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13.03.2008 
Wirtschaftsforschungs-Institute warnen vor staatlichem Lohndiktat

Sieben Top-Ökonomen klagen an

von Dietrich Creutzburg

Die Chefs der führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute schlagen Alarm. In einem gemeinsamen Aufruf im Handelsblatt fordern sie die Bundesregierung eindringlich auf, ihre Pläne zum Ausbau von Mindestlöhnen zurückzuziehen. Andernfalls drohe ein erheblicher Abbau von Arbeitsplätzen und ein schwerer Schaden für die Tarifautonomie.

Mindestlohn: Die Chef der führenden deutschen Wirtschaftsinstitute halten davon gar nichts. Foto: dpaLupe

Mindestlohn: Die Chef der führenden deutschen Wirtschaftsinstitute halten davon gar nichts. Foto: dpa

BERLIN. „Ohne Not würde mit diesem Schritt der Weg in eine staatliche Lohnfestsetzung bereitet und das erfolgreiche System der marktwirtschaftlichen Ordnung in seinen Grundfesten beschädigt“, schreiben die Wissenschaftler in dem ungewöhnlichen Appell, den Handelsblatt.com dokumentiert.

Unterzeichner sind die Professoren Ulrich Blum (Institut für Wirtschaftsforschung Halle), Michael Hüther, (Institut der deutschen Wirtschaft, Köln), Christoph Schmidt (Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, Essen), Hans-Werner Sinn (Ifo-Institut, München), Dennis Snower (Institut für Weltwirtschaft, Kiel), Thomas Straubhaar (Hamburgisches Weltwirtschafsinstitut) und Klaus Zimmermann (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin).


» Der Aufruf im Wortlaut: Beschäftigungschancen statt Mindestlohn!


Die Form des Aufrufs ist schon deshalb bemerkenswert, weil es ähnlich breit zwischen den Instituten abgestimmte Expertisen bisher allenfalls bei den turnusmäßigen Konjunkturprognosen im Auftrag der Regierung gab. Die Warnung der Wissenschaftler zielt auf die beginnende heiße Phase der Koalitionsberatungen zu den Mindestlohn-Gesetzentwürfen von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD). Direkt nach Bekanntwerden der Gesetzentwürfe im Januar hatten sich bereits die vier Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft – BDA, BDI, DIHK und ZDH – in einem ähnlich scharfen Appell an die Regierung gewandt. Damit hätten Union und SPD bei einer Umsetzung ihrer Pläne faktisch eine geschlossene Phalanx wirtschaflichen Sachverstands in Deutschland gegen sich.

Ziel der Entwürfe von Scholz ist es, einen flächendeckenden gesetzlichen Rahmen für branchenbezogene Mindestlöhne zu schaffen. Sie basieren auf einem Beschluss der Großen Koalition von Juni 2007. Über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sollen danach künftig – analog zum umstrittenen Post-Mindestlohn – tarifliche Lohn-Untergrenzen in weiteren Branchen eingeführt werden. Dieses Verfahren zielt auf Bereiche, in denen eine hohe Tarifbindung besteht. Wo dies wegen geringerer Tarifbindung nicht funktioniert, soll künftig das Mindestarbeitsbedingungsgesetz greifen. In diesem Fall würden Mindestlöhne nicht von Tarifparteien ausgehandelt, sondern branchenweise von Fachauschüssen festgelegt.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Was die Institutschefs als fundamentalsten Einwand anführen

Als fundamentalsten Einwand führen die Institutschefs an, dass ein Mindestlohn „sozialpolitisch ineffizient“ sei: Einerseits bestehe bereits mit Hartz IV eine wirksame Grundsicherung, die für Bedürftige mit Familie einem Stundenlohn von mehr als zehn Euro entsprechen könne. Diese könnten faktisch kaum von Mindestlöhnen profitieren. Andererseits seien viele potenzielle Mindestlohn-Bezieher gar nicht bedürftig – etwa Jugendliche oder Ehepartner aus besser gestellten Haushalten, die Nebentätigkeiten ausüben.

Sehr wohl aber werde der Mindestlohn zu „erheblichen Beschäftigungsverlusten führen“ – mit besonders „erschütternden Ausmaßen“ in Ostdeutschland, warnen die Professoren. Verschärfend wirke, dass die Gesetzespläne die grundrechtlich geschützte Tarifautonomie durch „staaliches Lohndiktat“ bedrohten.

Der koalitionsinterne Streit darüber war durch das jüngste Gerichtsurteil gegen den Post-Mindestlohn neu angefacht worden. Nach Auffassung des Berliner Verwaltungsgerichts durfte die Regierung keine Verordnung erlassen, die den Mindestlohn der Gewerkschaft Verdi von bis zu 9,80 Euro zur Vorgabe auch für anderweitig tarifgebundene Briefdienstleister macht. Umstritten ist aber, ob die Politik das Urteil durch einfache Gesetzesänderungen entkräften kann, wie sie die neuen Entwürfe des von Scholz ohnehin vorsehen.

Vor allem der Wirtschaftsflügel der Union sieht sich seither in seiner generell kritischen Haltung zu Mindestlöhnen bestärkt. Aber auch der zum Arbeitnehmerflügel zählende CDU-Sozialexperte Ralf Brauksiepe wertet das Urteil zumindest als Beleg, dass Mindestlöhne keine bestehenden Tarifverträge aushebeln dürften.

SPD-Fraktionschef Peter Struck forderte am Mittwoch ein Machtwort von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Sie müsse klar machen: „Wer hat was zu sagen?“ Bisher gab es allerdings keine greifbaren Hinweise, dass die Union jenseits von Detailkritik an Scholz’ Gesetzentwürfen den eingeschlagenen Kurs ändert. So hatte zwar auch Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) das Urteil gegen den Post-Mindestlohn als „Sieg für den Wettbewerb“ gelobt. Kurz darauf hatte er sich jedoch zu den bestehenden Koalitionsvereinbarungen über die neuen Mindestlohngesetze bekannt.

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