
dne/HB BRÜSSEL/DÜSSELDORF. „All diese öffentlichen Äußerungen vor dem Gipfel waren völlig kontraproduktiv“, sagte ein europäischer Spitzendiplomat am Freitag zum Abschluss des EU-Gipfels in Brüssel. Auch um die geplante neue Wachstumsstrategie „Europa 2020“ gab es Streit. Einigen Ländern wie Deutschland gingen die ehrgeizigen Ziele bei Bildung und Beschäftigung zu weit. Im Juni wollen sich die 27 Mitgliedstaaten auf konkrete Ziele verpflichten, um Europa bis 2020 wettbewerbsfähiger zu machen.
In der kontroversen Debatte um Konsequenzen aus dem griechischen Schuldendebakel pochte Merkel erneut auf Änderungen der Verträge und schärferen Strafen, wenn ein Land dauerhaft gegen die Regeln verstößt. Sie vermied es zwar, den Vorschlag Deutschlands zu wiederholen, künftig ein bankrottes Euro-Land aus dem Währungsverbund ausschließen zu können. Sie betonte aber: „Wir kommen an Vertragsänderungen nicht vorbei.“
Sarkozy folgte Merkel zwar in der Forderung nach schärferen Sanktionen gegen Euro-Schuldensünder wie Griechenland. „Das bedeutet aber nicht unbedingt eine Änderung der Verträge, denn Sie wissen: Änderung heißt Einstimmigkeit“, sagte Sarkozy. Und dies sei unter den 27 Mitgliedstaaten nur schwer zu erreichen. Kategorischer wurde Brown, der derzeit um seine Wiederwahl kämpft. In den kommenden Jahren „wollen wir keine institutionellen Änderungen sehen“, sagte Brown. „Ich habe das exakt so Kanzlerin Merkel gesagt.“ Da die Briten euro-skeptisch sind, fürchten sie bei Vertragsänderungen, dass Europa mehr Einfluss gewinnt.
Auch aus anderen Delegationen gab es Skepsis und Kritik an den Berliner Diskussionen. „Eine Vertragsänderung, um Leute rauszuschmeißen? Es ist wenig überraschend, dass das die Märkte nicht beruhigt hat“, hieß es. Das krasse Gegenteil werde so erreicht.
Sarkozy will Schuldensündern indes das Stimmrecht bei EU-Entscheidungen über Sanktionen entziehen. „Das Strafsystem ist nicht angemessen.“ Sarkozy betonte, dass die Einigung der 16 Euro-Länder auf einen Notfallplan für Griechenland nur Deutschland und Frankreich zu verdanken sei. „Das deutsch-französische Bündnis ist sehr solide.“ Allerdings hatte es in der Griechenland-Krise immer wieder Unstimmigkeiten gegeben, weil Frankreich auf eine Lösung gedrungen, Deutschland jedoch massiv gebremst hatte. Dafür hatte sich Frankreich lange gewehrt, den US-dominierten IWF ins Boot zu holen. Sarkozy argumentierte, Europa müsse seine Probleme allein lösen, sonst schade das dem Ansehen des Euro.
Auch in der EU bewahrheitet sich der Grundsatz: Eine Gemeinschaft ist immer nur so stark wie ihr schwächstes Glied.
Da die Union ein StaatenVERbUND und kein StaatenbUND, also kein eigenständiger Staat ist, in dem ein Länderfinanzausgleich ähnlich deutscher Gesetzgebung stattfinden kann, muss der Staatenverbund eine Tür offen halten können. Das Solidaritätsprinzip kann das Subsidiaritätsprinzip nicht ersetzen. Das heißt, nationale Probleme müssen auf nationaler Ebene gelöst werden, eine supranationale Einflussnahme kann nur durch Gesetz mit Zustimmung des bundesrates erfolgen, indem der bundesrat der bRD solche Hoheitsrechte nur dann übertragen kann, wenn eine vom Volk ausgehende Legitimation und Einflußnahme auch innerhalb eines Staatenverbundes gesichert ist. (bVerfGE 89, 155 - Maastricht-Urteil des bundesverfassungerichts).
