Angesichts der Debatte um Details des Gesundheitsfonds hat Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt die Bundesregierung aufgefordert, zumindest die gröbsten Mängel zu beseitigen. Auch in den Koalitionsparteien wird die Stimmung gereizter. Die bayerische SPD will das ganze Projekt kippen, die CSU spricht von Trickserei. Nun reagiert Gesundheitsministerin Schmidt.
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat große Probleme it beschlossenen Details des Gesundheitsfonds eingeräumt. Foto: ap
pt/HB BERLIN. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat große Probleme mit beschlossenen Details des Gesundheitsfonds eingeräumt. Dabei geht es um eine Klausel zur Begrenzung der Umverteilung innerhalb der Krankenversicherung, die laut Schmidt von der bayerischen Staatsregierung im Reformgesetz 2007 formuliert wurde.
„Da sagen alle Gutachter übereinstimmend: Dieser Weg geht nicht“, sagte die SPD-Politikerin. Zu dem Ergebnis komme auch eine vom Ministerium eingeholte Expertise des Gesundheitswissenschaftlers Jürgen Wasem. „Das Gutachten sagt, so wie es die bayerische Staatsregierung formuliert hat, ist das Unsinn.“
Das sei bereits vor der Abstimmung über die Gesundheitsreform 2007 deutlich gewesen, sagte Schmidt. Doch habe Bayern seine Zustimmung zum gesamten Gesetz von der selbst formulierten Klausel abhängig gemacht.
Dennoch bleibe es bei dem Ziel, den Abfluss von Geld aus reichen Ländern in ärmere Regionen auf 100 Millionen Euro pro Jahr zu begrenzen. „Das ist das, was alle wollen“, sagte Schmidt. Zur Umsetzung würden nun „andere Vorschläge gemacht“. Das Gesundheitsministerium erwartet noch in dieser Woche eine überarbeitete Variante des Gutachtens von Wasem. Der Gesundheitsfonds soll 2009 starten.
Das Projekt selbst sei wegen des Streits um das Detail nicht in Gefahr, bekräftigte Schmidt. „Der Gesundheitsfonds ist gesetzlich verabschiedet, und die Vorbereitungen laufen alle.“ Die Begrenzung der Finanzflüsse im Fonds werde „sichergestellt, da ist gar kein Problem daran“. Kritik der CSU wies die SPD-Politikerin zurück
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Die bayerische SPD forderte, den Gesundheitsfonds zu kippen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende im bayerischen Landtag, Franz Maget, sagte: „Der Gesundheitsfonds ist überflüssig. Man sollte es besser lassen, wie es ist.“ Der Gesundheitsfonds sei ein schlechter Kompromiss mit unwägbaren finanziellen Belastungen für Bayern.
Die bayerische SPD habe der Regierung des Freistaats von Anfang an geraten, den Kompromiss nicht zu unterschreiben, sagte Maget. Der Gesundheitsfonds sei nie ein Anliegen der SPD gewesen, sondern er sei „auf dem Mist von Frau Merkel gewachsen“. Er sollte verschoben oder gestoppt werden.
Auch die CSU verschärft im Streit um den Gesundheitsfonds die Kritik an Gesundheitsministerin Schmidt. „Diese Trickserei hinter den Kulissen muss endlich ein Ende haben“, sagte Generalsekretärin Christine Haderthauer am. Sie forderte Schmidt auf, das bekanntgewordene Gutachten mit Kritik am Fonds in seiner Ursprungsfassung zu veröffentlichen. Ohne funktionierende Belastungs-Obergrenze für die Länder werde es keinen Fonds geben. Schmidt wies die Kritik zurück. Ihr Haus sei wohlgeordnet, der Fonds wie auch die von Bayern geforderte Konvergenzklausel würden umgesetzt.
Anlass des Streits ist ein von der Regierung in Auftrag gegebenes Gutachten mehrerer Wissenschaftler um den Gesundheitsökonomen Jürgen Wasem. In einem Entwurf sagen diese massive Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Fonds vorher, vor allem bei der von Bayern durchgesetzten Konvergenzklausel. Diese soll sicherstellen, dass Länder mit eher reichen Krankenkassen wie Bayern und Baden-Württemberg nicht mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr an ärmere Bundesländer zahlen müssen.
Die Experten beanstanden, diese Regelung sei sytemwidrig. Die Passage dazu im Gesetz sei „sehr schlecht formuliert“, sagte einer der beteiligten Wissenschaftler zu Reuters. Deswegen gehe es darum, „wie das Ding zum Laufen gebracht werden kann“. Das Ministerium lässt den Entwurf des Gutachtens derzeit überarbeiten, da es Ergänzungs- und Veränderungsbedarf sieht.
