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16.12.2007 
Debatte über rechtliche Grenzen

Stammzellenforschung im Bundestag umstritten

Embryonale StammzellenLupe

Das Bild zeigt die Entnahme einer einzelnen Zelle aus einem Embryo im Frühstadium.

dpa BERLIN. Im Bundestag gibt es erneut tiefgreifende Differenzen über die rechtlichen Grenzen für die Stammzellenforschung. In der Debatte über eine Neuregelung des 2002 verabschiedeten Stammzellengesetzes präsentierten in der vergangenen Sitzungswoche des Bundestags drei Parlamentarier-Gruppen unterschiedliche Anträge zu der ethisch hochproblematischen Frage.

Zwei der Anträge, die der Deutschen Presse-Agentur dpa im Wortlaut vorliegen, treten für eine Lockerung der Bestimmungen ein, die von der Wissenschaft seit langem gefordert wird. Eine dritte Gruppe stellt das Lebensrecht der Embryonen in den Vordergrund. Wie in der Debatte der Jahre 2001 und 2002 sind in den Gruppen jeweils Parlamentarier aller Fraktionen vertreten. Eine Abstimmung im Bundestag wird im ersten Quartal 2008 erwartet.

Von der Forschung an embryonalen Stammzellen erhoffen sich Wissenschaftler erhebliche Fortschritte bei der Bekämpfung von Leiden, die durch beschädigte Zellen verursacht sind. Die Untersuchungen sind aber nur zu dem Preis der Tötung der Embryonen möglich. Diese stammen meist aus künstlichen Befruchtungen.

Die stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Katherina Reiche wagt derzeit noch keine Prognose, wie die Abstimmung verlaufen könnte. „Das ist schwer zu sagen, da das Werben um die Anträge erst begonnen hat.“ Sie selbst hoffe, dass den Forschern die Arbeit künftig erleichtert werde. Für kranke Menschen würde sich dadurch die Chancen auf Heilung erhöhen.

In Deutschland dürfen keine Embryonen zur Stammzellenforschung getötet werden. Daran wollen alle drei Gruppen festhalten. Die Frage ist, unter welchen Bedingungen im Ausland gewonnene Stammzellen nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Das geltende Recht erlaubt nur den Import von solchen Stammzellen, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen worden sind.

Eine Gruppe, der unter anderem die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), einige Grünen- Abgeordnete und auch zahlreiche Unions-Parlamentarier angehören, wollen es dabei belassen. Sie argumentieren in ihrem Gesetzentwurf unter anderem: „Anfänglich vorhandene und übertriebene Hoffnungen in die embryonale Stammzellforschung haben sich nicht ansatzweise bewahrheitet.“

Eine andere Gruppe argumentiert pragmatisch damit, dass die vor 2002 hergestellten Stammzelllinien nicht mehr für die Forschung in Deutschland ausreichen. Diese Position hat vor allem in der SPD starke Anhänger. Die dritte Position, der Reiche angehört, will den Import freigeben. „Die rechtlichen Grundlagen medizinischer Forschung sind so auszugestalten, dass sie die Chance einer Heilung schwerer und lebensbedrohlicher Krankheiten erhöhen“, heißt es dem entsprechenden Antrag.

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