Dass innerhalb der Frist bis zum 31. März noch mehr Mindestlohn-Anträge eingehen, ist freilich auch nicht in Sicht. Falls die Koalition bei ihrem Zeitplan bleibt, wären weitere Branchen damit zwar nicht ausgeschlossen. Wer später kommt, müsste aber warten, bis das Gesetz in einem weiteren Durchgang erneut ergänzt wird.
Das betrifft etwa die private Entsorgungswirtschaft, die ursprünglich parallel zum Wachgewerbe erste Sondierungen mit Verdi aufgenommen hatte. Hoffnungen ihres Branchenverbands BDE auf eine zügige Abstimmung mit den im öffentlichen Dienst organisierten kommunalen Entsorgern haben sich aber nicht erfüllt. Ein kurzfristiger Erfolg sei daher „praktisch ausgeschlossen“, sagte BDE-Geschäftsführer Rainer Cosson auf Anfrage. Ob der BDE die Anforderungen des Entsendegesetzes auch ohne die kommunalen Arbeitgeber erfüllen könne, sei derzeit „unkalkulierbar“. Man werde „keinen vorschnellen Antrag“ stellen.
Jenseits davon nennen SPD und Gewerkschaften regelmäßig bis zu zehn weitere Branchen als Mindestlohn-Kandidaten, darunter etwa Einzelhandel und Gastronomie. Dort legen sich aber die Arbeitgeber quer – zumal Branchen mit stationärem Geschäft kaum Lohnkonkurrenz durch Unternehmen aus dem EU-Ausland droht.
Besonderen Zündstoff für die Koalition würde ein möglicher Mindestlohn-Antrag der Deutschen Bahn liefern. Mit wie viel Nachdruck der Konzern die im Januar bekanntgewordene Überlegung der Bahn-Gewerkschaften unterstützt, bleibt aber unklar. Ein Sprecher lehnte auf Anfrage jede Stellungnahme dazu ab. Klar ist: Nach dem Krach um den Post-Mindestlohn zeigt sich die Union fest entschlossen, keine ähnlichen Beispiele mehr folgen zu lassen.


