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23.03.2005 
Verfassungsgericht billigt Gesetz

Staatliche Kontrolle von Bankkonten erlaubt

Die staatliche Kontrolle von Bankkonten zur Bekämpfung des Steuerbetrugs kann nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wie geplant zum 1. April in Kraft treten. Der Erste Senat lehnte mehrere Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das umstrittene Gesetz ab, wie das höchste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte.

Lupe

HB KARLSRUHE. Über eine Verfassungsbeschwerde wird nach Angaben des Gerichts noch entschieden. Dieses Verfahren kann aber noch Monate dauern.

Das Gesetz soll ab dem 1. April die Abfrage so genannter Stammdaten wie Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Kontoinhabers ermöglichen, nicht aber das Abrufen von Kontoständen und Geldbewegungen. Es war wegen einer drohenden Aushöhlung des Bankgeheimnisses heftig kritisiert worden. Das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ kann somit zum 1. April in Kraft treten.

Das Gesetz schließe eine Ermittlung „ins Blaue hinein“ und durch „anlasslosen rasterhaften Abgleich aller Konten“ aus, betont der Erste Senat in seiner Stellungnahme. Diese Nachteile treten nach Ansicht der Juristen „hinter die zurück, die beim Nicht-In-Kraft- Treten des Gesetzes für die Allgemeinheit zu erwarten wären“. Dies gelte solange die vor wenigen Tagen verfügten Einschränkungen der Abfrage beim Vollzug des Gesetzes beachtet würden.

Eine Volksbank und ein Bankkunde hatten gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt. Beide hatten beim Karlsruher Gericht eine einstweilige Anordnung zum vorläufigen Stopp der Regelung beantragt.

In ihrem Beschluss betonen die Verfassungsrichter die Bedeutung eines vom Bundesfinanzministerium verfügten Anwendungserlasses, der die Abfrage der Daten stark einschränkt. Nach diesem Erlass darf nur „anlassbezogen“ und „zielgerichtet“ Einsicht genommen werden. Außerdem muss sich die Abfrage auf „eindeutig bestimmte Personen“ beziehen, wie das Verfassungsgericht weiter erklärte. Die Abfrage sei nicht vorgesehen, wenn es ein ebenso geeignetes, aber für den Betroffenen weniger belastendes Beweismittel gibt.

Finanzminister Hans Eichel (SPD) hat die positive Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu den geplanten Kontenabfragen begrüßt. Wie ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch in Berlin mitteilte, gebe es trotz weiterer Kritik von Datenschützern jetzt keinen Änderungsbedarf mehr an dem Gesetz. Nach dem Karlsruher Urteil ist die Abfrage so genannter Stammdaten wie Namen, Anschrift und Geburtsdatum eines Kontoinhabers im Rahmen des „Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ verfassungskonform.

Nach Einschätzung der Deutschen Steuergewerkschaft wird sich die Zahl der Steuersünder durch das Gesetz nur geringfügig ändern. „Die Hartnäckigen haben ihre Konten nicht in Deutschland angelegt, sondern im Ausland“, sagte der Bundesvorsitzende Dieter Ondracek der dpa. Selbst mit dem verabredeten europäischen Datenaustausch über Zinseinkünfte werde sich dies nicht ändern: „Ausgerechnet die Schweiz, Österreich und Luxemburg spielen bei dieser Kontrolle nicht mit“, sagte Ondracek. (Beschluss vom 22. März - 1 BvR 2357/04 und 1 BvQ 2/05)

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