_

Sanierungsgesetz: Zu Guttenberg will zugesagte Boni kassieren

exklusiv Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat eine Alternative zur Insolvenz oder Enteignung einer systemrelevanten Bank vorgelegt - das Restrukturierungsverwaltungsgesetz (RestrVG). Kern dieses Gesetzes ist die Übernahme der Kontrolle einer kriselnden Bank durch den Staat und die vorübergehende Enteignung der Altaktionäre. Aber auch die Mitarbeiter des Sanierungsfalls wären betroffen

23 Paragrafen starker Entwurf: Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg Quelle: dpa
23 Paragrafen starker Entwurf: Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg Quelle: dpa

DÜSSELDORF. Das Bundeskabinett hatte zu Guttenberg wie auch Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) damit beauftragt entsprechende Modelle zu entwerfen, weil das soeben verabschiedete Rettungsübernahmegesetz speziell auf die Immobilienbank HRE zugeschnitten und zeitlich befristet ist.

Anzeige

Zypries hält zu Guttenbergs Gesetzentwurf, der dem Handelsblatt vorliegt, für "nicht praxistauglich". Denn schnelle und flexible Entscheidungen seien wegen des "verwaltungsbehördlichen Verfahrens" unmöglich. Die Justizministerin selbst hat ihre Vorstellungen für ein Sanierungsverfahren für Banken allerdings erst skizziert. Sie lehnt staatliche Verwaltung ab und setzt auf ein "privatautonomes Planverfahren". Das sagte sie vor wenigen Tagen auf einer Veranstaltung der deutschen Insolvenzverwalter.

Insgesamt 23 Paragrafen umfasst der Konkurrenzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium, der mit Hilfe der Kanzlei Linklaters entstanden ist. Die Sozietät wollte auf Anfrage dazu keine Stellung nehmen. Im Ministerium wollte man nicht von einem Gesetzentwurf sprechen, sondern nur von einem „Prüfauftrag an Juristen“. Nach den Vorstellungen zu Guttenbergs soll aber nicht der Staat, im konkreten Fall die Finanzmarktstabilisierungsanstalt, den Sanierungsplan für eine angeschlagene Bank entwickeln und umsetzen, sondern das Unternehmen selbst. Den dafür zur Verfügung stehenden Zeitraum legt jedoch die Aufsichtsbehörde fest. Sie muss auch den vom Bankenmanagement aufgestellten Plan per Verwaltungsakt genehmigen.

Für die Alteigentümer des Sanierungsfalls sieht das Gesetz einschneidende Beschränkungen ihrer Stimmrechte vor. "Wenn es zur Erreichung der Ziele der Restrukturierungsverwaltung erforderlich ist, kann die Anstalt anordnen, dass die Verwaltungsrechte der Aktionäre (...) während der Dauer der Restrukturierungsverwaltung ruhen", heißt es in Paragraf acht. Die Aktionäre können damit keinen Einfluss mehr auf die Geschäftspolitik nehmen. Trotzdem bleiben die Papiere handelbar. Denn laut Entwurf sind die Aktionäre berechtigt, ihre Anteile während der staatlichen Verwaltung zu verkaufen.

  • Die aktuellen Top-Themen
Die Linke: Ulrich Maurer greift Parteispitze an

Ulrich Maurer greift Parteispitze an

In der Linken mehrt sich der Protest gegen die Parteispitze und den Zustand der Partei. Fraktionsvize Ulrich Mauer fordert eine radikale Verjüngungskur - und mehr Frauen. Denn in diesem Punkt hapert es gewaltig.

Gastkommentar: Die CDU muss weiter nach links rücken

Die CDU muss weiter nach links rücken

Nach der NRW-Wahl muss die Union neue Prioritäten setzen: Sie muss auf die Sorgen der Menschen reagieren. Sonst verliert sie noch mehr Vertrauen - und ihren Status als Volkspartei.

Studie: Bei Übernahmeschlachten gewinnt der Verlierer

Bei Übernahmeschlachten gewinnt der Verlierer

Wenn zwei Unternehmen um ein anderes streiten, bedeutet das oft nicht Gutes für den Gewinner. Denn bei Übernahmen können die Sieger die Erwartungen oft nicht erfüllen. Profiteur ist - der Verlierer.