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12.06.2008  | Aktualisiert 24.06.2008, 14:22 Uhr 

Welcher umfassende konzeptionelle Anspruch sich damit verband, hat Erhard neun Jahre später in seinem Bestseller „Wohlstand für alle“ eindrucksvoll erläutert. „Konsumfreiheit und die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung müssen in dem Bewusstsein jedes Staatsbürgers als unantastbare Grundrechte empfunden werden“, schrieb er. „Gegen sie zu verstoßen sollte als ein Attentat auf unsere Gesellschaftsordnung geahndet werden.“

Die Zeiten waren freilich auch andere als heute: Anfangs ging es darum, die marktwirtschaftliche Ordnung gegen ein völlig konträres Modell der Staatswirtschaft durchzusetzen. Später verlagerte sich die Auseinandersetzung auf die Frage, welcher Stellenwert und welche Funktion dem Zusatz „sozial“ in der „Sozialen Marktwirtschaft“ beizumessen sei.

Die Stationen führten über die Einführung der dynamischen Rente und den Ende der 60er-Jahre eingeläuteten Ausbau der alten Anstalt für Arbeitsvermittlung zu einer mächtigen Wohlfahrtsbehörde. Selbst Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) wähnt sich heute auf dem Boden der Sozialen Marktwirtschaft, wenn er Stromkunden durch staatlich verordnete Sozialtarife vor den Marktkräften schützen will.

Bei aller Unschärfe, die mit dem Attribut „sozial“ in die Marktwirtschaft gekommen ist – als Kronzeuge für Forderungen nach Zähmung der Marktkräfte durch fallweise Staatsintervention und Umverteilungspolitik eignet sich Erhard in keiner Weise. Wohl aber liefert seine wortgewaltige Absage an „liberalistische Wirtschaftsformen historischer Prägung“ und „verantwortungsloses Freibeutertum“ eine Begründung dafür, mit harter Wettbewerbspolitik die Marktkräfte zur Wohlstandsmehrung für möglichst viele zu mobilisieren. Auf dem Wege des Wettbewerbs, so Erhard, werde eine „Sozialisierung des Fortschritts und des Gewinns bewirkt“. Dafür legte sich Erhard als Wirtschaftsminister bei der Durchsetzung des Kartellgesetzes von 1957 mit der Industrie an – die sich, mit Unterstützung des Wirtschaftsflügels von CDU und CSU, gegen ein grundsätzliches Kartellverbot wehrte.

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