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18.08.2008 
Illegaler Handel

Skandal um Datenklau und -verkauf weitet sich aus

Der Skandal um illegal gehandelte sensible Kundendaten zieht immer weitere Kreise. Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen wurden in einem Scheingeschäft sechs Millionen Datensätze angeboten, davon vier Millionen mit Kontonummern.

HB BERLIN. Verbraucherschützer konnten verdeckt im Internet für 850 Euro rund sechs Millionen Daten, zum großen Teil mit Konto- und Telefonnummern, kaufen, wie am Montag bekannt wurde. Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wurde zudem ein weiterer Datensatz mit Informationen über einer Million Kunden zugespielt. Der Skandal war dort öffentlich geworden, nachdem vor einer Woche 17 000 Datensätze der Verbraucherorganisation übergeben wurden, die offenbar bei der "Süddeutschen Klassenlotterie" entwendet wurden. Auch bei den neuen Datensätzen führe eine Spur zur Lotterie, aber offenbar stammten sie auch aus Handy-Verträgen oder Gewinnspielen, sagte der Chef des Bundesverbandes Verbraucherzentralen, Gerd Billen.

Billen sagte, dies mache deutlich, dass erst die Spitze eines Eisberges gesichtet wurde. Die Bundesregierung müsse nun im Zuge der anstehenden Reform der Gesetze zum Datenschutz und zur Telefonwerbung handeln, verlangte er gemeinsam mit dem Bund der Kriminalbeamten (BDK) und dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. "Es zeigt, es ist kein großer Akt an illegale Daten heranzukommen." Die im Internet gekauften Informationen wurden dem Berlin Datenschutzbeauftragten Alexander Dix übergeben. Dix stellte Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft: "Dieser illegale Handel mit Adress- und Kontodaten sprengt alles bisher Dagewesene", sagte er.

Auch die in Schleswig-Holstein aufgetauchten Daten wurden an den Datenschutzbeauftragten weitergegeben und die Staatsanwaltschaft informiert. Kontendaten können genutzt werden, um illegal Geld abzubuchen. Dies kann zwar innerhalb bestimmter Fristen bei der Bank rückgängig gemacht werden, besonders ältere Menschen durchschauten die Vorgänge aber häufig nicht, sagen Verbraucherschützer.

Es bestehe dringender Handlungsbedarf, mahnte Billen: "Datendiebstahl und Betrug müssen stärker bekämpft werden. Das ist bis jetzt ein Kavaliersdelikt." So müssten etwa Kunden ausdrücklich ihre Zustimmung zur Weitergabe von Daten geben, diese dürfe nicht versteckt vorausgesetzt werden. "Wir brauchen eine Reform des Kleingedruckten", verlangte Billen.

Auch Bernd Carstensen, Vize-Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, wies auf Gesetzeslücken hin. So sei Handel und Kauf von Daten häufig nicht strafbar, sondern nur deren Missbrauch, wenn etwa Geld von Konten betrügerisch abgebucht werde. Der BDK fordert daher den Einsatz von Datenfahndern ähnlich dem von Steuerfahndern, um den Diebstahl der Daten zu ermitteln.

Die Call-Center-Branche wehrte sich gegen einen Generalverdacht. Die weit überwiegende Zahl der Center halte sich an Recht und Gesetz, erklärte das "Call Center Forum Deutschland" (CCF). Gesetzesverschärfungen wie eine schriftliche Bestätigung von Telefonverträgen sei nicht nötig.

Die Bundesregierung reagierte ablehnend auf Forderungen, den Datenschutz explizit ins Grundgesetz zu schreiben. Eine Sprecherin des Innenministeriums sagte, im Grundgesetz sei der Datenschutz bereits verankert.

Die Grünen hatten sich dafür ausgesprochen, den Datenschutz ins Grundgesetz aufzunehmen und den Handel mit persönlichen Daten zu verbieten. Auch FDP und Linkspartei hatten einen höheren Rang für den Datenschutz und die schärfere Ahndung von Verstößen gefordert.

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