Eine Bestandsaufnahme fehlt auch über den Länderfinanzausgleich. Wenn sich die Kommission früh verständigen würde, dass kein Land Verlierer im Vergleich zum Status quo sein soll, dann könnte sie vorurteilsfrei herausarbeiten, wo im System Ineffizienzen liegen – und diese abstellen. Unter dieser Bedingung könnte für arme Länder die Idee, ein eng definiertes Hebesatzrecht auf die Einkommensteuer zuzulassen, seinen Schrecken verlieren. Heute fürchten vor allem die Ostländer, dass die starken Bayern und Baden-Württemberger sie als neue Niedrigsteuerländer im Wettbewerb um Investoren an die Wand drücken werden. Diesen Verdacht müssen die starken Länder ausräumen.
Wenig realistisch sind in den zwei Jahren bis zur Bundestagswahl alle Vorschläge zur Länderneugliederung. Die Ängste der Kleinländer Bremen und Saarland vor Fusionen sind so groß, dass die ganze Reform durch ihr Veto gefährdet wäre. Neben Mut brauchen Föderalismuskommission und Bundesregierung daher vor allem einen klaren Blick für das Mögliche.
Checkliste: Wirksame Schuldengrenze, klare Strukturen
- Schulden dürfen nur noch in schlechten Zeiten erlaubt sein. Darüber hinaus kann man sie für Nettoinvestitionen, die künftigen Generationen zugute kommen, erlauben – wenn die Abschreibungsregeln keine späteren Umdefinitionen zulassen.
- Die Föderalismuskommission muss für den Bund und alle Länder einen Schuldenabbaupfad entwickeln. Er muss im Konjunkturverlauf nachjustierbar sein. Unrealistische Vorgaben würden die Reform scheitern lassen.
- Die Steuerverwaltung muss effizienter werden. Einheitliche IT-Standards bei Bund und Ländern müssen erreicht werden.
- Gegenseite Kontrolle von Bund und Ländern über die Etats und Sanktionen sind notwendig.


