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12.03.2008 
Innenpolitik

Schäuble hält an Autokontrollen fest

von Thomas Sigmund

Das Bundesverfassungsgericht bremst mit seinem Urteil die automatische Kennzeichenerfassung und setzt enge Grenzen für das Sammeln von Daten. Innenminister Wolfgang Schäuble will die LKW-Mautbrücken trotzdem nutzen. Kritiker beklagen eine "lückenlose Kontrolle" der Bürger.

BERLIN. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hält an seinen Plänen fest, die Daten aus der LKW-Maut künftig auch zur Strafverfolgung zu nutzen. „Daran hat auch das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatischen Kennzeichenerfassung nichts geändert“, sagte eine Sprecherin Schäubles dem Handelsblatt. Man habe jedoch sehr genau die Urteilsgründe der Karlsruher Richter registriert, sagte die Sprecherin.

Im Bundesinnenministerium war die Entscheidung mit Spannung erwartet worden, da Schäuble die bundesweit installierten LKW-Mautbrücken über Autobahnen zur Datenerfassung für die Bundespolizei bei schweren Verbrechen wie Mord, Totschlag oder Terroranschlägen nutzen will. Gestern zog das Bundesverfassungsgericht aber zunächst für die Länder Hessen und Schleswig-Holstein enge Grenzen bei der Sammlung von Daten und erklärte die automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei für verfassungswidrig.

Nach dem Urteil über die heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern in Nordrhein-Westfalen kippen die Richter damit innerhalb von zwei Wochen erneut eine aus ihrer Sicht schlampige Gesetzgebung. In den beanstandeten Landesgesetzen seien weder der Anlass noch der Ermittlungszweck genannt, dem die Erfassung der Kennzeichen dienen solle, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Damit seien die Vorschriften zu unbestimmt. Nach seinen Worten müssen grundgesetzwidrige Ermittlungen „ins Blaue hinein“ aber ausgeschlossen werden. Nach Ansicht des Gerichts sind Bewegungsprofile von Menschen damit nicht ausgeschlossen.

Die Kennzeichen können von stationären oder mobilen Einrichtungen oder gar aus einem fahrenden Polizeiwagen erfasst werden.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: "Diese Entscheidung erschwert die Bekämpfung der Kriminalität."

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