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Sicherungsverwahrung: Eine Reform ohne ausgereifte Lösung

Die Diskussion um die Sicherungsverwahrung für Straftäter ist noch nicht abgeebbt - auch wenn die Rechtsreform am Mittwoch auf den Weg gebracht wurde. Kritiker bemängeln, dass das Problem der Altfälle nicht gelöst sei.

Trotz Reformstart sind die endgültigen Maßnahmen unklar. Quelle: dpa
Trotz Reformstart sind die endgültigen Maßnahmen unklar. Quelle: dpa

HB BERLIN. Nach wochenlanger, heftiger Debatte über die Sicherungsverwahrung hat das Bundeskabinett am Mittwoch die Reform auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss Eckpunkte, die auch eine dringend nötige Regelung für Altfälle umfassen. Danach sollen "psychisch gestörte" Täter in neue, geschlossene Einrichtungen kommen, um auf ihre Freilassung vorbereitet zu werden. Innen- und Justizministerium hatten vergangene Woche eine Einigung in der Sache verkündet. Die Kritik an den Plänen reißt jedoch nicht ab.

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Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg müssen in Deutschland mindestens 80 Täter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, obwohl sie noch als gefährlich gelten. Sie sollen künftig in neuen Einrichtungen sicher untergebracht werden, wenn sie von Gutachtern als "psychisch gestört" eingestuft wurden. Experten glauben jedoch, dass mit diesen Plänen die Freilassung von Tätern kaum verhindert werden kann. Neben dieser Regelung für Altfälle strebt FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine grundlegende Reform der Sicherungsverwahrung an.

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) warnte vor der geplanten Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, die weit nach einem Urteil verhängt werden kann. "Wir brauchen die Möglichkeit, einen rückfallgefährdeten Schwerverbrecher festzuhalten, auch wenn sich seine Gefährlichkeit erst in der Haftzeit zeigt", sagte er der "Berliner Zeitung". Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte Kritiker der Reform auf, bessere Vorschläge zu machen oder ruhig zu sein. Es gehe jetzt darum, schnell zu handeln, um den Sicherheitsinteressen der Bürger zu entsprechen.

Die Pläne für die grundlegende Reform der Sicherungsverwahrung sehen vor, die Maßnahme auf besonders gefährliche Täter zu beschränken. Zudem soll die Sicherungsverwahrung nur möglich sein, wenn sie im Urteil zumindest vorbehaltlich vorgesehen war. Auch sollen freigelassene Täter mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Der Linke-Politiker und frühere Bundesrichter Wolfgang Neskovic kritisierte: "Das Problem der Altfälle bleibt weiterhin ungelöst." Er bemängelte insbesondere auch, dass die jetzige Regelung im Jugendstrafrecht von der Reform unberührt sein soll.

Regierungssprecher Steffen Seibert bekräftigte am Montag, der Gesetzentwurf zur Reform solle "zügig" und noch in diesem Jahr kommen. Bezüglich der Altfälle sagte er, für die Umsetzung der Regelung seien die Länder zuständig. Die Pläne stellten "beachtliche Anforderungen" an den Vollzug. So müssten Therapieangebote erarbeitet werden. Vereinzelt wurden Stimmen aus den Ländern laut, wonach sich der Bund an den Kosten für die Einrichtungen beteiligen müssten. Dazu sagte der Sprecher des Justizministeriums, Anders Mertzlufft, die Gespräche der Ministerin mit den Ländern dauerten an.

Unterdessen werden vom 1. Oktober an in Baden-Württemberg elektronische Fußfesseln getestet. Bei dem bundesweit einmaligen Modellprojekt erhalten insgesamt 75 Gefangene eine Manschette mit einem Minisender - sie können damit metergenau geortet werden. Für Schwerverbrecher sind die Minisender aber nicht vorgesehen.

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