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Schleswig Holstein: Carstensen verzichtet auf Landesvorsitz – mindestens

Drei sogenannte Überhangmandate der CDU werden für die schwarz-gelbe Koalition in Schleswig-Holstein zum Verhängnis. Weil die anderen Parteien keinen Ausgleich dafür erhalten haben, muss der Kieler Landtag neu gewählt werden – bis spätestens 2012. Der Ministerpräsident will die Frist wohl ausreizen, gibt aber auch eindeutige Abschiedssignale.

Bündnis beendet: CDU-Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (re.) und FDP-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Kubicki. Quelle: dpa
Bündnis beendet: CDU-Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (re.) und FDP-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Kubicki. Quelle: dpa

HB SCHLESWIG. Neuwahl im Norden: Die Schleswig-Holsteiner müssen ihren Landtag zwei Jahre früher wählen als geplant. Das Landesverfassungsgericht ordnete am Montag in Schleswig eine Neuwahl bis spätestens 30. September 2012 an. Der reguläre Wahltermin wäre erst 2014 gewesen. Außerdem verlangte das Gericht, das Wahlgesetz bis zum 31. Mai 2011 zu ändern. Die derzeitige Mehrheit von CDU und FDP im Parlament ließ das Gericht jedoch unangetastet.

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Die Richter folgten einer Klage der Landtagsfraktionen von Grünen und SSW (Südschleswigscher Wählerverband) gegen die im Wahlgesetz verankerte Begrenzung der Ausgleichsmandate. Die Deckelung verstößt demnach gegen die Verfassung, die zur Kompensation von Überhangmandaten einen Ausgleich für die anderen Parteien verlangt.

Der Entscheidung lagen Wahlprüfungsbeschwerden sowie eine Normenkontrollklage zugrunde. Auslöser waren elf Überhangmandate für die CDU, die bei der Wahl am 27. September 2009 angefallen waren. Drei von ihnen wurden nicht durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien kompensiert - wie es die Verfassung vorsieht.

Die Landeswahlleiterin stützte sich bei ihrer Entscheidung auf eine Bestimmung im Wahlgesetz, die aber unterschiedlich ausgelegt werden kann. So erhielten CDU und FDP mehr Sitze im Landtag, obwohl sie weniger Zweitstimmen hatten als die gesamte Konkurrenz. Schwarz-Gelb hat derzeit genau einen Sitz mehr als die Opposition.

Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) will trotz des Urteils im Amt bleiben. Das Landesverfassungsgericht habe Neuwahlen bis spätestens 30. September 2012 angeordnet, „dieses Urteil haben wir zu akzeptieren“, sagte Carstensen am Montag in einem kurzen Statement in der Kieler Staatskanzlei.

Auf den Landesvorsitz der seiner Partei verzichtet er allerdings. Dies teilte der 63-Jährige am Montagabend in Kiel am Rande einer Vorstandssitzung mit. Noch vor einigen Tagen hatte Carstensen erklärt, er wolle beim Parteitag am 18. September erneut für den Vorsitz der Nord-CDU kandidieren.

„Ich trete nicht wieder an“, sagte der Regierungschef. Mit dem Rückzug reagiert er auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts, wonach der Landtag bis Ende September 2012 neu gewählt werden muss und damit zwei Jahre vor der Zeit. Damit wird es unwahrscheinlicher, dass Carstensen bei der Landtags-Neuwahl wieder als Spitzenkandidat antritt.

CDU-Landesvorsitzender soll nun der Kieler Fraktionschef Christian von Boetticher (39) werden. „Ich werde ihn vorschlagen“, sagte Carstensen. Damit zeichnet sich ab, dass von Boetticher auch Spitzenkandidat bei der Neuwahl werden dürfte. Carstensen wollte sich zur Spitzenkandidatur nicht äußern. Er sagte, es solle jetzt eine Arbeitsteilung geben. Das Verfassungsgericht in Schleswig hatte das Wahlgesetz am Montag als verfassungswidrig eingestuft.

Das wichtigste Ziel der Landesregierung bleibe bestehen, den Haushalt zu konsolidieren. „Diesem Ziel fühle ich mich verpflichtet und dieser Verantwortung werde ich mich weiter stellen.“ Auf die Frage, ob er 2012 selber für eine Neuwahl zur Verfügung stehe, sagte Carstensen, diese Frage stelle sich derzeit nicht.

Der Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, sagte: „Die Aufforderung des Gerichts, bis Mai 2011 ein neues Wahlrecht zu schaffen, ist ambitioniert - aber leistbar. Mit der Fristsetzung für Neuwahlen hat das Verfassungsgericht deutlich gemacht, dass ein Zeitdruck insofern nicht besteht.

Der Südschleswigsche Wählerverband SSW wertete das Urteil als Sieg der Demokratie. „Es war niemandem zu vermitteln, dass man mit einer Minderheit der Stimmen eine Mehrheit im Parlament erringen kann. Das Ziel des SSW war rechtliche Klarheit und die haben wir nun bekommen“, sagte die Vorsitzende der Partei der dänischen Minderheit, Anke Spoorendonk. Neuwahlen seien so schnell wie möglich notwendig. „Wir fordern die schwarz-gelbe Koalition auf, bis zur Neuwahl ihre Politik nicht mit ihrer knappen, zweifelhaften Mehrheit durchzudrücken. Sie muss im Landtag breitere Mehrheiten für wichtige Entscheidungen suchen.“

  • 30.08.2010, 18:13 UhrAnonymer Benutzer: Ursula

    Schön wär's, wenn bereits im Herbst 2011 gewählt würde. Da der Termin (so wie es derzeit aussieht) aber besonders für die SH-FDP ungünstig wäre, wird es wohl doch Herbst 2012 werden.
    Da hätte ich mir von den Richtern etwas mehr Druck erhofft.

  • 30.08.2010, 17:59 UhrAnonymer Benutzer: Timo Svensen

    Der Fairness halber ist festzustellen, dass nicht die derzeitige Landesregierung für die inkriminierten Stellen im Wahlgesetz verantwortlich ist - das stammt noch aus den Zeiten von Heide Simonis. insbesondere FDP und Grüne haben immer wieder gegen die hohe Zahl der Wahlkreise opponiert.

    im Übrigen: Wenn im Mai 2011 das Wahlgesetz fertig sein sollte, kann natürlich nicht eine Woche später gewählt werden. Es gibt nämlich so etwas wie Fristen für Kandidatenaufstellungen. Herbst 2011 wird es also werden.

  • 30.08.2010, 16:40 UhrAnonymer Benutzer: Gerhard

    Wenn Carstensen Anstand hat, tritt er sofort zurück.
    Es wäre demokratischer, wenn alle Abgeordneten direkt vom Volk gewählt würden und nicht über Listenplätze der Parteien in den Landtag einziehen. Ausserdem sollte die Anzahl der »auf Diät gesetzten« Abgeordneten mindestens halbiert werden. Das Land könnte viele Millionen sparen, die in bildung und Kultur besser investiert wären. Ein Rücktritt der nicht gewählten CDU/FDP-Regierung ist überfällig, damit schnellstmöglich der verfassungswidrige Zustand beendet werden kann! Wenn bis zum 31. Mai 2011 ein neues Wahlgesetz stehen muss, kann jetzt mit den Vorbereitungen für Neuwahlen begonnen werden und am ersten Juni-Sonntag gewählt werden.

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