Beim Thema Staatsverschuldung ist dies weitgehend gelungen: Dass die Schuldengrenze des Grundgesetzes nicht wirkt, bestreitet niemand mehr. Einigkeit herrscht darin, neue Kredite nur noch in schlechten Konjunkturzeiten zuzulassen und allenfalls Nettoinvestitionen, deren Wertverlust abgeschrieben wird, zu akzeptieren. Allerdings lässt sich beobachten, dass zahlreiche Länder und der Bund angesichts sprudelnder Steuereinnahmen jeden Tag weniger an den Schuldenabbau denken, sondern ausgerechnet im Aufschwung an neuen Ausgabenprogrammen basteln.
Die Föderalismuskommission muss daher viel intensiver als bisher darüber reden, wann, wo und wie ausgeglichene Etats erreichbar sind: Eine harte Schuldengrenze, die womöglich in einem Abschwungjahr eingeführt und gleich vom Bund und der Hälfte der Länder durchbrochen wird, wäre dauerhaft diskreditiert.
Neben der Schuldengrenze muss sich die Kommission auch die Mühe machen, Regeln für künftige Grenzverletzungen festzulegen. Der Vorschlag des Sachverständigenrats, dass ein Land oder auch der Bund, dem die Schulden aus dem Ruder laufen, zwangsweise die Steuern erhöhen muss, ist gut: Dies würde die jeweilige Regierung zu einem äußerst unpopulären Schritt zwingen. Die Chance ist groß, dass es niemand so weit kommen lassen würde. Wahrscheinlich wird diese Idee deshalb so hartnäckig ignoriert.
Überfällig ist die Bestandsaufnahme zum zweiten Thema Finanzbeziehungen: Wie effizient oder ineffizient sind die Steuerverwaltungen der Länder tatsächlich? Würde mehr Zentralismus, etwa die von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) verlangte Bundessteuerverwaltung, mehr Effizienz bringen – oder nur das totale Umstellungschaos? Könnte sich statt dessen die Mühe lohnen, gemeinsame Standards für die Steuerverwaltung zu entwickeln – einschließlich der Standards für die Informationstechnologie? Voraussetzung dafür wäre, dass unter dem Motto „Gemeinsam für Deutschland“ Einzelinteressen der Länder einmal hintan stehen dürfen. Ausschließliche Länderkompetenzen sind übrigens unpopulär. Viele Bürger lehnen die erste Föderalismusreform ab, weil heute der Bund nicht mehr direkt Geld an die Kommunen geben darf: Der geplante Krippenausbau kommt daher nicht voran.
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