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03.08.2007 
BND-Untersuchungsausschuss

SPD-Obmann distanziert sich von Ermittlungen gegen Journalisten

Auch der Obmann der SPD im BND-Untersuchungsausschuss des Bundestags, Thomas Oppermann, hat die Ermittlungen der Berliner Justiz gegen Journalisten wegen Geheimnisverrats kritisiert. In der Medienbranche sorgt der Vorgang für einen Sturm der Entrüstung.

ink/HB BERLIN. „Ich halte die Ermittlungen gegen Journalisten für verfehlt“, sagte Oppermann dem Handelsblatt. „Die Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses allein kann nicht ausreichen, um die Strafbarkeit eines Journalisten zu begründen.“ Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen 17 Journalisten renommierter deutscher Blätter eingeleitet, die Interna aus dem Ausschuss veröffentlicht hatten.

Auf die Frage, wieso die SPD dann den Wunsch des Ausschuss-Vorsitzenden Siegfried Kauder (CDU) unterstützt hatte, sich an den Bundestagspräsidenten mit der Bitte um ein Strafverfahren zu wenden, sagte SPD-Obmann Oppermann: „Der Ausschuss hat sich nicht an den Bundestagspräsidenten gewandt, um eine Journalistenverfolgung zu initiieren“. Man habe überprüfen lassen wollen, ob eingestufte Erkenntnisse unbefugt weitergegeben worden seien. „Es geht also nicht um Journalisten, sondern allein um diejenigen, die die Geheimnisse möglicherweise verraten haben.“

Gegen die Ermittlungen hat inzwischen auch die Bundespressekonferenz protestiert, die Vereinigung der in Berlin akkreditierten Journalisten. Der Vorstand wende sich „mit aller Entschiedenheit“ gegen diese Ermittlungen, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des vereins in Berlin. Dies sei ein „unzulässiger Eingriff in die Arbeit der Parlamentskorrespondenten“. Die Achtung der Pressefreiheit als verfassungsrechtliche Grundbedingung dürfe nicht zur Disposition gestellt werden. „Wir fordern die Staatsanwaltschaften deshalb auf, die Ermittlungen gegen unsere Kollegen einzustellen“, erklärte der BPK-Vorstand.

Die Ermittlungen seien insbesondere nach dem „Cicero“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts „durch nichts zu rechtfertigen“. Demnach reiche die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses nicht aus, um Journalisten wegen Geheimnisverrats strafrechtlich zu verfolgen.

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