Wir fragen uns sonst, ob die Politik bei einem Terroranschlag – der irgendwann sicher auch einmal in Deutschland verübt werden kann – angemessen reagieren kann. Die Regierung sollte deshalb dafür sorgen, dass das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden gestärkt wird. Und sie sollte zumindest jene Lücken schließen, die sie selbst benannt hat. Dazu gehört das BKA-Gesetz, das seit einem Jahr geändert werden soll, aber wegen des Streits um die Online-Durchsuchungen weiter brach liegt. Das Bundeskriminalamt braucht aber endlich eine gesetzliche Grundlage um auch präventiv tätig werden zu können – allerdings in eng umfasstem Rahmen. Die Endlosschleifen zwischen Generalbundesanwalt, Ländern und BKA müssen ein Ende haben. Gebraucht wird zudem eine Lösung, um das Luftsicherheitsgesetz verfassungsfest zu machen. Die gesetzliche Klarheit könnte auch die leidige Debatte über die Grenzen eines Einsatzes der Bundeswehr im Inneren beenden.
Auf EU-Ebene sollte sich die Bundesregierung für den weiteren Ausbau der EU-Grenzschutzagentur „Frontex“ und eine engere Zusammenarbeit bei Europol einsetzen. Gerade im EU-Schengenraum ohne Passkontrollen muss „innere Sicherheit“ geographisch weiter definiert werden.
In der zweiten Hälfte der Legislaturperiode sollte die Bundesregierung zudem auf eine Reform der Verfassungsschutzdienste dringen. Der Bundesinnenminister ist hier eine Art Leitwolf für seine Länderkollegen. Die Geheimdienste in Deutschland müssen effizienter zusammen arbeiten. Der Auftritt des bremischen Verfassungsschutzes vor dem BND-Untersuchungsausschuss zum Fall des ehemaligen Guantanamo-Häftlings Murat Kurnaz hat Zweifel an der Kompetenz der Dienste geweckt. Gleichzeitig muss sicher auf Bundes- und Länderebene neu über die parlamentarische Kontrolle der Dienste nachgedacht werden. Nur wenn eine effektivere Kontrolle gewährleistet ist, kann es eine Erweiterung der Befugnisse für die Dienste geben.
Bleibt am Ende noch das unendliche Thema: der digitale Polizeifunk. Bund und Länder sollten ihren Dauerstreit vergessen und schleunigst dafür sorgen, dass die Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Verbrechen auch die dafür notwendige Kommunikation erhalten. Jetzt – und nicht erst 2013.
Checkliste: Gesetzliche Grundlagen und Kontrollinstanzen
- Die Online-Durchsuchungen von privaten Computern müssen kommen – aber nur mit der dafür nötigen gesetzlichen Grundlage und den richterlichen Kontrollinstanzen.
- Auf EU-Ebene sollte sich die Bundesregierung für den weiteren Ausbau der EU-Grenzschutzagentur „Frontex“ und eine engere Zusammenarbeit bei Europol einsetzen.
- Die Bundesregierung sollte auf eine Reform der Verfassungsschutzdienste dringen. Gleichzeitig muss neu über die parlamentarische Kontrolle der Dienste nachgedacht werden.
- Die deutschen Sicherheitsbehörden müssen im Kampf gegen Verbrechen auch die dafür notwendige Kommunikation erhalten – allerdings nicht erst im Jahr 2013.

