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30.04.2008 

Laut Baums kommt es darauf an, per Gesetz Transparenz bei den Unternehmen zu erzwingen. Alles Übrige lasse sich über den freiwilligen Kodex regeln, den eine Kommission unter Leitung des Thyssen-Aufsichtsratschefs Gerhard Cromme ständig fortentwickelt. Die Cromme-Kommission empfiehlt bereits heute etliche Punkte, die sich bei der SPD wiederfinden: So soll der ganze Aufsichtsrat die Vergütungsstrukturen beraten, und Abfindungen generell auf zwei Jahresvergütungen begrenzt werden. Sogar einen Selbstbehalt der Vorstände bei der Haftpflicht-Versicherung verlangt das Gremium. Allerdings sind dies auch die Regeln, die von vielen Konzernen nicht umgesetzt werden.

In der Union mehrten sich Stimmen, die im Gegensatz zu Fraktionschef Volker Kauder und Bernhardt auch eine Grenze bei der steuerlichen Absetzbarkeit nicht von vorne herein ablehnen. Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) bezeichnete im Gegensatz zu seinem Parteifreund, Wirtschaftsminister Michael Glos, diesen Punkt als „verhandelbar“. Unter Juristen stößt eine Steuergrenze allerdings auf Ablehnung.

Michael Wendt, Richter am Bundesfinanzhof, sieht das Nettoprinzip, nach dem alle Kosten eines Unternehmens abzugsfähig sein müssen, verletzt. „Das Prinzip ist allerdings bereits an vielen Stellen durchbrochen", sagte er. So können Fahrtkosten, ein Arbeitszimmer zuhause, Geldbußen, Gästehäuser oder Segelyachten nicht abgesetzt werden, und Geschenke nur bis 35 Euro.

In den USA können Grundgehälter von Managern bereits heute nur bis eine Million Dollar abgesetzt werden - dies gilt allerdings nicht für flexible Gehaltsbestandteile. Deshalb haben die US-Regel die Vorstandsbezüge keineswegs verringert, sondern nur zu mehr Aktienoptionen geführt.

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