18.04.2007

Innere Sicherheit: Schäuble will Unschuldsvermutung aufweichen

Brisanter Vorstoß von Wolfgang Schäuble: Der Grundsatz der Unschuldsvermutung kann nach Ansicht des Innenministers im Kampf gegen terroristische Gefahren nicht gelten. Er schließt auch nicht aus, unter Folter gewonnene Informationen bei der Terrorabwehr zu verwenden.

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Plant Gesetzesverschärfungen zur Terrorabwehr: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Foto: apLupe

Plant Gesetzesverschärfungen zur Terrorabwehr: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Foto: ap

HB HAMBURG. "Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten. Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche? Nach meiner Auffassung wäre das falsch", sagte Wolfgang Schäuble (CDU) dem Magazin "Stern".

Er „lehne Folter strikt ab“, erklärte Schäuble weiter. Er werde aber Informationen von ausländischen Nachrichtendiensten, die helfen könnten, eine große Gefahr abzuwehren, „nicht deshalb ungenutzt lassen, weil nicht ganz so zuverlässig wie bei uns garantiert ist, dass sie rechtsstaatlich einwandfrei erlangt wurden“, sagte er und fügte hinzu: „Das wäre absurd.“

Schäuble verteidigte zugleich seine Pläne, der Polizei den automatischen Zugriff auf Millionen digitaler Passfotos zu erlauben und Fingerabdrücke bei den Meldebehörden zu speichern. „Ich kann an all den Plänen nichts Schlimmes erkennen“, sagte er. Die Gewährleistung von Sicherheit für Leib und Leben sei wesentlicher Teil der Aufgabe des Staates. „Alle Experten sagen, es sei nicht eine Frage des Ob, sondern nur noch eine Frage des Wann des nächsten Anschlags. In dieser Zeit leben wir“, sagte der Bundesinnenminister.

Kritik übte Schäuble an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die SPD-Politikerin hatte sich gegen Pläne für eine Massenspeicherung von Fingerabdrücken gewandt. „Ich wehre mich sehr dagegen, dass die Bundesjustizministerin jetzt öffentlich den Eindruck erweckt, als wäre unsere Zusammenarbeit nicht so konstruktiv, wie sie in Wahrheit ist“, sagte Schäuble. Zypries habe dem Passgesetz im Kabinett zugestimmt.

Zypries hatte zu den Plänen in der ARD gesagt: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir auf Vorrat quasi die Fingerabdrücke aller Menschen, die einen Pass beantragen müssen, weil sie reisen wollen, in Deutschland speichern." Wie das Passgesetz aussehen solle, sei längst vereinbart und es befinde sich im parlamentarischen Verfahren. "Wenn jetzt gesagt wird, die Fingerabdrücke sollen doch noch mal woanders gespeichert werden, dann kann ich nur sagen, dafür gibt es im Moment gar keine rechtliche Grundlage."

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Kabinett beschließt Speicherung von Telefon- und Internetdaten

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