Der Arbeitskreis Steuerschätzung besteht seit 1955. Rund 30 Experten von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Forschungsinstituten, Bundesbank, Sachverständigenrat und Statistischem Bundesamt prognostizieren zweimal im Jahr die Steuereinnahmen für die öffentliche Hand. Ihre Vorhersagen bilden die Basis für die Etats von Bund, Ländern und Kommunen.
Im Mai steht die „große“ Steuerschätzung an, in der mögliche Einnahmen jeweils für den Zeitraum der fünfjährigen Finanzplanung ermittelt werden, diesmal also für 2008 bis 2012. Die „kleinere“ Schätzung im November findet etwa zu der Zeit statt, in der auch der Bundeshaushalt für das Folgejahr im Bundestag verabschiedet werden soll. Ermittelt werden nur die Einnahmen für das laufende und das kommende Jahr.
Die gesamtwirtschaftlichen Eckdaten für die Steuerschätzung werden vom Bundeswirtschaftsministerium geliefert. Sie beeinflussen die Ergebnisse massiv. So folgt das Umsatzsteueraufkommen der um einige steuerfreie Posten wie Mieten bereinigten inländischen Verwendung. Die Lohnsteuer wird von der gesamtwirtschaftlichen Bruttolohn- und Gehaltssumme bestimmt. Am schwierigsten ist die Schätzung der Unternehmensteuern; sie folgen nur sehr bedingt den Gewinn- und Vermögenseinkommen. Daher ist vor allem Fingerspitzengefühl gefragt.
Geschätzt wird immer auf Basis des geltenden Rechts. Geplante, aber nicht verabschiedete Steuergesetze bleiben außen vor. So wird dieses Mal weder die geplante Erbschafsteuerreform noch die teilweise Steuerfreistellung von Krankenversicherungsbeiträgen berücksichtigt.

