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20.02.2008 
Bußgeld bis zu 44 000 Euro

Schily verstößt gegen Verhaltensregeln

Rüffel für Otto Schily: Der frühere Innenminister hat als Bundestagsabgeordneter nach Auffassung des Bundestagspräsidiums gegen seine Pflicht zur Angabe seiner Nebentätigkeiten verstoßen.

Otto Schily droht ein Bußgeld von bis zu 44 000 Euro. Foto: dpaLupe

Otto Schily droht ein Bußgeld von bis zu 44 000 Euro. Foto: dpa

HB BERLIN. Der SPD-Abgeordnete habe Honorare aus seiner Tätigkeit als Anwalt nicht ordnungsgemäß angezeigt, hieß es in einer Erklärung des Präsidiums. Damit droht Schily ein Bußgeld bis zu 44 000 Euro.

Zunächst wird die Feststellung des Verstoßes jedoch in einer Drucksache veröffentlicht. Vor der Entscheidung über ein Bußgeld muss Schily vom Bundestagspräsidium angehört werden.

Der SPD-Politiker, der mit seinen 75 Jahren Alterspräsident des Bundestags ist, hatte sich trotz mehrfacher Aufforderung von Bundestagspräsident Norbert Lammert geweigert, Nebeneinkünfte aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt detailliert offenzulegen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die Parlamentarier aber dazu verpflichtet. Zur Begründung verwies Schily auf seine anwaltliche Schweigepflicht.

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