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09.04.2008 

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt forderte die Bundesregierung auf, zumindest die gröbsten Mängel zu beseitigen. „Der Gesundheitsfonds löst kein einziges Problem im Gesundheitswesen. Vor allem garantiert er nicht die wirtschaftliche Verwendung von Beitrags- und Steuermitteln,“ sagte Hundt in einem Gespräch mit dem Handelsblatt. „Wenn die Politik trotzdem am Gesundheitsfonds festhalten will, dann muss sie zumindest die gravierendsten Konstruktionsfehler beseitigen.“ Vor allem dürfe der Fonds nicht zu einer zusätzlichen Beitragsbelastung von Versicherten und Wirtschaft führen.

Konkret fordern die Arbeitgeber von Gesundheitsministerin Schmidt, auf die Einführung einer Liquiditätsreserve von bis zu drei Milliarden Euro für den Fonds zu verzichten, die Überforderungsklausel beim Zusatzbeitrag abzuschaffen und die Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen ohne Rückgriff auf den Pensionssicherungsverein (PSV) sicher zu stellen.

Die Liquiditätsreserve allein würde zu einer Beitragserhöhung um 0,3 Prozentpunkte führen. Stattdessen solle die Zahlung des Bundeszuschusses, der 2009 bei vier Mrd. Euro liegen wird und bis 2016 auf 14 Mrd. Euro steigen soll, auf die ersten beiden Quartale eines Jahres vorgezogen werden, um auf diese Weise unterjährige Schwankungen bei den Beitragseinnahmen der Kassen auszugleichen. Dies würde es nach Ansicht der Arbeitgeber auch ermöglichen, die Schwankungsrücklagen der einzelnen Krankenkassen deutlich zu senken, was sich ebenfalls günstig auf den künftigen Einheitsbeitrag für den Fonds auswirken würde. In jedem Fall müsse der Fondsbeitrag so niedrig wie möglich festgelegt werden, forderte Hundt.

Großen Änderungsbedarf sehen die Arbeitgeber auch beim Zusatzbeitrag, den Krankenkassen ab 2009 erbeben müssen, die mit den Finanzzuweisungen aus dem Fonds nicht auskommen. Hier müsse die Bundesregierung auf die Überforderungsklausel verzichten, nach der der Zusatzbeitrag sofern er acht Euro übersteigt nicht mehr als ein Prozent des Einkommens eines Versicherten ausmachen darf. Geschehe dies nicht, würden Kassen mit vielen einkommensschwachen Versicherten im Wettbewerb zu Unrecht benachteiligt, da sie den Zusatzbeitrag deutlich höher als Kassen mit einem ähnlichen Finanzbedarf und vielen gut verdienenden Versicherten festlegen müssten.

Die Arbeitgeber halten die Überforderungsklausel schon deshalb für überflüssig, weil Versicherte, die den Zusatzbeitrag nicht zahlen wollen oder können, jederzeit zu einer Kasse ohne Zusatzbeitrag wechseln könnten. Um sicher zu stellen, dass der Zusatzbeitrag wie auch von den Wirtschaftsweisen gefordert, als echtes Preissignal wirkt, fordern die Arbeitgeber den Zusatzbeitrag ausschließlich in Euro und Cent, also als kleine Kopfpauschale zu erheben. Nach dem Gesetzestext können die Krankenkassen ihn bislang auch als Prozentsatz vom Einkommen festlegen.

Zudem müsse bis zum Start des Fonds neben der Entschuldung der Krankenkassen auch die Finanzierung der Pensionsverpflichtungen der Krankenkassen gesichert sein. Die Arbeitgeber lehnen Überlegungen in der Bundesregierung, die in der Vergangenheit nicht gedeckten Pensionsverpflichtungen in Höhe von sechs bis acht Milliarden Euro über den Pensionssicherungsverein abzusichern entschieden ab.

Der PSV steht bislang vor allem für die Altersversorgungsansprüche von Arbeitnehmern bei der Insolvenz von Privatunternehmen ein. Stattdessen sollten die Krankenkassen, die bislang wie vor allem die Orts- und Innungskrankenkassen und einige Betriebskrankenkassen keine Rückstellungen gebildet haben, dazu verpflichtet werden dies nachzuholen. Da dies nur mit langen Übergangsfristen von drei vier bis Jahrzehnten möglich sein werde, müsse in der Zwischenzeit der neue Spitzenverband der Kassen im Insolvenzfall einer Krankenkasse für nicht gedeckte Rückstellungen bürgen.

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