bestimmten Orten zu verbieten oder mit Auflagen zu versehen. Im Kern ging es dabei um die Dresdner Frauenkirche, das Leipziger Völkerschlachtdenkmal und Teile der Innenstadt von Dresden speziell am 13. und 14. Februar - dem Jahrestag der Zerstörung der Elbestadt im Zweiten Weltkrieg.

Die Abgeordneten hatten kritisiert, dass dadurch das Recht auf freie Meinungsäußerung und die grundgesetzlich geschützte Demonstrationsfreiheit beschnitten werden könnten. Vor allem die NPD versucht immer wieder, mit Demonstrationen an historischen Orten öffentliche Aufmerksamkeit zu erzeugen.

  • 19.04.2011, 11:29 UhrAnonymer Benutzer: Johannes

    Schon während des damaligen Gesetzgebungsverfahrens hat es nicht an Hinweisen darauf gefehlt, dass beim Sächsischen Versammlungsgesetz nach der Devise "Schnelligkeit vor Gründlichkeit" verfahren wurde. Insofern haben Staatsregierung und Landtagsmehrheit jetzt die Quittung für ihre schlampige Gesetzgebungsarbeit erhalten.

  • 19.04.2011, 11:26 UhrRob Roy

    "Alle Tiere sind gleich. Nur die Schweine sind gleicher." Bloß weil man eine Partei nicht leiden mag, will man ihr ein grundgesetzlich garantiertes Recht beschneiden. Daß dieser Spaghat nicht klappt, läßt für die Gouvernanten-Republik noch hoffen.

  • 19.04.2011, 11:21 UhrAnonymer Benutzer: harry

    Passt ja zur momentanen Stimmung in Deutschland und Europa ! Das Dritte Reich lässt grüßen.

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