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Sozialgericht Frankfurt: Nach Geldgewinnen kein Hartz IV Anspruch

Das Sozialgericht Frankfurt hat gegen eine Hartz-IV-Empfängerin entschieden, die nach einem Geldgewinn aus einer Spielshow weiter staatliche Hilfeleistungen einforderte. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Das Display eines Spielautomaten. Quelle: dapd
Das Display eines Spielautomaten. Quelle: dapd

FrankfurtNach einem größeren Geldgewinn haben Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch mehr auf den weiteren Bezug der staatlichen Hilfeleistung. Das Sozialgericht Frankfurt gab in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss dem örtlichen Sozialamt Recht, das einer 40-Jährigen keine Grundsicherung mehr zahlte, nachdem sie im April in einer Fernsehsendung 20.000 Euro gewonnen hatte. Aufgrund dessen sei sie „bis auf weiteres nicht mehr hilfebedürftig“.

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Der Gewinn sei nicht nur im Monat des Erhalts zu berücksichtigen, sondern auf einen längeren Zeitraum aufzuteilen, entschieden die Richter. Er stelle Einkommen dar, das die 40-Jährige „vorrangig zur Deckung des Lebensbedarfs“ verwenden müsse. Die Frau hatte argumentiert, sie habe mit dem Geld Schulden abbezahlt. Das Sozialgericht entschied jedoch, das dürfe „nicht dazu führen, dass der Steuerzahler für die Deckung des Lebensbedarfs einspringen muss“. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

  • 30.10.2011, 17:56 Uhrgünther schemutat

    Jeder grössere Geldgewinn z,b im Lotto muss nicht nur der Hartz IV Empfänger abgeben auch der in Insolvenz oder eine Eidesstattliche VS abgegeben hat. Gewinne werden von Lotto dem Finanzamt gemeldet. Es ist daher ratsam sich eine Person des vertrauen zu suchen, so wie jeder der von den
    Vollstreckungsgesetzen geknechtet wird nur überlebt, wenn er einen menschlichen Schutzschirm zur Seite hat. Die Fallbeilmanager oder ähnlich sind natürlich keine Manager sondern unter anderen ausgemusterte Postbedienstete, die
    man vom Schalter her gut kennt.

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