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05.03.2008 
Beratungen im Finanzausschuss

Steinbrück bewegt sich bei Reform der Erbschaftsteuer

von Donata Riedel

Die Koalition erwägt niedrigere Steuersätze für Geschwister und deren Kinder – Firmenerben können im Bundestag auf Verbesserungen der Reform hoffen. Vor allem die jährliche Abschmelzung des Steuersatzes und die Absenkung der Haltefrist stehen auf der Liste ganz oben.

Vor allem Geschwister könnten von den Änderungen an der Erbschaftssteuerreform profitieren. Foto: dpaLupe

Vor allem Geschwister könnten von den Änderungen an der Erbschaftssteuerreform profitieren. Foto: dpa

BERLIN. Unternehmer, Bauern und Geschwister können hoffen, dass die geplante Erbschaftsteuerreform im Bundestag zu ihren Gunsten geändert wird. Immobilienerben hingegen werden wohl im Vergleich zum heutigen Recht die Verlierer der Reform sein. Für die erst genannten setzt sich zum Auftakt der parlamentarischen Beratungen die Unionsfraktion ein - sowie eine breite Mehrheit der Länder im Bundesrat. Im Falle der Geschwister und deren Kindern zeigt sich auch Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) bereit, sie gegenüber Nichtverwandten auch künftig zu bevorzugen: Die Regierung werde dies „prüfen“, heißt es in ihrer Stellungnahme zu den Änderungswünschen des Bundesrates.

Der Bundestags-Finanzausschuss beginnt heute seine Beratungen über die Erbschaftsteuerreform mit einer Anhörung von 56 Experten. Sie vertreten die Wirtschafts- und Steuerberaterverbände, die Bauern, die Immobilienwirtschaft, die Gewerkschaften und die Wissenschaft.

Die Bundesregierung will mit der Reform zum einen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen und zum anderen Erben, die eine Firma fortführen, entlasten. Nach dem Urteil muss der Wert von Betrieben und Immobilien nach dem realen Verkaufswert bestimmt werden. Der Betrag, auf den die Erbschaftsteuer erhoben wird, steigt so automatisch für Firmenerben und Immobilienbesitzer. Dies will die Koalition durch höhere Freibeträge für Ehegatten und Kinder mildern.

Begünstigt werden soll in einem zweiten Schritt das Betriebsvermögen. 85 Prozent bleiben erbschaftsteuerfrei, wenn zehn Jahre lang die Lohnsumme bei mindestens 70 Prozent bleibt und aus dem Kapital 15 Jahre nichts entnommen wird. Nichtverwandte Firmenerben bekommen wie heute die Tarife der Steuerklasse I. Die Lohnsummenvorgabe gilt nicht für Kleinbetriebe bis zu zehn Mitarbeitern. Die Union will an sechs Punkten Verbesserungen für Erben erreichen, sagte ihr finanzpolitischer Sprecher Otto Bernhardt (CDU) dem Handelsblatt: „Ich sehe durchaus Verständigungsbereitschaft in der Koalition.“

In der SPD beschränkt sich die Änderungsbereitschaft bisher auf Verbesserungen für Geschwister. „Für uns ist der zentrale Punkt, dass die Länder weiter jährlich vier Mrd. Euro einnehmen“, sagte der SPD-Finanzpolitiker Florian Pronold. Wenn dies erreicht wird, lassen die Sozialdemokraten im Detail mit sich reden. Weil die Erbschaftsteuer eine Ländersteuer ist, nimmt auch die SPD Wünsche des Bundesrats ernst.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Familienunternehmen könnten Investitionen senken

Die Union folgt bei ihrer Prioritätenliste den Vorgaben der Bundesrats-Mehrheit der Unions-regierten Länder. Ganz oben auf Bernhardts Liste steht, dass die Erbschaftsteuerlast jährlich abgeschmolzen wird: Dies ist nach dem Gesetzentwurf nicht der Fall. Fast ebenso wichtig sei, dass die Haltefrist von 15 auf zehn Jahre gesenkt werde: Dies zählt zu den zentralen Forderungen der Wirtschaftsverbände. Auf offene Ohren stößt auch der Wunsch der Wirtschaft, die Lohnsumme nicht an einen Index zu koppeln, der die Tarifsteigerung abbildet: Gerade in schlechten Zeiten könne eine Belegschaft dann womöglich nicht auf Lohnsteigerungen verzichten, ohne die Erbschaftsteuer auszulösen. „Das wollen wir nicht“, sagte Bernhardt.

Die weiteren Punkte auf seiner Änderungsliste sind die Begünstigung der Geschwister, Nachbesserungen zu Gunsten von Landwirten und die Vermeidung von Doppelbesteuerung: Zu der kann es kommen, wenn ein Erbe einen Betrieb mit hohen Stillen Reserven, etwa ein Ingenieursbüro, verkauft. Hier ist auch das Finanzministerium grundsätzlich zu Änderungen bereit - will sie zum Ärger der Wirtschaft aber erst im Jahressteuergesetz 2009 vornehmen. Darüber hinaus ist auch die Union nur noch zu Änderungen in technischen Details bereit, hieß es.

Die Wirtschaftsverbände nennen ebenfalls diese Punkte als zentral. Darüber hinaus haben fast alle Sachverständige weiter gehende Forderungen: So verlangen die Spitzenverbände der Wirtschaft, dass es keinen einheitlichen Kapitalisierungszinssatz geben dürfe, um den Wert eines Betriebes zu bestimmen: Es müssten die üblichen Wertermittlungsverfahren angewendet werden können. Der Verband „Die Familienunternehmer - ASU“ veröffentlichte eine Umfrage, nach der Familienunternehmen die Beschäftigung senken und Investitionen reduzieren würden, wenn die Reform nicht drastisch geändert werde. Mehrere Verbände fordern eine Abschaffung der Erbschaftsteuer - zu der allerdings kein Bundesland bereit ist. Zufrieden mit der Reform äußert sich allein der Lesben- und Schwulenverband: Denn gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden Eheleuten weit gehend gleich gestellt.

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