Die Zusage, die Frau Merkel beim EU-Gipfel getroffen hat, ist noch kein Gesetz und bedarf der Zustimmung des bundesrats und somit der Volksvertretung.
im Urteil des bundesverfassungsgerichts vom 20.06.2009 zum Lissabon-Vertrag steht:
"Die Völker der Mitgliedstaaten sind Träger der verfassungsgebenden
Gewalt. Das Grundgesetz erlaubt es den besonderen Organen der
Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung nicht, über
die grundlegenden bestandteile der Verfassung, also über die
Verfassungsidentität zu verfügen (Art. 23 Abs. 1 Satz 3, Art. 79 Abs. 3
GG). Die Verfassungsidentität ist unveräußerlicher bestandteil der
demokratischen Selbstbestimmung eines Volkes. Zur Wahrung der
Wirksamkeit des Wahlrechts und zur Erhaltung der demokratischen
Selbstbestimmung ist es nötig, dass das bundesverfassungsgericht im
Rahmen seiner Zuständigkeit darüber wacht, dass die Gemeinschafts- oder
die Unionsgewalt nicht mit ihren Hoheitsakten die Verfassungsidentität
verletzt und nicht ersichtlich die eingeräumten Kompetenzen
überschreitet. Die mit dem Vertrag von Lissabon noch einmal verstärkte
Übertragung von Zuständigkeiten und die Verselbständigung der
Entscheidungsverfahren setzt deshalb eine wirksame Ultra-vires-Kontrolle
und eine identitätskontrolle von Rechtsakten europäischen Ursprungs im
Anwendungsbereich der bundesrepublik Deutschland voraus. (...) Die
europäische Vereinigung auf der Grundlage einer Vertragsunion souveräner Staaten darf jedoch nicht so verwirklicht werden, dass in den Mitgliedstaaten kein ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der
wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse mehr bleibt. Dies gilt insbesondere für Sachbereiche, die die Lebensumstände der bürger, vor allem ihren von den Grundrechten geschützten privaten Raum der Eigenverantwortung und der persönlichen und sozialen Sicherheit prägen, sowie für solche politischen Entscheidungen, die in besonderer
Weise auf kulturelle, historische und sprachliche Vorverständnisse angewiesen sind, und die sich im parteipolitisch und parlamentarisch organisierten Raum einer politischen Öffentlichkeit diskursiv entfalten.
Sofern in diesen besonders demokratiebedeutsamen Sachbereichen eine Übertragung von Hoheitsrechten überhaupt erlaubt ist, ist eine enge Auslegung(!) geboten. Dies betrifft insbesondere die Strafrechtspflege, die polizeiliche und militärische Verfügung über das Gewaltmonopol, FiSKALiSCHE GRUNDENTSCHEiDUNGEN ÜbER EiNNAHMEN UND AUSGAbEN, die
sozialpolitische Gestaltung von Lebensverhältnissen sowie kulturell bedeutsame Entscheidungen wie Erziehung, bildung, Medienordnung und Umgang mit Religionsgemeinschaften."
Der Europäische Rat und die EU-Kommission haben somit kein Hoheitsrecht, über Ausgaben des Deutschen Staates zu entscheiden, und jede Nothilfe bzw. Kredit, den Deutschland gewährt muss im deutschen Parlament entscheiden werden. Frau Merkel kann solche schwerwiegende Entscheidungen nicht alleine treffen.
Ausschluss aus der Währungsunion, ja bitte.
ich glaube kaum, dass das letzte Wort hier gesprochen ist. Es wird doch jetzt noch einmal Ernst, wenn es um die bilateralen Kredite an Griechenland geht und in der EU existiert das Prinzip der Einstimmigkeit.
Wahrscheinlich haben weder brown noch Sarkozy das eigentliche juristische Problem erfasst, was hinter der deutschen Forderung steht.
Der beitritt der Griechen ist völkerrechtlich nichtig, da auf basis eines betrugs stattfand, wird keine Ausschlussmöglichkeit durch die EU eingeührt, wird der EuGH ggfs. die Greichen ausschließen. Und das wäre peinlich für die EU.
brown sitzt bei den bilateralen Krediten dann nicht mit am Tisch und die Franzosen sind gut beraten, derartige Lösungen mitzutragen, sonst können sie die bilateralen Krediten, ca. 11 Mrd Euro allein zahlen.
Die französische bevölkerung wird ganz, ganz laut Sarkozy beifall spenden, wenn er 11 Mrd. an die Griechen überweist, denn Hilfe bei anderen einfordern ist ne feine Sache in Frankreich, aber das eigene Geld dann zahlen, doch eine andere, wenn man z.b. diese hohe französische Jugendarbeitslosigkeit sieht.
Sarkozy hat richtig dumm gehandelt!
Und... die Entwertung der Vermögen trifft Frankrech genauso wie Deutschland. Die bilateralen griechischen Kredite werden noch sehr unpopulär, wenn das Geld im eigenen Land fehlt.
Ein Ausschluss heißt ja nicht dauernder Ausschluss, sondern temporärer Wiedereinführung nationaler Währungen und Fittmachen für den Euro.
Natürlich bekommen die Griechen eine 2. Chance, dann aber ohne Geschummel.
ich komme nicht aus dem Staunen. britannien- schon nicht mehr Gross- mischt im griechischen Schauspiel auch mit ohne in der Eurozone zu sein? Allerhand was man den Engen Laendern zulaesst.
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