Die Vorschläge der SPD zur Begrenzung von Managergehältern haben durchaus Chancen auf Umsetzung – zum Teil zumindest. Das gilt vor allem für den Vorschlag, künftig den gesamten Aufsichtsrat über Vergütungsverträge von Vorständen abstimmen zu lassen. Aktienrechtsexperten wie der Frankfurter Jurist Theodor Baums halten das meiste zwar für umsetzbar – aber wirkungslos.
DÜSSELDORF/BERLIN. Sowohl die Union als auch Aktienrechtsexperten wie der Frankfurter Jurist Theodor Baums unterstützen diesen Punkt ausdrücklich. Vertragsverhandlungen könnten natürlich nicht im Plenum geführt werden, sagte Baums dem Handelsblatt: „Die Verträge sollten aber dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden.“ Weil in den Ausschüssen heute zumeist ehemalige oder aktive Vorstände säßen, sei es „nicht sinnvoll“, solche Themen zu delegieren.
Die SPD hatte vor allem mit ihrem Vorschlag, Managergehälter nur noch bis zu eine Mill. Euro komplett als Betriebsausgabe steuerlich anzuerkennen, bei Wirtschaftsverbänden und in der Unionsspitze einen Sturm der Entrüstung entfacht. Die aktienrechtlichen Teile des SPD-Papiers hält dagegen der Unions-Finanzexperte Otto Bernhardt (CDU) durchaus „für diskussionswürdig“.
Die SPD-Arbeitsgruppe unter Leitung des Finanzexperten Joachim Poß hatte darüber hinaus angeregt, die „Angemessenheit“ von Managergehältern, die heute bereits im Aktiengesetz steht, näher zu definieren. So sollen die Kriterien „Branchenüblichkeit“ und „internationale Vergleichbarkeit“ hinzu kommen. Aktienoptionen sollen Manager nach SPD-Vorstellungen erst nach drei statt nach zwei Jahren einlösen können, um so eine Neuausrichtung der Konzerne auf langfristigere Unternehmensziele zu fördern. Dieses Ziel teilt die Union ebenfalls.
Baums hält diese Punkte aktienrechtlich ohne Probleme für realisierbar. Dies sei aber weitgehend wirkungslos. Das Aktienrecht definiere die Angemessenheit bereits hinreichend, weil dort auf die „Lage der Gesellschaft“ Bezug genommen werde.
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Laut Baums kommt es darauf an, per Gesetz Transparenz bei den Unternehmen zu erzwingen. Alles Übrige lasse sich über den freiwilligen Kodex regeln, den eine Kommission unter Leitung des Thyssen-Aufsichtsratschefs Gerhard Cromme ständig fortentwickelt. Die Cromme-Kommission empfiehlt bereits heute etliche Punkte, die sich bei der SPD wiederfinden: So soll der ganze Aufsichtsrat die Vergütungsstrukturen beraten, und Abfindungen generell auf zwei Jahresvergütungen begrenzt werden. Sogar einen Selbstbehalt der Vorstände bei der Haftpflicht-Versicherung verlangt das Gremium. Allerdings sind dies auch die Regeln, die von vielen Konzernen nicht umgesetzt werden.
In der Union mehrten sich Stimmen, die im Gegensatz zu Fraktionschef Volker Kauder und Bernhardt auch eine Grenze bei der steuerlichen Absetzbarkeit nicht von vorne herein ablehnen. Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) bezeichnete im Gegensatz zu seinem Parteifreund, Wirtschaftsminister Michael Glos, diesen Punkt als „verhandelbar“. Unter Juristen stößt eine Steuergrenze allerdings auf Ablehnung.
Michael Wendt, Richter am Bundesfinanzhof, sieht das Nettoprinzip, nach dem alle Kosten eines Unternehmens abzugsfähig sein müssen, verletzt. „Das Prinzip ist allerdings bereits an vielen Stellen durchbrochen", sagte er. So können Fahrtkosten, ein Arbeitszimmer zuhause, Geldbußen, Gästehäuser oder Segelyachten nicht abgesetzt werden, und Geschenke nur bis 35 Euro.
In den USA können Grundgehälter von Managern bereits heute nur bis eine Million Dollar abgesetzt werden - dies gilt allerdings nicht für flexible Gehaltsbestandteile. Deshalb haben die US-Regel die Vorstandsbezüge keineswegs verringert, sondern nur zu mehr Aktienoptionen geführt.

