Allein in Hessen wurde mit neun Lesegeräten im Jahr 2007 über eine Million Kennzeichen automatisch gescannt und mit Fahndungslisten der Polizei abgeglichen. Die Kläger kritisierten deshalb eine „lückenlose Kontrolle“ der Bürger ohne konkreten Anlass. Wer geblitzt werde, sei zu schnell gefahren, wer falsch parke, bekomme einen Strafzettel. Beim Scannen der Kennzeichen gebe es aber keinen konkreten Anlass für die Datensammlung, argumentierten die Kläger. Zudem ist der Ertrag der Maßnahme umstritten. Nach Angaben der Kläger gab es in Hessen eine Trefferquote von nur 0,3 Promille. Gefunden wurden meist Autobesitzer, die ihre Versicherungsbeiträge nicht zahlten.
Hessen wies in dem Verfahren immer wieder den Vorwurf zurück, das Land wolle Bewegungsprofile erstellen. Innenminister Volker Bouffier bedauerte das Urteil: „Diese Entscheidung erschwert die Bekämpfung der Kriminalität“, sagte der CDU-Politiker. Beide Länder, Hessen und Schleswig-Holstein, stoppten sofort den Einsatz der Lesegeräte.
Die Länder hatten immer wieder damit argumentiert, es würden nur Kennzeichen gespeichert, die beispielsweise wegen Diebstahls in zwei Dateien der Schengen-Staaten und des Bundeskriminalamts (BKA) gesichert würden. Das BKA fahndet insgesamt nach rund einer halben Million Kennzeichen im Bundesgebiet. Im gesamten Schengen-Raum werden rund zwei Millionen Nummernschilder gesucht.
Neben Hessen und Schleswig-Holstein erlauben auch Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz die elektronische Erfassung, mit unterschiedlich scharfen Voraussetzungen. Weitere Länder wollen folgen. So plant Sachsen nach dem Wegfall der Grenzen zu Polen und Tschechien, an wichtigen Verbindungsstraßen Nummernschild-Lesegeräte einzusetzen. Formal sind die Gesetze der anderen Länder weiter gültig. Wahrscheinlich müssen die meisten Parlamente aber nachbessern.
Die Erfassung ist dem Urteil zufolge erlaubt, wenn die Nummernschilder unmittelbar mit der Fahndungsliste abgeglichen und unverdächtige Kennzeichen sofort gelöscht werden. Wie eine verfassungskonforme Regelung möglicherweise aussehen könnte, zeigt ein Blick nach Brandenburg. Auch dort ist die automatische Kennzeichenerfassung erlaubt, allerdings nicht grenzenlos: Polizisten dürfen in dem Bundesland Nummernschilder auch heimlich und automatisch abgleichen lassen, wenn zum Beispiel Menschenleben gefährdet sind. Bei weniger schweren Straftaten muss das Auto zur Fahndung ausgeschrieben sein und eine bevorstehende Straftat wahrscheinlich sein.


