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05.03.2008 

Die Union folgt bei ihrer Prioritätenliste den Vorgaben der Bundesrats-Mehrheit der Unions-regierten Länder. Ganz oben auf Bernhardts Liste steht, dass die Erbschaftsteuerlast jährlich abgeschmolzen wird: Dies ist nach dem Gesetzentwurf nicht der Fall. Fast ebenso wichtig sei, dass die Haltefrist von 15 auf zehn Jahre gesenkt werde: Dies zählt zu den zentralen Forderungen der Wirtschaftsverbände. Auf offene Ohren stößt auch der Wunsch der Wirtschaft, die Lohnsumme nicht an einen Index zu koppeln, der die Tarifsteigerung abbildet: Gerade in schlechten Zeiten könne eine Belegschaft dann womöglich nicht auf Lohnsteigerungen verzichten, ohne die Erbschaftsteuer auszulösen. „Das wollen wir nicht“, sagte Bernhardt.

Die weiteren Punkte auf seiner Änderungsliste sind die Begünstigung der Geschwister, Nachbesserungen zu Gunsten von Landwirten und die Vermeidung von Doppelbesteuerung: Zu der kann es kommen, wenn ein Erbe einen Betrieb mit hohen Stillen Reserven, etwa ein Ingenieursbüro, verkauft. Hier ist auch das Finanzministerium grundsätzlich zu Änderungen bereit - will sie zum Ärger der Wirtschaft aber erst im Jahressteuergesetz 2009 vornehmen. Darüber hinaus ist auch die Union nur noch zu Änderungen in technischen Details bereit, hieß es.

Die Wirtschaftsverbände nennen ebenfalls diese Punkte als zentral. Darüber hinaus haben fast alle Sachverständige weiter gehende Forderungen: So verlangen die Spitzenverbände der Wirtschaft, dass es keinen einheitlichen Kapitalisierungszinssatz geben dürfe, um den Wert eines Betriebes zu bestimmen: Es müssten die üblichen Wertermittlungsverfahren angewendet werden können. Der Verband „Die Familienunternehmer - ASU“ veröffentlichte eine Umfrage, nach der Familienunternehmen die Beschäftigung senken und Investitionen reduzieren würden, wenn die Reform nicht drastisch geändert werde. Mehrere Verbände fordern eine Abschaffung der Erbschaftsteuer - zu der allerdings kein Bundesland bereit ist. Zufrieden mit der Reform äußert sich allein der Lesben- und Schwulenverband: Denn gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden Eheleuten weit gehend gleich gestellt.

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