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Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt forderte die Bundesregierung auf, zumindest die gröbsten Mängel zu beseitigen. „Der Gesundheitsfonds löst kein einziges Problem im Gesundheitswesen. Vor allem garantiert er nicht die wirtschaftliche Verwendung von Beitrags- und Steuermitteln,“ sagte Hundt in einem Gespräch mit dem Handelsblatt. „Wenn die Politik trotzdem am Gesundheitsfonds festhalten will, dann muss sie zumindest die gravierendsten Konstruktionsfehler beseitigen.“ Vor allem dürfe der Fonds nicht zu einer zusätzlichen Beitragsbelastung von Versicherten und Wirtschaft führen.
Konkret fordern die Arbeitgeber von Gesundheitsministerin Schmidt, auf die Einführung einer Liquiditätsreserve von bis zu drei Milliarden Euro für den Fonds zu verzichten, die Überforderungsklausel beim Zusatzbeitrag abzuschaffen und die Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen ohne Rückgriff auf den Pensionssicherungsverein (PSV) sicher zu stellen.
Die Liquiditätsreserve allein würde zu einer Beitragserhöhung um 0,3 Prozentpunkte führen. Stattdessen solle die Zahlung des Bundeszuschusses, der 2009 bei vier Mrd. Euro liegen wird und bis 2016 auf 14 Mrd. Euro steigen soll, auf die ersten beiden Quartale eines Jahres vorgezogen werden, um auf diese Weise unterjährige Schwankungen bei den Beitragseinnahmen der Kassen auszugleichen. Dies würde es nach Ansicht der Arbeitgeber auch ermöglichen, die Schwankungsrücklagen der einzelnen Krankenkassen deutlich zu senken, was sich ebenfalls günstig auf den künftigen Einheitsbeitrag für den Fonds auswirken würde. In jedem Fall müsse der Fondsbeitrag so niedrig wie möglich festgelegt werden, forderte Hundt.
Großen Änderungsbedarf sehen die Arbeitgeber auch beim Zusatzbeitrag, den Krankenkassen ab 2009 erbeben müssen, die mit den Finanzzuweisungen aus dem Fonds nicht auskommen. Hier müsse die Bundesregierung auf die Überforderungsklausel verzichten, nach der der Zusatzbeitrag sofern er acht Euro übersteigt nicht mehr als ein Prozent des Einkommens eines Versicherten ausmachen darf. Geschehe dies nicht, würden Kassen mit vielen einkommensschwachen Versicherten im Wettbewerb zu Unrecht benachteiligt, da sie den Zusatzbeitrag deutlich höher als Kassen mit einem ähnlichen Finanzbedarf und vielen gut verdienenden Versicherten festlegen müssten.
Die Arbeitgeber halten die Überforderungsklausel schon deshalb für überflüssig, weil Versicherte, die den Zusatzbeitrag nicht zahlen wollen oder können, jederzeit zu einer Kasse ohne Zusatzbeitrag wechseln könnten. Um sicher zu stellen, dass der Zusatzbeitrag wie auch von den Wirtschaftsweisen gefordert, als echtes Preissignal wirkt, fordern die Arbeitgeber den Zusatzbeitrag ausschließlich in Euro und Cent, also als kleine Kopfpauschale zu erheben. Nach dem Gesetzestext können die Krankenkassen ihn bislang auch als Prozentsatz vom Einkommen festlegen.
Zudem müsse bis zum Start des Fonds neben der Entschuldung der Krankenkassen auch die Finanzierung der Pensionsverpflichtungen der Krankenkassen gesichert sein. Die Arbeitgeber lehnen Überlegungen in der Bundesregierung, die in der Vergangenheit nicht gedeckten Pensionsverpflichtungen in Höhe von sechs bis acht Milliarden Euro über den Pensionssicherungsverein abzusichern entschieden ab.
Der PSV steht bislang vor allem für die Altersversorgungsansprüche von Arbeitnehmern bei der Insolvenz von Privatunternehmen ein. Stattdessen sollten die Krankenkassen, die bislang wie vor allem die Orts- und Innungskrankenkassen und einige Betriebskrankenkassen keine Rückstellungen gebildet haben, dazu verpflichtet werden dies nachzuholen. Da dies nur mit langen Übergangsfristen von drei vier bis Jahrzehnten möglich sein werde, müsse in der Zwischenzeit der neue Spitzenverband der Kassen im Insolvenzfall einer Krankenkasse für nicht gedeckte Rückstellungen bürgen.


